…7 Umlaufvermögen 6.7.1 Vorräte 6.7.1.1 Allgemeines Rz 2307: Zu den Vorräten zählen insbesondere Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, fertige Erzeugnisse, Waren und noch nicht abrechenbare Leistungen. Rz 2308: Im Speziellen zählen dazu: der angeschaffte Bodenschatz (zB Schotter) bei Abbaubetrieben (VwGH…
…Herstellungskosten. Rz 2258: Sinken die Marktpreise für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, kann auch dies eine Auswirkung auf den Teilwert von unfertigen und fertigen Erzeugnissen und von noch nicht abrechenbaren Leistungen haben. Dies kann jedoch ausgeschlossen werden, wenn die Preisminderung am Rohstoffmarkt nur eine vorübergehende ist…
…618: Gemäß § 224 Abs. 2 HGBUGB gehören folgende Vermögensgegenstände zum Umlaufvermögen: Vorräte, das sind Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, fertige Erzeugnisse und Waren, noch nicht abrechenbare Leistungen und geleistete Anzahlungen; Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen…
…Das bedeutet idR Messen, Zählen oder Wiegen der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter. Insbesondere gilt dies auch für: Unfertige Arbeiten und Erzeugnisse (VwGH 15.9.1982, 81/13/0202), Konsignationswaren, auf Baustellen befindliches Material (VwGH 15.9.1982, 81/13/0202), bei fremden Unternehmungen zur Be…
…des Sachanlagevermögens sind dies vor allem die selbst erstellten Anlagen, Maschinen und Gebäude. Im Bereich des Umlaufvermögens sind die Herstellungskosten nur für die unfertigen und fertigen Erzeugnisse, sowie für die noch nicht abrechenbaren Leistungen von Bedeutung. Keine Bedeutung haben die Herstellungskosten für unkörperliche Wirtschaftsgüter bzw…
…Berichterstattung, II.6.2.). Die bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens auszuweisenden GuV-Positionen "Bestandsveränderung" an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und "aktivierte Eigenleistung" sind nicht als Erträge zu erfassen. Rz 462: Der Begriff der "Erträge" im Sinne der Anlage 1 zum VPDG ist insofern weit zu verstehen…
…die Herstellung oder die Wartung von militärischen Gütern, die in der Militärgüterliste von Mitgliedstaaten aufgeführt sind oder c) die Verwendung von unfertigen Erzeugnissen in einer Anlage für die Herstellung von militärischen Gütern, die in der nationalen Militärgüterliste von Mitgliedstaaten aufgeführt sind. c)für die Verwendung…
…die Herstellung oder die Wartung von militärischen Gütern, die in der Militärgüterliste von Mitgliedstaaten aufgeführt sind oder c) die Verwendung von unfertigen Erzeugnissen in einer Anlage für die Herstellung von militärischen Gütern, die in der nationalen Militärgüterliste von Mitgliedstaaten aufgeführt sind. c)für die Verwendung…
…| - unfertig oder unvollständig | Herstellen aus Garnen | 6210 | Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907. | Wie für die Teilpositionen angegeben | ex 6210 (a) | - fertig oder vollständig | Vollständiges Herstellen | ex 6210 (b) | - unfertig…
…Sintererzeugnissen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen. | 1C002 1C202 | VII.A1.005 | Magnetische Metalle aller Typen und in jeder Form mit einer der folgenden Eigenschaften: a) Anfangsrelativpermeabilität (initial relative permeability) größer/gleich 120 000 und Dicke kleiner/gleich 0,5 mm, b) magnetostriktive Legierungen mit…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines Staates der jeweiligen Präferenzzone erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat…
5.5. In ausreichendem Maß be- oder verarbeitete Erzeugnisse (ausreichende Be- oder Verarbeitung) 5.5.1. Grundsätzliches In den meisten Fällen wird der Ursprung einer Ware nicht durch vollständige Erzeugung erzielt und es muss daher eine ausreichende Be- oder Verarbeitung aller bei der Herstellung einer…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet einer Vertragspartei gewonnen oder hergestellt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat stammen…
5.5. In ausreichendem Maß be- oder verarbeitete Erzeugnisse (ausreichende Be- oder Verarbeitung) 5.5.1. Grundsätzliches In den meisten Fällen wird der Ursprung einer Ware nicht durch vollständige Erzeugung erzielt, und es muss daher eine ausreichende Be- oder Verarbeitung aller bei der Herstellung einer…
…nur die nachfolgend aufgezählten Vorgänge, und zwar, wenn ausschließlich diese ("erschöpfende Aufzählung") durchgeführt werden: a)Behandlungen, die dazu bestimmt sind, die Erzeugnisse während des Transports oder der Lagerung in ihrem Zustand zu erhalten; b)Teilen oder Zusammenstellen von Packstücken; c)Waschen, Reinigen, Entfernen von Staub…
5.5. In ausreichendem Maß be- oder verarbeitete Erzeugnisse (ausreichende Be- oder Verarbeitung) 5.5.1. Grundsätzliches In den meisten Fällen wird der Ursprung einer Ware nicht durch vollständige Erzeugung erzielt und es muss daher eine ausreichende Be- oder Verarbeitung aller bei der Herstellung einer…
5.5. In ausreichendem Maß be- oder verarbeitete Erzeugnisse (ausreichende Be- oder Verarbeitung) 5.5.1. Grundsätzliches In den meisten Fällen wird der Ursprung einer Ware nicht durch vollständige Erzeugung erzielt, und es muss daher eine ausreichende Be- oder Verarbeitung aller bei der Herstellung einer…
…einheitlicher organisch-anorganischer Art (ausg. organische Thioverbindungen sowie solche von Quecksilber) | 2933 | Heterocyclische Verbindungen, nur mit Stickstoff als Heteroatom(e) | 3304 | Schönheitsmittel, zubereitet, oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege (ausg. Arzneiwaren), einschl. Sonnenschutz- und Bräunungsmittel; Zubereitungen für die Maniküre…
4.3. First In-First Out Prinzip (FIFO) Das FIFO-Prinzip ist grundsätzlich anzuwenden, sofern der Anmelder nicht die Zuordnung der Veredelungserzeugnisse zu bestimmten Waren der vorübergehenden Ausfuhr beantragt. 4.4. Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr nach pV 4.4.1. Handelspolitische Maßnahmen | UZK…
5.5. In ausreichendem Maß be- oder verarbeitete Erzeugnisse (ausreichende Be- oder Verarbeitung) 5.5.1. Grundsätzliches In den meisten Fällen wird der Ursprung einer Ware nicht durch vollständige Erzeugung erzielt und es muss daher eine ausreichende Be- oder Verarbeitung aller bei der Herstellung einer…