…zu senden. Im Antrag ist anzuführen, ob es sich um eine "stichprobenweise Verifizierung" handelt oder begründete Zweifel vorliegen. Beispiele für begründete Zweifel sind: Die Unterschrift des Ausführers fehlt (dies gilt nicht für Erklärungen auf Rechnungen oder auf Handelspapieren, die von ermächtigten Ausführern ausgestellt werden, sofern…
…die Abgabe einer ergänzenden Zollanmeldung verzichten, sofern die vereinfachte Zollanmeldung: Waren betrifft, deren Wert unter 1.000 Euro und deren Menge unter 1.000 kg liegen, und bereits alle für das Zollverfahren erforderlichen Informationen enthält, und nicht mittels Anschreibung in der Buchführung des Anmelders vorgenommen…
…die eingetretene Rechtskraft und damit Bestandskraft von Abgabenbescheiden generell innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen für zulässig erklärt (Art. 105 UZK bzw. Art. 121 UZK), sind im Rahmen des Geltungsbereichs dieser Bestimmungen die in der BAO enthaltenen, eine Korrektur von Bescheiden ermöglichenden Rechtsinstrumente (§ 293 BAO, § 293a BAO…
…zulässig, wenn der Antragsteller (zusätzlich zur Erfüllung der Voraussetzungen für ein besonderes Verfahren gemäß Art. 211 Abs. 3 und 4 UZK) beabsichtigt, sämtliche Waren dieser Zollanmeldung der vorgeschriebenen Endverwendung zuzuführen. In den Fällen des Art. 163 Abs. 2 UZK-DA (zB vereinfachte Zollanmeldung, zentrale Zollabwicklung…
…zu erfassen, so dass in der Folge Maßnahmen gegenüber diesen Einfuhren vom Zeitpunkt dieser zollamtlichen Erfassung an eingeführt werden können. Die zollamtliche Erfassung der Einfuhren wird auf einen Antrag des Wirtschaftszweigs der Union vorgenommen, der ausreichende Beweise für die Rechtfertigung dieser Maßnahme enthält. Die Einfuhren…
…Situation, die einen Überblick bieten soll, in welcher großräumigeren Formation der Bereich der Verdachtsfläche liegt. In Ergänzung zum Abschnitt "Genereller Untergrundaufbau" (sh. unten) soll auch der lokale Schichtenaufbau des Untergrundes beschrieben werden, damit auch geologische Gegebenheiten, die sich einer schematisierten Beschreibung in einem Schichtenprofil entziehen…
…können 5. In Art. 15 UZK heißt es ua., dass für die Ermittlung des Zollwerts allerforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen sind. Es wird nicht gesagt, welche Unterlagen und Informationen als Nachweis für die Richtigkeit der einzelnen Angaben vorzulegen sind. 6. Nach Art…
…fehlenden Informationen nachzureichen (Mängelbehebungsverfahren), nicht vor, so ist der Bewilligungsantrag nach Wahrung des Parteiengehörs ohne Einleitung einer Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen abzuweisen. Erst nachdem alle sonstigen Voraussetzungen - mit Ausnahme der Sicherheitsaspekte - ggf. nach Beibringung der erforderlichen Informationen (Mängelbehebung) erfüllt sind, ist die Prüfung der wirtschaftlichen…
…zu erfassen, so dass in der Folge Maßnahmen gegenüber diesen Einfuhren vom Zeitpunkt dieser zollamtlichen Erfassung an eingeführt werden können. Die zollamtliche Erfassung der Einfuhren wird auf einen Antrag des Wirtschaftszweigs der Union vorgenommen, der ausreichende Beweise für die Rechtfertigung dieser Maßnahme enthält. Die Einfuhren…
…in ein Zollverfahren als auch die nachträglichen Kontrollen der ergänzenden Anmeldungen. Die für die zollamtliche Überwachung, die Führung von Aufzeichnungen, die Durchführung von Nachschauen, bzw. abgabenbehördlichen Prüfungen und die Überwachung bei Begünstigten geltenden besonderen Rechtsvorschriften im Anwendungsgebiet sind insbesondere im Abschnitt C des ZollR-DG (…
…die Ermittlungen nicht aus, so ersucht die ersuchte Zollstelle um zusätzliche Auskünfte. Sie gibt die erbetenen Auskünfte in Feld II des Vordrucks an und sendet die Suchanzeige an die Abgangszollstelle zurück. (3) Suchanzeigen zu TIR-Verfahren, welche im NCTS eröffnet wurden, langen auch im NCTS…
39.3.5. Vorgangsweise bei materiellen Mängeln 39.3.5.1. Einleitung des Prüfungsverfahrens Bei Bedenken gegen die sachliche Richtigkeit der Echtheitsbescheinigung, die im Zuge der Abfertigung nicht zerstreut werden können, ist ein Prüfungsverfahren einzuleiten. Ein Prüfungsverfahren ist insbesondere immer dann einzuleiten, wenn begründete Zweifel…
7.2.2.4 Schematische Darstellung des Prüfungserfordernisses [Grafik] * Gemäß Art. 76 Abs. 2 UZK-DA findet Art. 86 Abs. 3 des UZK verpflichtend ohne Antrag des Anmelders Anwendung, wenn die Veredelungserzeugnisse aus in die aV übergeführten Waren hergestellt oder gewonnen wurden, die zum…
18. Sicherstellungsauftrag (§§ 232 und 233 BAO) 18.1. Allgemeines Rz 1550: Im Zeitraum zwischen der Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) und dem Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) kann die Abgabenbehörde, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen, einen Sicherstellungsauftrag erlassen…
Artikel 109 Nachträgliche Prüfung von Erklärungen zum Ursprung und Ersatzerklärungen zum Ursprung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Nachträgliche Prüfungen der Erklärungen zum Ursprung oder Ersatzerklärungen zum Ursprung erfolgen stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden der Mitgliedstaaten begründete Zweifel an der Echtheit der…
…Ohne Rücksicht auf Maßnahmen anderer Behörden ist erforderlichenfalls ein Finanzstrafverfahren einzuleiten. 5.1.2. Gefälschte Arzneimittel Gemäß § 82b des Arzneimittelgesetzes begeht eine gerichtlich strafbare Handlung, wer gefälschte Arzneimittel (siehe VB-0235 Abschnitt 1.1.6.) mit dem Vorsatz einführt, dass sie einem anderen überlassen werden…
…zu einer zolltariflichen Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer Endverwendung gelten Anhang 1 | KN-Code | Warenbezeichnung | ex Kapitel 27: "Verschiedene" | Bestimmte, in den zusätzlichen Anmerkungen 5 und 6 aufgeführte Erzeugnisse | 2707 | Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse…
…betroffenen Mitgliedstaaten durch einfache Mitteilung (Art. 261 UZK-IA). Die Mitteilung erfolgt durch Übersendung einer Bescheiddurchschrift im Wege des Competence Center - Zoll- und Verbrauchsteuerverfahren in Schärding (E-Mail: CC-ZV.national-contactpoint-authorisations@bmf.gv.at) möglichst mittels E-Mail. 1.3.2. Rückwirkung Art…