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KStR 2013 Rz 1507–151327.2.2.4 Einkünfte einer Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…gewährleisten, dass die oben angeführten Zuwendungen in unbegrenzter Höhe von der beschränkten Steuerpflicht befreit sind. 27.2.2.7 Persönliche Steuerbefreiungen internationaler Organisationen Rz 1510: Internationale Organisationen sind nach Maßgabe der in Betracht kommenden völkerrechtlichen Privilegienabkommen im Rahmen der amtlichen Tätigkeit von der Körperschaftsteuerpflicht befreit…

EStR 2000 Rz 7779–778829.8 Völkerrechtlich privilegierte Anleger
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Amerikanischen Internationalen Schule (BGBl. Nr. 665/1991). 29.8.3 Internationale Organisationen 29.8.3.1 Allgemeines Rz 7786: Internationale Organisationen sind nach Maßgabe der in Betracht kommenden völkerrechtlichen Privilegienabkommen persönlich von der Körperschaftsteuer befreit. Diese Befreiung betrifft auch den Kapitalertragsteuerabzug. Gleiches gilt für internationale…

KStR 2013 Rz 1502–150627.2.2 Befreiungstatbestände
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…In § 21 Abs. 2 KStG 1988 sind sachliche Befreiungen von der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht geregelt. Zur Steuerpflicht von aufgrund völkerrechtlicher Privilegienabkommen befreiten internationalen Organisationen siehe Rz 137. Folgende kapitalertragsteuerpflichtige Einkünfte sind gemäß § 21 Abs. 2 KStG 1988 bei den beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften im Sinne des § 1…

LStR 2002 Rz 1373.8 Anhang
geltende FassungRichtlinien01.01.2006

3.8 Anhang Rz 137b: Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für Steuerbefreiungen auf Grund völkerrechtlicher Privilegien: Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966, Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, BGBl. Nr. 318/1969, Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, BGBl. III Nr. 24…

ZK-203011.8. Waren für andere ausländische Dienststellen in Österreich (330)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…und ähnliche Waren (= Betriebsmittel) sind gegebenenfalls auch aufgrund bilateraler Luftverkehrsabkommen befreit. 11.9. Andere Privilegien (399) 11.9.1. Waren- und Personenkreis Zollprivilegien sind in zahlreichen völkerrechtlichen Vereinbarungen im Sinne von Art. 128 Abs. 1 Buchstabe b bis d ZBefrVO und gegebenenfalls auch Art…

KfzBStR 2021 Rz 376–379A.3.7.4. Legitimationskarte
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…und Blau. Kein Vermerk gilt jedoch als Indiz für das Vorliegen einer Befreiung von der Besteuerung. Rz 378: Da es sich bei den Steuerbefreiungen für völkerrechtlich privilegierte Personen um eine persönliche Steuerbefreiung handelt und daher der persönliche Gebrauch durch die begünstigte Person gefordert wird, müssen…

LStR 2002 Rz 1373.7 Einzelfälle Privilegienübereinkommen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Einnahmen beigelegt wird. Sämtliche vom Arbeitnehmer aus seinen Bezügen zu tragende Sozialversicherungspflichtbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) stellen für diesen abzugsfähige Werbungskosten dar. UNO - Menschenrechtsbeobachter Das Privilegienkonzept des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen ist wie jenes der meisten Privilegienabkommen darauf ausgerichtet, nur für…

EStR 2000 Rz 327–3343.4.3 Einkommensteuerbefreiung auf Grund von Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und internationalen Organisationen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

3.4.3 Einkommensteuerbefreiung auf Grund von Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und internationalen Organisationen 3.4.3.1 Begünstigungen Rz 327: Die in den von Österreich abgeschlossenen Amtssitzabkommen enthaltenen steuerlichen Begünstigungen bewegen sich üblicherweise innerhalb eines bestimmten Privilegienumfangs. Im Einzelfall ist zur Berücksichtigung der…

AH-11203. Befreiungen durch Abkommen zur Hilfeleistung
geltende FassungRichtlinien12.05.2014

3. Befreiungen durch Privilegien und ImmunitätenAbkommen zur Hilfeleistung 3.03.1. Anwendungsvorschriften und RechtsgrundlagenAnwendung 3.0.1. Rechtsgrundlage Allgemeine Rechtsgrundlage ist(1) Im Katastrophenhilfefall werden außenwirtschaftsrechtliche Maßnahmen bei der Verbringung von Waren aus dem Gemeinschaftsgebiet bzw. in das Bundesgesetz überGemeinschaftsgebiet (auch die EinräumungRückbringung von Privilegien…

LStR 2002 Rz 120–1213.6 Steuerbefreiungen im Zusammenhang mit diplomatischen Vertretungen und internationalen Organisationen
geltende FassungRichtlinien10.12.2008

…auch im Zusammenhang mit solchen Einrichtungen ergeben, die außerhalb Österreichs errichtet sind. 3.6.1.2 Natürliche Personen Rz 121: Zu den völkerrechtlich privilegierten Personen gehören die in Österreich akkreditierten Diplomaten (ausgewiesen durch einen roten Lichtbildausweis des BMaABMeiA - "rote Legitimationskarte"), Berufskonsuln (ausgewiesen durch einen gelbenorangen…

EStR 2000 Rz 314–3263.4 Einkommensteuerbefreiungen außerhalb des EStG 1988
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…behandeln (VwGH 29.1.1965, 0202/63). Bei diesen Personen ist daher § 102 EStG 1988 zu beachten. 3.4.2.7 Ortskräfte Zur einkommensteuerlichen Behandlung völkerrechtlich nicht privilegierter Arbeitnehmer, wie zB der so genannten Ortskräfte ("sur-place-Personal"), siehe LStR 2002 Rz 124 bis 126.

LStR 2002 Rz 1223.6.2 Völkerrechtlich privilegierte Arbeitgeber
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

3.6.2 Völkerrechtlich privilegierte Arbeitgeber Rz 122: Die völkerrechtlich privilegierten Personen können Arbeitgeber im Sinne des § 47 Abs. 1 EStG 1988 sein. Allerdings sind sie (nach Maßgabe der jeweils zutreffenden Rechtsgrundlage) in dieser Funktion persönlich steuerbefreit, weshalb sie auch nicht der Verpflichtung zur Einbehaltung…

AH-11202. Befreiungen durch Einräumung von Privilegien
geltende FassungRichtlinien12.05.2014

2. Befreiungsbestimmungen nach AbkommenBefreiungen durch Einräumung von Privilegien 2.02.1. Anwendung der Befreiungsbestimmungen im Abschnitt 2. (1) Die Befreiungsbestimmungen sind ohne zusätzliche Dokumente oder Anträge anzuwenden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Hinweis: Befreiungen, die für Einzelpersonen der Organisationen gelten, sind hier nicht berücksichtigt…

EStR 2000 Rz 335Anhang (zu Abschnitt 3.4.1)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

Anhang (zu Abschnitt 3.4.1) Rz 335: Asiatische Entwicklungsbank, BGBl. Nr. 13/1967; Aushilfegesetz, BGBl. Nr. 712/1976 (§ 17 Abs. 1); Auslandsanleihengesetz, BGBl. Nr. 239/1958 (§ 4); Besatzungsschädengesetz, BGBl. Nr. 126/1958 (§ 29); Donaukommission, BGBl. Nr. 249/1965 (Art. V); Energieanleihegesetz 1955, BGBl. Nr…

KfzBStR 2021 Rz 350–353A.3.7. Botschaften, Konsulate, Internationale Organisationen, Diplomaten usw.
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

A.3.7. Botschaften, Konsulate, Internationale Organisationen, Diplomaten usw. Rz 350: Für völkerrechtlich privilegierte Personen ist in § 3 Abs. 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage ab 1. Juli 2021) bzw. in § 3 Z 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24…

LStR 2002 Rz 1233.6.3 Völkerrechtlich privilegierte Arbeitnehmer
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

3.6.3 Völkerrechtlich privilegierte Arbeitnehmer Rz 123: Die oben genannten natürlichen Personen können Arbeitnehmer im Sinne des § 47 Abs. 1 EStG 1988 sein. Allerdings sind sie (nach Maßgabe der jeweils zutreffenden Rechtsgrundlage) in dieser Funktion persönlich steuerbefreit, weshalb ihre Arbeitslöhne weder durch Lohnsteuerabzug noch…

GK-09002.2. ECE-Abkommen
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

2.2. ECE-Abkommen (1) Bei Anwendung der in Anlage 1 angeführten Kraftfahrzeugsteuerbefreiungen sind die Bestimmungen der des ECEECE-Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr-Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr, BGBl. Nr…

ZK-203011. Privilegien
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

11. Privilegien 11.1. Waren für ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (320) 11.1.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Dienstbedarf (siehe Abschnitt 0.2.6., Kurznummer 9930 1600), Dienstfahrzeuge, Heizmaterialien, und Baumaterialien zum Bau oder Umbau von Gebäuden (einschließlich von Waren, die als Einrichtungsstücke mit den Gebäuden…

ZK-203011.3. Waren für Verwaltungs- und technisches Personal ausländischer Vertretungsbehörden in Österreich (322)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

11.3. Waren für Verwaltungs- und technisches Personal ausländischer Vertretungsbehörden in Österreich (322) 11.3.1. Warenkreis Abgabenfrei sind alle Waren, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch der Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals der unter Abschnitt 11.1. genannten Vertretungen sowie der in ihrem…

ZK-203010.7. Andere völkerrechtliche Befreiungen (399)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

10.7. Andere völkerrechtliche Befreiungen (399) 10.7.1. Waren- und Personenkreis Abgabenbefreiungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr sind in zahlreichen völkerrechtlichen Vereinbarungen im Sinne von Art. 128 Abs. 1 Buchstabe e und f ZBefrVO und gegebenenfalls auch Art. 128 Abs. 2 ZBefrVO enthalten. Diese Befreiungen erstrecken…