RIS AI
20 Treffer1691 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 10343–1036642.5.4.5 Rz 10343 bis Rz 10366
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…Betrag von S 12.143,20 (2.824 km x S 4,30) als Werbungskosten geltend gemacht. Gemäß den LStR 2002 sind Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen durch die beruflich veranlasste Begründung eines eigenen Haushalts an einem außerhalb des Familienwohnsitzes gelegenen Beschäftigungsort erwachsen, als Werbungskosten absetzbar…

LStR 2002 Rz 1186–119324 LOHNZAHLUNGSZEITRAUM (§ 77 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Rz 1186a: Hat Österreich aufgrund uni- oder bilateraler Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung für Teile der Bezüge kein Besteuerungsrecht (Befreiungsmethode), ist die Lohnsteuer tageweise zu berechnen. Ob das DBA dem Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht an den Arbeitseinkünften zuteilt, ist nach Aufenthaltstagen zu ermitteln (183-Tage-Regel…

LStR 2002 Rz 108319.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…hat die BUAK gemäß § 69 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 die Lohnsteuer tageweise nach dem Lohnsteuertarif im Sinne des § 66 EStG 1988 zu berechnen. Die Urlaubs- und Abfertigungskasse hat die auf die Urlaubsersatzleistung entfallenden lohnabhängigen gesetzlichen Abgaben zu entrichten, wobei die Lohnsteuer an das…

LStR 2002 Rz 10934–1099342.5.12 § 47 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

…Tätigkeit ermöglichen, auf weitere Abgrenzungskriterien (wie etwa auf das Fehlen eines Unternehmerrisikos) Bedacht zu nehmen. Hat sich jemand verpflichtet, bestimmte Dienste über einen gewissen Zeitraum - wenn auch nur stunden- oder tageweise - zu übernehmen, liegt bei Ausübung dieser Tätigkeit aufgrund des vorgeschriebenen arbeitsbezogenen Verhaltens (Arbeitszeit, Arbeitsort…

ZK-2500Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.07.2022

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-2500 (Vorübergehende Verwendung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zolldienststellenvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…

LStR 2002 Rz 713.3.11 Fachkräfte der Entwicklungshilfe (§ 3 Abs. 1 Z 11 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

3.3.11 Fachkräfte der Entwicklungshilfe und Aushilfskräfte mit geringfügigem Beschäftigungsverhältnis (§ 3 Abs. 1 Z 11 EStG 1988) Rz 71: Der für die Steuerbefreiung in Betracht kommende Personenkreis ergibt sich aus den Bestimmungen des Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes, BGBl. I Nr. 49/2002. Die Einkünfte sind gemäß § 3…

LStR 2002 Rz 68–693.3.10.5 Zusammenwirken § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 und Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung (DBA)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

3.3.10a.6 Inkrafttreten Rz 70v: Die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in der Fassung AbgÄG 2011 tritt mit 01.01.2012 in Kraft. Die Übergangsregelung für die Jahre 2011 - 2012 (§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 idF BBG…

LStR 2002 Rz 736–74010.5.3 Begünstigte Tätigkeiten iSd § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…BGBl. Nr. 196/1988 Rz 739: Auf Grund der Besonderheit dieser Beschäftigungsverhältnisse wurde ein eigener Tatbestand aufgenommen, der nur auf jene Beschäftigungsverhältnisse anzuwenden ist, die den Vorschriften des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes unterliegen. Rz 739a: Angestellte der Berufsgruppe Arbeitskräfteüberlassung unterliegen hinsichtlich Reisekosten seit 1. Jänner 2000 dem Kollektivvertrag…

LStR 2002 Rz 1225–122631.3 Mehrere Dienstverhältnisse beim selben Arbeitgeber
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

31.3 Mehrere Dienstverhältnisse beim selben Arbeitgeber Rz 1225: Im Fall eines einheitlichen, fortlaufenden Dienstverhältnisses ist nur ein Lohnzettel auszustellen, und zwar auch dann, wenn während dieses Dienstverhältnisses bezugsfreie Lohnzahlungszeiträume (zB im Falle einer Karenzierung) anfallen. Wurde im Laufe eines Kalenderjahres bereits ein Lohnzettel ausgestellt…

ZK-2500Anhang 6: Alternativbescheiningung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

Dieses Dokument liegt nur im PDF-Format vor. Bitte klicken Sie auf Originalanzeige.

LStR 2002 Rz 663.3.10.3 Beginn bzw. Beendigung der Auslandsentsendung während eines Lohnzahlungszeitraumes
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…zB Gewerkschaftsbeitrag), die während eines Lohnzahlungszeitraumes anfallen und sowohl steuerbegünstigte Auslandsbezüge als auch steuerpflichtige Inlandsbezüge während dieses Lohnzahlungszeitraumes betreffen, sind tageweise auf diese Inlands- und Auslandsbezüge aufzuteilen. Der auf die Auslandsbezüge entfallende Teil der Werbungskosten ist aliquot dem steuerpflichtigen und steuerfreien Teil zuzuordnen. Das Service…

LStR 2002 Rz 946–95115.4.3.8 Dauer
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

15.4.3.8 Dauer Rz 946: Gegenstand eines Dienstverhältnisses können sowohl auf längere Dauer angelegte Beschäftigungen als auch kurzfristige oder vorübergehende Tätigkeiten sein. 15.4.3.9 Disziplinarmaßnahmen Rz 947: Die Möglichkeit des Auftraggebers, bei Nichterreichen der vereinbarten Leistung dienstrechtliche Zwangsmaßnahmen zu setzen (zB…

LStR 2002 Rz 961–96215.4.4 Haupttätigkeit - Nebentätigkeit
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

15.4.4 Haupttätigkeit - Nebentätigkeit 15.4.4.1 Nichtselbständige Nebentätigkeit Rz 961: Eine nichtselbständige Nebentätigkeit zu einer selbständigen Haupttätigkeit ist im Bereich der selbständigen Haupttätigkeit zu erfassen, wenn die Nebentätigkeit in einem engen sachlichen (wirtschaftlichen) Zusammenhang mit der Haupttätigkeit steht, auch wenn diese für…

EStR 2000 Rz 1231–12325.4.11.4 Unübliche Abwicklung der Leistungsbeziehung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

5.4.11.4 Unübliche Abwicklung der Leistungsbeziehung Rz 1231: Erfolgen die Auszahlungsmodalitäten nicht in fremdüblicher Form (zB nicht regelmäßige Lohnauszahlungen), spricht dies gegen den tatsächlichen Abschluss einer Vereinbarung (VwGH 17.05.1989, 88/13/0038). So ist etwa das jahrelange Stunden von Gehaltsforderungen unüblich…

LStR 2002 Rz 1167–117021.2 Bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern (§ 69 Abs. 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…Beschäftigung dar, wenn sie im Rahmen eines einheitlichen, fortlaufenden Dienstverhältnisses verrichtet wird. Dies ist jedenfalls anzunehmen, wenn die Tätigkeit durch mehrere Wochen kontinuierlich (allwöchentlich) ausgeübt wird (VwGH 25.1.1980, 1361/80). Desgleichen ist die regelmäßig monatliche Entlohnung ein Indiz für eine länger dauernde Beschäftigung…

LStR 2002 Rz 304–3085.6.7.3 Mittelpunkt der Tätigkeit in einem Einsatzgebiet (Zielgebiet)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.6.7.3 Mittelpunkt der Tätigkeit in einem Einsatzgebiet (Zielgebiet) Rz 304: Mittelpunkt der Tätigkeit kann nicht nur ein einzelner Ort (politische Gemeinde), sondern auch ein mehrere Orte umfassendes Einsatzgebiet sein. Personen, die ein Gebiet regelmäßig bereisen, begründen in diesem Einsatzgebiet (Zielgebiet) einen Mittelpunkt…

LStR 2002 Rz 41.2.3 Gewöhnlicher Aufenthalt ausländischer ArbeitnehmerInnen
geltende FassungRichtlinien27.11.2006

…Rechtsgrundlage für die Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen ist derzeit das am 1. Jänner 1976 in Kraft getretene Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975. Gemäß § 7 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, ist die Beschäftigungsbewilligung zu befristen und darf jeweils längstens für die Dauer eines Jahres erteilt werden…

LStR 2002 Rz 972–97515.4.5.2 Aufräumepersonal
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

15.4.5.2 Aufräumepersonal Rz 972: Eine Aufräumeperson steht regelmäßig in einem Dienstverhältnis, selbst wenn ihr hinsichtlich der Arbeitszeit eine gewisse Freizügigkeit eingeräumt ist (VwGH 21.2.1984, 83/14/0102). Indizien für ein Dienstverhältnis sind eine regelmäßige (mindestens ein Mal wöchentliche) Tätigkeit, die…

EStR 2000 Rz 5267–528316.2.10 Beschäftigte Gesellschafter
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…5267: Vergütungen, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) aufweisende Beschäftigung gewährt werden, sind stets den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit gemäß § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 zuzurechnen. Dabei müssen die…

LStR 2002 Rz 261–2635.4.3 Zeitliches Überwiegen im Kalendermonat
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…mit Beschäftigungsverbot) liegt kein Aufwand für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vor, sodass eine pauschale Abgeltung eines derartigen Aufwandes im Wege des Pendlerpauschales nicht in Betracht kommt (siehe auch Rz 273). Erfolgt während einer Karenzierung eine Beschäftigung, kann bei Vorliegen der Voraussetzungen aufgrund dieser Beschäftigung…