…III Nr. 24/2000. Amtssitzabkommen, zB: UNIDO (Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung), BGBl. III Nr. 100/1998, UNO (Vereinte Nationen, Amtssitz Wien), BGBl. III Nr. 99/1998, CTBTO-PREPCOM (Vorbereitende Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen), BGBl…
…Österreichs als internationaler Amtssitz- und Immunitäten an internationale OrganisationenKonferenzstandort (Amtssitzgesetz - ASG), BGBl. Nr. 677/1977 idF BGBl. I Nr. 254/19972021; UNO (Vereinte Nationen, Amtssitz Wien), BGBl. III Nr. 99/1998 (Art. XII); CTBTO-PREPCOM (Vorbereitende Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende…
…Überdies erhielt er zusätzlich eine von den Vereinten Nationen gewährte Zulage von ca. 240.000 S. Im Kalenderjahr 1995 wurden vom Abgabepflichtigen zwei Familienheimfahrten während des UNO-Auslandseinsatzes vorgenommen. Die ihm daraus erwachsenen Flugkosten von 27.420 S machte er als Werbungskosten bei den Einkünften…
…finden. Rz 1489: Die Bestimmung des § 39 UmgrStG stellt lediglich eine ertragsteuerlich wirksame Erleichterung dar. Erfolgt aber eine uno-actu-Durchführung der Teilbetriebsübertragung, auf Grund welcher keine zwischenzeitige Weiterführung des Teilbetriebes durch den Gesellschafter als Einzelunternehmer erfolgt, stellt dies eine Übertragung eines Teilbetriebes einer Kapitalgesellschaft…
…| DA | Fritaget for underskrift | DE | Freistellung von der Unterschriftsleistung | EE | Allkirjanöudest loobutud | EL | AEV anaiTErrai unoypacpn | ES | Dispensa de firma | FR | Dispense de signature | IT | Dispensa dalla firma | LV |…
…soweit im betreffenden Amtssitzabkommen nicht Abweichendes vorgesehen ist. 11.5.1.2. Große (= universelle) Internationale Organisationen (363, 364) Für Angestellte universeller Internationaler Organisationen mit Amtssitz im Anwendungsgebiet (beispielsweise UNO, UNIDO, IAEO) sind auch notwendige Ergänzungen des Hausrats (363) und alle vier Jahre ein Motorrad…
…Rechtsnachfolge 1.3.1.1. Allgemeines Rz 114: Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) im Rahmen von Verschmelzungen bedeutet, dass das gesamte Vermögen der übertragenden Körperschaft mit allen Rechten und Pflichten uno actu mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung (vgl. Rz 9) übergeht. Die übernehmende Körperschaft tritt in sämtliche Rechtspositionen…
…heranzuziehen ist. 17.2.2. Gesamtrechtsnachfolge Rz 1143: Das Wesen der Gesamtrechtsnachfolge besteht darin, dass der Rechtsnachfolger hinsichtlich sämtlicher Rechte und Pflichten uno actu an die Stelle des Rechtsvorgängers tritt, und zwar in materiellrechtlicher und in verfahrensrechtlicher Sicht (VwGH 25.2.1993, 92/16/0114)…
…Kreuzes fliegen mit einem Linienflugzeug, in dem auch andere Personen befördert werden, ausschließlich zu humanitären Zwecken in ein Krisengebiet. Die Befreiung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn entsprechende Dokumente (zB Bestätigung einer UNO-Organisation, des Außenamtes, des Österreichischen Roten Kreuzes, usw.) im Vorhinein…
…des Abschnittes 2. der Dokumentenartencode 4AHG ("PAWA: Sonderausnahme von der Lizenzpflicht") und der zusätzliche Informationscode 41140 zu verwenden. 2.1. UNO (1) Rechtsgrundlage ist das Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über den Amtssitz der Vereinten Nationen in Wien, BGBl. III Nr…
…Einnahmen beigelegt wird. Sämtliche vom Arbeitnehmer aus seinen Bezügen zu tragende Sozialversicherungspflichtbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) stellen für diesen abzugsfähige Werbungskosten dar. UNO - Menschenrechtsbeobachter Das Privilegienkonzept des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen ist wie jenes der meisten Privilegienabkommen darauf ausgerichtet, nur für…
…Nr. 66/1966; für konsularische Privilegien und Immunitäten: Wiener Konsularrechtskonvention (WKK), BGBl. Nr. 318/1969; für Privilegien von Angestellten internationaler Organisationen in Österreich: das jeweilige Amtssitzabkommen, beispielsweise für das Internationale Zentrum Wien (VIC): UNO, BGBl. III Nr. 99/1998; UNIDO, BGBl. III Nr. 100/1998…
…Gemeinschaften in der Republik Österreich, BGBl. Nr. 37/1988, Art. 3 Abs. 1). Zu diesen privilegierten Einrichtungen zählen weiters unter anderem folgende im Ausland bestehende Einrichtungen: UNO (Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen, BGBl. Nr. 126/1957, Abschn. 7 lit. a) UN…
…Identifizierung der Arten; Bestimmung der geografischen Herkunft; Bestimmung des Geschlechts; Einzelidentifizierung; Abstammungsüberprüfung; toxikologische Analyse; Krankheitstest/-Diagnose, einschließlich Serologie; Altersanalyse | (1) https://www.unodc.org/documents/Wildlife/Guidelines_Ivory.pdf (2) Republic of South Africa, Department of Environmental Affairs, Procedures for Rhino horn DNA Sampling