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ZK-17702.4. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

…die Richtigkeit und Vollständigkeit der Zollanmeldungen in einem bestimmten Bereich sicherzustellen. Bei der Organisation und Durchführung von Nachschauen sind auch die Verjährungsfristen der einzelnen Vorgänge zu berücksichtigen. Nachstehend sind die wesentlichsten Prüfungs- und Überwachungshandlungen, die im Rahmen der Nachschau insbesondere bei der Anschreibung in der…

ZK-25405. Überwachung
geltende FassungRichtlinien15.07.2024

…des Begünstigten; im Falle eines bewilligten Anschreibeverfahrens mit Gestellungsbefreiung sind darüber hinaus auch die im Betrieb einlangenden Waren zumindest fallweise physisch zu kontrollieren die Überprüfung allenfalls ausgewiesener Ausbeutesätze (erforderlichenfalls unter Anordnung und Überwachung von Probeverarbeitungen) die Überprüfung der ausgewiesenen Verluste auf Plausibilität (insbesondere, inwieweit es…

ZK-25906. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung
geltende FassungRichtlinien10.10.2024

…Verwaltungsökonomie der Kontrollen unter Berücksichtigung der personellen Gegebenheiten sicherzustellen, hat die Überwachungszollstelle für die vorgenannten Prüfungs- und Kontrollverpflichtungen mit - oder zeitnah nach - der Erteilung der Bewilligung einen Kontrollplan zu erstellen und diesen periodisch (jährlich) zu überarbeiten. Der Kontrollplan umfasst insbesondere den Gegenstand der geplanten Prüfungs…

ZK-25606. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

…der Prüfung der Abrechnung festgestellten Unregelmäßigkeiten gemäß Art. 79 UZK entstanden sind. Nur im letzteren Fall kommen Verzugszinsen und Verwaltungsabgaben in Betracht. Die Überwachungszollstelle überprüft weiters durch stichprobenweise und risikoorientierte Auswahl jene Zollanmeldungen zur Überlassung zum freien Verkehr, in denen die Erledigung des Verfahrens mittels…

ZK-03805. Überwachung (Monitoring)
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

…UZK). Dieses Monitoring ist - anders als eine Neubewertung der AEO-Kriterien, die immer anlassbezogen stattfindet - eine laufende, nicht anlassbezogene Überwachung der fortwährenden Einhaltung, der für den jeweiligen Status erforderlichen Kriterien. Ein wesentlicher Grundsatz des AEO-Prinzips ist die unionsweite Anerkennung des Status, unabhängig davon, in…

ZT-28001. Allgemeines
geltende FassungRichtlinien08.09.2016

1. Allgemeines Die Überwachung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder der Ausfuhr von Waren (nachstehend "Überwachung" genannt) erfolgt entsprechend den Vorschriften der Artikel 13, 56 Abs. 5 und 58 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK) sowie der Artikel 55 und 56…

ZK-23706. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung
geltende FassungRichtlinien01.04.2023

6. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung 6.1. Mitteilungspflichten | UZK | DA | IA | TDA | 23 (2) | | | Der Bewilligungsinhaber ist verpflichtet, der Überwachungszollstelle Mitteilung über alle Ereignisse zu machen, die nach Erteilung der Bewilligung für die Zolllagerung…

MO-87001.3. Ziel der Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.01.2007

…sicherstellen, dass die Erzeugnisse ihrem Verwendungszweck zugeführt werden. (4) Die Lagerung im, die Auslagerung aus dem Interventionslager bis zur Feststellung, dass sie der ordnungsgemäßen Verwendung oder Bestimmung (z.B. Verarbeitung, Ausfuhr) zugeführt worden sind, unterliegen die Erzeugnisse einer Überwachung durch die zuständige Kontrollbehörde (Pkt.2).

ZT-28002. Zweck der Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

2. Zweck der Überwachung In mehreren Zollpräferenzvereinbarungen der Union (Beispiel: Assoziationsabkommen mit mehreren Mittelmeerländern und den mittel- und osteuropäischen Ländern sowie APS) und Rechtsakten zur Regelung von Handelsmaßnahmen (Textilien, Schuhe, Obst und Gemüse) sind derartige Überwachungsmaßnahmen vorgesehen. Diese dienen in erster Linie der Beschaffung von…

ZK-25007. Zollamtliche Überwachung
geltende FassungRichtlinien15.07.2024

7. Zollamtliche Überwachung Gemäß Art. 23 UZK hat der Inhaber einer Entscheidung über alle nach dem Erlass der Entscheidung eintretenden Ereignisse, die Auswirkung auf die Aufrechterhaltung der Entscheidung oder deren Inhalt haben können, die Zollbehörden unverzüglich zu unterrichten (siehe auch Abschnitt 1.1.10.). 7…

VB-0310Anlage 6
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

Anlage 6 Antrag auf Durchführung einer Kontrolle [Grafik]  

MO-87001. Grundsätze der Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.01.2007

1. Grundsätze der Überwachung 1.1. Antragsprinzip Alle Überwachungsmaßnahmen durch Zollstellen setzen einen entsprechenden Antrag des Beteiligten voraus.