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9 Treffer1536 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 823–828B.5.4.2. Wohnmobile / Reisemobile
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…sowie Rz 566 ff) stellen die Antriebsmaschine und der Aufbau als Gesamtkraftfahrzeug eine wirtschaftliche Einheit dar. Solche Kraftfahrzeuge sind daher in ihrer Gesamtheit als Wohnmobil der Normverbrauchsabgabe zu unterziehen. Rz 824: Es werden am Markt unterschiedliche Reisemobiltypen angeboten: Campingbusse (Kastenwagen), auch mit Hubdach oder Schlafdach…

LStR 2002 Rz 168–1874.2.4 Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kfz (§ 4 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 314/2019)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…halben Sachbezugswertes gemäß Abs. 1 anzusetzen. Unterschiedliche Fahrtstrecken in den einzelnen Lohnzahlungszeiträumen sind unbeachtlich. Rz 170: (3) Ergibt sich für ein Fahrzeug mit einem Sachbezug 1.von 2% (Abs. 1 Z 1) bei Ansatz von 0,67 Euro (Fahrzeugbenützung ohne Chauffeur) bzw. 0,96 Euro…

UStR 2000 Rz 1931–198312.2.5. Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…II Nr. 193/2002. Für diese Fahrzeugtypen entfällt die Nachweispflicht durch den Steuerpflichtigen. Werden jedoch Fahrzeuge unter derselben Modellbezeichnung in unterschiedlichen Ausstattungsvarianten angeboten, ist zu beachten, dass für das konkrete Fahrzeugmodell sämtliche in der Verordnung enthaltenen Kriterien erfüllt sein müssen (zB kein Vorsteuerabzugsrecht gemäß § 3…

EStR 2000 Rz 6602–660622.1 Wiederkehrende Bezüge (§ 29 Z 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…Vorhandensein einer Einkunftsquelle, sondern im Wesentlichen nur auf den wiederkehrenden Zufluss von Bezügen ankommt. Dem Begriff von Bezügen iSd § 29 Z 1 EStG 1988 werden auch zeitlich begrenzte Geld- oder Sachleistungen in unterschiedlicher und von vornherein nicht bestimmter Höhe gerecht, insb. dann, wenn mit den…

KfzBStR 2021 Rz 576–580B.2.2.4.3. Geländewagen (8701 - 8703)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…8701 erwähnen konkret Einachsschlepper, Sattel-Straßenzugmaschinen, Gleiskettenzugmaschinen sowie Acker- und Forstschlepper. Klassische Traktoren mit geringer Höchstgeschwindigkeit und deutlich unterschiedlicher Reifengröße auf Vorder- und Hinterachse fallen jedenfalls unter Position 8701. Während diese Fälle normverbrauchsabgaberechtlich unproblematisch sind, ist bei anderen Zugmaschinen und Quads ggf. eine Abgrenzung zu…

KfzBStR 2021 Rz 671–678B.3.5. Ausfuhrlieferungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…hat. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepass oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Verfügt der Abnehmer über mehrere Reisepässe mit unterschiedlichen Wohnorten, kommt es auf den vorgelegten Pass an. Befindet sich im Reisepass keine Eintragung über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt…

VPR 2021 Rz 140–1481.3.4.2. Verrechnung dem Grunde nach
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Vermögenswerte nutzen und Risiken managen; iv.Überprüfung der Übereinstimmung zwischen vertraglichen Bestimmungen und tatsächlichem Verhalten der an der Transaktion beteiligten Unternehmen, insbesondere in Hinblick auf die Kontrolle der spezifischen Risiken und die finanzielle Ausstattung, die für die Übernahme dieser Risiken erforderlich ist; v.Identifikation und…

LStR 2002 Rz 10138–1021342.5.3 § 15 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Erntezeit). Bisher wurden den Mitarbeitern als Sachbezug 2/10 (Wohnung, Beheizung und Beleuchtung) iHv 39,24 Euro/Monat abgezogen. 2.2.Im Haus des Landwirts gibt es eine eigene Wohneinheit mit vier Zimmern (unterschiedlich große Zimmer für zwei bis vier Personen). Die Saisonarbeiter erhalten Frühstück…

UStR 2000 Rz 4297–4300125a. Sonderregelung für EU-Unternehmer, die sonstige Leistungen an Nichtunternehmer erbringen, für innergemeinschaftlichen Versandhandel und innerstaatliche Lieferungen durch Plattformen oder andere elektronische Schnittstellen (Art. 25a UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine Betriebsstätte im Gemeinschaftsgebiet zu haben - begründet keine Ansässigkeit und ist für die Inanspruchnahme des EU-OSS als im Gemeinschaftsgebiet niedergelassener Unternehmer nicht ausreichend. Hat ein Unternehmer seinen Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit im Drittland und mehrere Betriebsstätten in unterschiedlichen Mitgliedstaaten…