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UmgrStR 2002 Rz 1526–15355.1.7. Erfordernis eines Teilungsvertrages
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Teilungsfähigkeit der Vermögen geleistet werden (so genannter verdeckter Spitzenausgleich). Ein Zusammenhang einer Einlage mit der Herstellung der Teilungsfähigkeit der Vermögen kann insb. dann vorliegen, wenn die Einlage kurze Zeit (Richtwert: 6 Monate) vor dem Teilungsstichtag geleistet wird. Als verdeckte Ausgleichszahlungen können demnach insbesondere die Umbuchung…

UmgrStR 2002 Rz 1574–15755.2.2. Teilungsmasse
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…Teilungsmasse durch Zuordnung einer "Restgröße" (siehe dritter Bulletpoint) bzw. durch rückwirkende Korrekturen gemäß § 16 Abs. 5 Z 4 UmgrStG wesentlich mehr Passiva zugeordnet, als dem Verhältnis der Verkehrswerte der Teilungsmassen vor Abzug der Schulden entspricht, kann ein verdeckter Spitzenausgleich vorliegen (siehe Rz 1531 und 1617).

UmgrStR 2002 Rz 1598–16185.3. Steuerliche Bewertung des zu übertragenden Vermögens (§ 29 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…16 Abs. 5 Z 4 UmgrStG dem einen Teilungspartner die liquiden Mittel und dem anderen die Kreditverbindlichkeit zuzurechnen, wird dies als verdeckter Spitzenausgleich zu werten sein (siehe Abschn. 5.3.5.3.). Rz 1613: Die zwischen dem Teilungsstichtag und dem Vertragsabschluss getätigten Entnahmen sind, soweit…

UmgrStR 2002 Rz 1619–16275.4. Nachfolgeunternehmer (§ 30 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

… 29 Abs. 2 UmgrStG ein Drittel des Wertes des empfangenen Vermögens des Zahlungsempfängers nicht übersteigen dürfen. Siehe dazu und zum verdeckten Spitzenausgleich weiters Rz 1530 f, Rz 1609 f, Rz 1611 ff und Rz 1617 f. Beispiel: A und B sind zu je 50% an…

KStR 2013 Rz 609–61313.5 Vorteilsausgleich
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

13.5 Vorteilsausgleich Rz 609: Ein steuerlich anzuerkennender Vorteilsausgleich schließt die Annahme einer verdeckten Ausschüttung aus. Dieser liegt vor, wenn dem Vorteil, den eine Körperschaft ihrem Anteilsinhaber einräumt, ein Vorteil gegenübersteht, den der Anteilsinhaber der Körperschaft gewährt (vgl. VwGH 16.5.2007, 2005/14/0005…

KStR 2013 Rz 976–990Veruntreuung
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…sich rechtswidrig Vorteile verschafft (siehe das Stichwort "Diebstahl", Rz 732) oder die Verzinsung von Darlehen, liegt eine verdeckte Ausschüttung vor. Es reicht aber auch aus, wenn die Körperschaft zugunsten ihres Anteilsinhabers auf eine Gewinnchance verzichtet (siehe Rz 643 bis 647), so etwa auf die Möglichkeit…

KStR 2013 Rz 676–69113.9 ABC der verdeckten Ausschüttung
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…Besteht arbeitsrechtlich kein Abfertigungsanspruch, ist eine Rückstellung nicht anzuerkennen. Rz 677: Bei einer freiwilligen Abfertigung kann bei Entstehen der Verpflichtung eine verdeckte Ausschüttung in Höhe der gesamten Abfertigung vorliegen (beim Begünstigten im Zuflusszeitpunkt), sofern die Zusage (Höhe der Abfertigung und Zeitpunkt der Zusage) einem Fremdvergleich…

KStR 2013 Rz 56212.3.2 Verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

12.3.2 Verdeckte Ausschüttungen Rz 562: Verdeckte Ausschüttungen sind alle nicht ohne weiteres als Ausschüttung erkennbaren Zuwendungen (Vorteile) einer Körperschaft an die unmittelbar oder mittelbar beteiligten Personen, die zu einer Gewinnminderung bei der Körperschaft führen und die dritten, der Körperschaft fremd gegenüberstehenden Personen nicht…

KStR 2013 Rz 728–736Dauerrechtsverhältnisse
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…dies rechtlich möglich wäre und sich die Verhältnisse zu ihrem Nachteil geändert haben, kann eine verdeckte Ausschüttung vorliegen. Dealing-at-Arm´s-Length-Prinzip Rz 729: Werden Projektabwicklungen nicht vom ausländischen (beispielsweise in einem Niedrigsteuerland angesiedelten) Mutterunternehmen, sondern nahezu zur Gänze von der österreichischen Tochter abgewickelt…

KStR 2013 Rz 901–912Sachbezug
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…Sanierung Rz 903: Beteiligt sich die Körperschaft an einer allgemeinen Sanierungsmaßnahme zugunsten ihres Anteilsinhabers, etwa einem Zwangsausgleich, ist ein in einem im gleichen Maß wie alle anderen Gläubiger des Anteilsinhabers vorgenommener Schuldnachlass keine verdeckte Ausschüttung (VwGH 27.3.1985, 83/13/0068, 83/13/0074)…

KStR 2013 Rz 943–950Überstundenvergütungen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…nachweisbar und liegt die Überstundenvergütung in (branchen-) üblicher Höhe, ist sie, soweit sie im Rahmen angemessener Gesamtausstattung des geschäftsführenden Anteilsinhabers liegt, keine verdeckte Ausschüttung. Umgründungen Rz 944: Siehe die Stichworte "Firmenwert", Rz 757, und "GmbH & Co KG", Rz 791 bis 798. Umlagen Rz 945: Siehe…

KStR 2013 Rz 565–56713. Verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

13. Verdeckte Ausschüttungen 13.1 Begriff 13.1.1 Allgemeines Rz 565: Auf Grund des Trennungsprinzips sind Rechtsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Gesellschaftern (Mitgliedern) steuerlich grundsätzlich anzuerkennen (siehe zB VwGH 23.2.2010, 2008/15/0097, VwGH 26.1.2011, 2007/13/0084 bzw. VwGH…

KStR 2013 Rz 913–924Schwarzgeschäfte
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

Schwarzgeschäfte Rz 913: Gewinne aus Schwarzgeschäften sind grundsätzlich als verdeckte Ausschüttung anzusehen und nach Maßgabe des geltenden Gewinnverteilungsschlüssels auf die Anteilsinhaber zu verteilen. Sie sind jedoch nur bestimmten Anteilsinhabern zuzurechnen, wenn die Mehrgewinne abweichend vom Verteilungsschlüssel nur diesen zugeflossen sind (VwGH 24.3.1998, 97…

VPR 2021 Rz 514–5204.1.3.3. Verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…wenn die Voraussetzungen für eine Entlastung an der Quelle nicht vorliegen; etwa im Falle einer offenkundigen verdeckten Ausschüttung gemäß § 94 Z 2 EStG 1988 oder mangels Vorliegen einer Ansässigkeitsbescheinigung der ausländischen Muttergesellschaft auf den für Zwecke einer Entlastung an der Quelle in Österreich aufgelegten Vordrucken…

LStR 2002 Rz 45–483.3.5 Arbeitslosengeld, Notstandshilfe usw. (§ 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

3.3.5 Arbeitslosengeld, Notstandshilfe usw. (§ 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988) Rz 45: Steuerfrei sind das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen (zB Krankengeld während Arbeitslosigkeit, Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz und…

KStR 2013 Rz 768–775Gehaltsnachzahlungen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…eindeutige und von vornherein abgeschlossene Vereinbarungen weder für die (aufgrund erbrachter Überstunden) bezahlten Nachzahlungen, noch für die Tantiemen vorlagen (als Resultat einer Kundenstocküberlassung), liegt eine verdeckte Ausschüttung vor. Diese ergibt sich nicht aufgrund einer Angemessenheitsprüfung, sondern aufgrund des Fehlens entsprechender Abmachungen (VwGH 13.10.1999…

KStR 2013 Rz 935–942Tantiemen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…als Gegenleistung zu überprüfen. Erbringt die Gesellschaft anstelle der geschuldeten Geldleistung eine höherwertige Sachleistung, kann im übersteigenden Teil eine verdeckte Ausschüttung liegen. Teilwertabschreibung Rz 938: Eine Teilwertabschreibung der Körperschaft auf eine Forderung gegen einen Anteilsinhaber ist zulässig, soweit dies betrieblich veranlasst ist. Dies ist dann…

KStR 2013 Rz 925–934Steuerhinterziehung
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…93/14/0019). Siehe dazu EStR 2000 Rz 1122. Stiftungen Rz 928: Verdeckte Ausschüttungen kommen im Rahmen der Gründung einer Privatstiftung bei unentgeltlicher Übertragung von Vermögenswerten einer Körperschaft auf die Privatstiftung in Betracht, wenn dadurch im Endeffekt der Nutzen dieser Vermögenswerte dem Anteilsinhaber oder einer…

KStR 2013 Rz 583–58913.2 Betroffene Körperschaften
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

13.2 Betroffene Körperschaften Rz 583: Verdeckte Ausschüttungen können grundsätzlich bei allen Körperschaften vorliegen. 13.2.1 Personenbezogene Körperschaften Rz 584: Der häufigste Anwendungsfall tritt bei juristischen Personen des privaten Rechts auf, an denen Anteilsrechte anderer Personen bestehen, also bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften (vgl. VfGH…

KStR 2013 Rz 648–65213.7 Wirkungen verdeckter Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…das Wirtschaftsgut bei der Körperschaft mit Anschaffungskosten in Höhe des angemessenen (fremdüblichen) Werts anzusetzen; in Höhe des fremdunüblichen Kaufpreises liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Beispiel: Eine Körperschaft erwirbt eine Maschine von ihrem Anteilsinhaber um 1.000 Euro, die angemessenen Anschaffungskosten betragen jedoch nur 700 Euro…