RIS AI
7 117 Treffer378 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 4853–487314.9 Aufwendungen iZm steuerfreien oder dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 oder § 30a Abs. 1 EStG 1988 unterliegenden Einkünften (§ 20 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Grundstücksveräußerungen nach dem 31.12.2015 ist der Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption nach § 30a Abs. 2 EStG 1988 zulässig. Das Abzugsverbot wirkt daher nur dann, wenn der besondere Steuersatz von 30% auch tatsächlich angewendet wird. Rz 4854: Voraussetzung ist ein…

EStR 2000 Rz 6401–642121 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…den §§ 3 bis 5 MRG abgezogen werden. Eine steuerliche Berücksichtigung derartiger auch als "Investitionsprämie" bezeichneten Beträge ist unzulässig, da es sich hierbei um eine bloße Rechengröße, also um keine tatsächlich erwachsenen Aufwendungen handelt. Rz 6419a: Nach § 31 des Wohnungseigentumsgesetzes 2002, BGBl. II Nr. 70/2002…

LStR 2002 Rz 3845.9.22 Provisionen, Löhne
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.9.22 Provisionen, Löhne Rz 384: Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer dadurch erwachsen, dass er einen Teil seiner dienstlichen Obliegenheiten von einem Dritten erfüllen lässt, sind nur in Ausnahmefällen (zB bei Vertretern, Hausbesorgern) Werbungskosten (VwGH 27.6.1989, 88/14/0112). Handelt es sich dabei…

LStR 2002 Rz 90212.8.20 Krankheitskosten
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…Die Aufwendungen erwachsen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig (VwGH 21.09.1956, 0349/56). Es ist dabei nicht zu prüfen, ob die Krankheit aus eigener Schuld verursacht worden ist (zB Alkoholismus, Rauschgiftsucht). Krankheitskosten sind nur dann nicht als außergewöhnliche Belastung, sondern als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzbar…

LStR 2002 Rz 10343–1036642.5.4.5 Rz 10343 bis Rz 10366
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…EStG 1988 sind Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, als Werbungskosten abzugsfähig. Der Aus- und Fortbildungsbegriff gemäß § 16 Abs…

EStR 2000 Rz 485214.8a Nichtabzugsfähige Aufwendungen für „Gehälter“ über 500.000 Euro
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…der Kürzung des tatsächlichen Lohnaufwandes ergibt sich aus dem Verhältnis des nicht abzugsfähigen Teils des Entgelts zum Gesamtentgelt. Beispiel 2: Ein Geschäftsführer einer GmbH bezieht aufgrund eines Dienstvertrages mit der GmbH ein Jahresgehalt von 520.834 Euro inklusive der Sachbezüge. Dem Dienstgeber erwachsen für die…

LStR 2002 Rz 354–3565.9.11 Familienheimfahrten
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

…sondern den tatsächlichen Aufwand. Beispiel 1: Dauer der doppelten Haushaltsführung im Jahr 2011:8,5 Monate Höchstgrenze der anzuerkennenden Aufwendungen für Familienheimfahrten: 9 x 306= 2.754 Euro Variante a): Die monatlichen Aufwendungen für Familienheimfahrten betragen jeweils zwischen 350 und 400 Euro. Als Werbungskosten können…

LStR 2002 Rz 346–3525.9.9.5 Vorübergehende doppelte Haushaltsführung
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…Familienwohnsitz beibehalten, so sind seine durch die Beibehaltung erwachsenden Mehraufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig. Siehe auch Beispiel Rz 10347. Rz 348: Ist der Steuerpflichtige regelmäßig an zwei oder mehreren Arbeitsstellen tätig und liegen nicht die Voraussetzungen für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung vor, so ist…

LStR 2002 Rz 188–2034.2.5 Privatnutzung eines arbeitgebereigenen KFZ-Abstell- oder Garagenplatzes (§ 4a der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 468/2008)
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

…bei solchen, die vom Arbeitgeber angemietet werden, und zwar unabhängig von der Höhe der dem Arbeitgeber erwachsenden Kosten, anzusetzen ist. Kostenersätze mindern den anzusetzenden Sachbezugswert, über den Sachbezugswert hinausgehende höhere Kostenersätze führen nicht zu Werbungskosten. Als Kostenersatz ist die effektive Kostenbelastung des Arbeitnehmers, somit der…

LStR 2002 Rz 3655.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

5.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen Rz 365: Als Werbungskosten kommen in Betracht: Unmittelbare Kosten der Aus- und Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen: Kursgebühren, Kosten für Kursunterlagen, Skripten und Fachliteratur, Kosten des PC bei einer Computerausbildung (siehe auch Rz 339). Kosten der Anschaffung von Hilfsmittel wie zB…

LStR 2002 Rz 427–4286.9 Andere Werbungskosten aus der Tätigkeit
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…können grundsätzlich keine anderen (auch keine außerordentlichen) Werbungskosten aus dieser Tätigkeit (zB Fortbildungskosten) geltend gemacht werden. Es bleibt dem Steuerpflichtigen aber stets unbenommen, seine gesamten tatsächlichen Kosten geltend zu machen. Jene Werbungskosten, die auf das allgemeine Werbungskostenpauschale nicht anzurechnen sind (wie etwa Beiträge zur gesetzlichen…

LStR 2002 Rz 389–3905.9.27 Studienreisen
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

…Ist ein Mischprogramm anzunehmen, so sind auch jene Reisekosten, die anteilig auf ausschließlich berufliche Reiseabschnitte entfallen, nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Eine Studienreise mit einem verhältnismäßig kurzen Auslandsaufenthalt kann nicht als ausschließlich berufsbedingte Reise angesehen werden, wenn sie von vornherein so programmiert war, dass durch Wochenenden…

LStR 2002 Rz 3835.9.21.7 Nachweis und Geltendmachung von Werbungskosten
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…Vergütung in Höhe der tatsächlichen Kosten (Kostenersatz), höchstens aber bis zu einem Betrag von 6% des Ausgangsbetrages nach § 2 Bundesbezügegesetz je Monat bzw. bis zu einem gemäß § 10 Abs. 2 Bundesbezügegesetz höheren Betrag. Nach dem Bundesbezügegesetz umfasst der Kostenersatz einerseits Aufwendungen, die auch Werbungskosten darstellen…

EStR 2000 Rz 4030–403710.2 Werbungskosten (§ 16 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…229 sowie Rz 4701 ff. Zum Zeitpunkt des Werbungskostenabzuges siehe Rz 4620 ff und LStR 2002 Rz 233 bis 238. 10.2.2 Veranlassung durch mehrere Einkunftsquellen Rz 4034: Werbungskosten sind grundsätzlich bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Ist jedoch eine Aufwendung…

EStR 2000 Rz 8060Werbungskosten
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

Werbungskosten Rz 8060: Eine Berücksichtigung von Werbungskosten beim Lohnsteuerabzug beschränkt Steuerpflichtiger im Wege eines Freibetragsbescheides ist ab 2005 nicht mehr möglich (§ 63 Abs. 7 EStG 1988). Für das Jahr 2005 ausgestellte Freibetragsbescheide sind außer Kraft getreten (§ 124b Z 112 EStG 1988). Im Rahmen einer (Antrags…

LStR 2002 Rz 334–3365.9.4.7 Abzugsfähige Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

5.9.4.7 Abzugsfähige Aufwendungen Rz 334: Als Werbungskosten im Zusammenhang mit einem häuslichen Arbeitszimmer kommen insbesondere anteilige Mietkosten, anteilige Betriebskosten (Beheizung, Beleuchtung, sonstige Betriebskosten), bei Eigenheimen oder Eigentumswohnungen anteilige Absetzung für Abnutzung sowie anteilige Finanzierungskosten in Betracht. Eine Berücksichtigung der Absetzung für Abnutzung…

LStR 2002 Rz 223–2325 WERBUNGSKOSTEN (§ 16 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…den wirtschaftlichen und beruflichen Interessen von Arbeitnehmern einer bestimmten Fachrichtung (Berufsgruppe) förderlich ist, zu unterscheiden. Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Funktion bei einer solchen Vereinigung führen nicht zu Werbungskosten bei den Einkünften aus dem Dienstverhältnis, sind aber, wenn die Funktionsausübung für sich zu Einkünften führt…

LStR 2002 Rz 320–3215.8 Werbungskostenpauschbetrag (§ 16 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…aktiver nichtselbständiger Tätigkeit bezogen werden. Siehe auch Beispiel Rz 10320. Siehe auch Beispiel Rz 10320. Rz 321: Hat der Steuerpflichtige gleichzeitig mehrere aktive Dienstverhältnisse, so steht der Werbungskostenpauschbetrag nur einmal zu. Die mehrfache Berücksichtigung im Rahmen der laufenden Lohnverrechnung wird im Zuge des Pflichtveranlagungsverfahrens korrigiert.

EStR 200011.10 Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

11.10 Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen Siehe LStR 2002 Rz 396 ff.

LStR 2002 Rz 410–4116.3 Höchstbeträge
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…drei Monate abgezogen. Der Erholungsurlaub wird nicht abgezogen. Der für die Aliquotierung des Höchstbetrages maßgebliche Tätigkeitszeitraum beträgt acht Monate. Als Werbungskosten sind höchstens 2.628 Euro berücksichtigen. Beispiel 2: Ein Musiker ist ganzjährig bei einem Orchester tätig. Vom 15. Februar bis 30. März konsumiert er…