…3.2.4 Echte stille Beteiligung Rz 2248: Echte (typische) stille Beteiligungen im Betriebsvermögen sind wie die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft und nicht etwa wie eine Forderung zu bewerten (VwGH 29.4.1992, 90/13/0292). Der Teilwert einer echten stillen Beteiligung ändert sich nicht…
…atypisch stillen Beteiligung an einem Betrieb entstand eine Mitunternehmerschaft. 19.1.2.2.43 Die atypisch stille Gesellschaft Rz 5815: Die (typische oder echte bzw. atypische oder unechte) stille Gesellschaft tritt nach außen nicht in Erscheinung, sondern entwickelt Rechtsverbindlichkeit bloß im Innenverhältnis. Bei einer stillen…
…Weiters die Dringlichkeit des Kapitalbedarfes und die wirtschaftliche Bedeutung der Kapitalzuführung. Erhält ein stiller Gesellschafter (der am Verlust nicht teilnimmt und dessen Gewinnbeteiligung nach einem wirtschaftlichen Gewinn berechnet wurde) eine Beteiligung (von 36%), die zu einer übermäßigen Verzinsung bezogen auf den Nennwert der Einlagen (von…
…93/15/0051 | "GmbH und Still(er Gesellschafter)" unterliegt auch dann dem Fremdvergleich, wenn zwar keinerlei familiäre, aber entsprechende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen bestehen | VwGH 23.6.1998, 93/14/0192 | Fremdunüblichkeit einer Beteiligung eines Lehrlings zu Beginn des Lehrverhältnisses mit 20% des Gewinnes…
…zustehenden Einflussmöglichkeiten an der Geschäftsführung ausüben kann und wenn er am Betriebserfolg, den stillen Reserven und dem Firmenwert beteiligt ist. Eine bloße Beteiligung am Gewinn des Fruchtgenussbestellers reicht zur Begründung der Mitunternehmerstellung des Fruchtnießers nicht aus. Ohne Einflussmöglichkeit des Fruchtnießers verbleibt der Gewinnanteil beim Fruchtgenussbesteller…
…3870: Die Übertragung stiller Reserven auf die Anschaffungskosten von Betrieben bzw. Teilbetrieben, von Beteiligungen an Personengesellschaften und von Finanzanlagen (siehe Rz 628) ist nicht zulässig. Ebenso können stille Reserven nicht übertragen werden, die aus der Veräußerung von Betrieben bzw. Teilbetrieben oder von Beteiligungen an Personengesellschaften…
…intern aufteilen, sind keine Mitunternehmerschaften. Im Falle von Kostengemeinschaften kommt daher auch § 188 BAO nicht zur Anwendung. Rz 1189: Eine Beteiligung eines Alleingesellschafters einer GmbH an dieser als atypisch stiller Gesellschafter, lediglich zum Zwecke der Verlustübernahme, stellt einen Missbrauchstatbestand dar (VwGH 11.12.1990, 89…
…einer echten stillen Gesellschaft möglich (VwGH 5.3.1979, 2217/78). Die Einkünfte des unterbeteiligten Angehörigen sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu qualifizieren. Rz 1194: Die Umwandlung eines Darlehens, das einem überschuldeten Betrieb von einem nahen Angehörigen des Betriebsinhabers gewährt wurde, in eine stille Beteiligung…
…einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der stillen Mitunternehmerschaft kommt der GmbH-B ein Dividendenanteil von 10.000 Euro zu, der gemäß § 10 Abs. 1 KStG 1988 steuerfrei zu stellen ist. Beispiel 2: Angabe wie Beispiel 1, OG weist aber einen Verlust (inklusive Beteiligungsertrag) in Höhe von…
1.8. Verschmelzung und atypisch stille Beteiligungen 1.8.1. Atypisch stille Beteiligung an der übertragenden oder übernehmenden Körperschaft Rz 355: An der Maßgeblichkeit einer im Firmenbuch eingetragenen Verschmelzung als Anwendungsfall des Art. I UmgrStG ändert sich auch dann nichts, wenn jemand gemäß § 179 UGB…
…Körperschaft der CFC (Beherrschungsquote 100%). Aus Sicht der B-GmbH ist die C-OG kein verbundenes Unternehmen, da das erforderliche Beteiligungsausmaß von 25% nicht erfüllt ist. Die B-GmbH ist somit keine beherrschende Körperschaft der CFC. Beispiel 2: [Grafik] Die inländische A-GmbH hält…
…C ausreichend beteiligt sind (durchgerechnet zu 45% und 18%), können sie eine Beteiligungsgemeinschaft bilden und GmbH C in die Unternehmensgruppe einbeziehen. [Grafik] Sollte im Beispiel A an Gruppenmitglied C darüber hinaus auch unmittelbar zu zB 5% beteiligt sein, sind diese 5% verpflichtend im Gruppenantrag anzuführen…
…die Beteiligungen an den Gruppenmitgliedern in das Eigentum des Inhabers des Unternehmens übergehen und der Gruppenträger auch bei Wahrung der mittelbaren finanziellen Verbindung keine Stimmrechte mehr besitzt. Ist jemand am Unternehmen eines Gruppenmitglieds GM 1, das beteiligte Körperschaft des Gruppenmitgliedes GM 2 ist, atypisch still…
…6b Abs. 2 Z 3 KStG 1988 werden - je nach Rechtsform der in Z 1 und Z 2 genannten Zielunternehmen - die möglichen Beteiligungsformen der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft im Finanzierungsbereich abschließend geregelt. Dabei sind neben Beteiligungen an der Unternehmenssubstanz und stillen Beteiligungen auch Annexfinanzierungen zulässig. Rz 310: Nach §…
…Verluste, zB aus einer Fremdfinanzierung) weder ausgleichs- noch vortragsfähig; sie sind jedoch mit späteren Gewinnanteilen aus der stillen Beteiligung, die zur Auffüllung der Einlage zu verwenden sind, zu verrechnen. Nimmt der stille Gesellschafter an Verlusten auch insoweit teil, als sie seine geleistete Einlage übersteigen, sind…
16.2.1.8.2 Beteiligung am Gewinn Rz 1194: Wird der vereinbarte Gewinnanspruch auf Grund einer Vertragsklausel nicht jährlich konkretisiert, sondern von einer definierten Bedingung oder von einem Gesellschafterbeschluss abhängig gemacht, kann dennoch von einem Substanzgenussrecht ausgegangen werden. Die Höhe der Gewinnbeteiligung muss nicht…
…Z 5 UmgrStG ist das Vorliegen einer Identität zwischen Vermögenszurechnung und Beteiligungssituation. Aus diesem Grund besteht zum einen zwischen dem Einbringenden und der übernehmenden Körperschaft kein Interessensgegensatz und zum anderen ist eine Verschiebung der stillen Reserven im eingebrachten Vermögen im Zuge der Einbringung nicht möglich…
…Anteilsinhaber wird bei einer Einlagenrückzahlung nach § 4 Abs. 12 EStG 1988 ein Veräußerungstatbestand verwirklicht, bei einer verdeckten Ausschüttung liegen hingegen Einkünfte aus Kapitalvermögen oder betriebliche Einkünfte vor. Siehe dazu auch unter "Einlagenrückzahlung", Rz 745. Beteiligungsverhältnis Rz 705: Siehe Stichworte "Mehrgewinne", Rz 855, "Schwarzgeschäfte", Rz 913.
…ihm dieser nach dem Zusammenschlussstichtag noch zuzurechnen ist (im Ausmaß seiner Beteiligungsquote); die Altvermögenseigenschaft des Grund und Bodens bleibt insoweit bestehen. Auf die anderen Zusammenschlusspartner kann die Altvermögenseigenschaft nicht übertragen werden, weshalb die ihnen zuzurechnenden stillen Reserven jedenfalls nach den allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätzen zu ermitteln sind…
…dem Prinzip der Verdoppelung der stillen Reserven (siehe Rz 1097 f) Rechnung getragen. Gesellschaftsanteile im Betriebsvermögen: Befinden sich die Gesellschaftsanteile an der übernehmenden Körperschaft im Betriebsvermögen des Einbringenden, unterbleibt bei diesem auf Grund einer entsprechenden Veränderung des Buchwertes der Beteiligung in Höhe des Einbringungswertes ein…