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LStR 2002 Rz 10041–1011942.5.2 § 3 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Slowenien erhebt keine Lohn- oder Einkommensteuer, obwohl diese Lohnfertigung in Slowenien seit mehr als zwei Jahren läuft (einzelne Dienstnehmer pendeln bereits so lange zwischen Österreich und Slowenien). Gibt es eine subject to tax - Klausel? Voraussetzung für die Steuerbegünstigung ist, dass ein inländisches Unternehmen oder ein…

GK-09001. Steuergegenstand
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

1. Steuergegenstand (1) Gemäß § 1 Z. 2 KfzStG 1992 unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer in einem ausländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet werden. (2) Die Steuerpflicht dauert dabei vom Tag des Grenzeintrittes bis zum Tag des Grenzaustrittes (§ 4…

KStR 2013 Rz 1327–132924.2.5 Gemeinnützig anerkannte Bauvereinigungen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

22.2.524.2.5 Gemeinnützig anerkannte Bauvereinigungen Rz 1327: Gemeinnützig anerkannte Bauvereinigungen sind entweder zur Gänze nach § 5 Z 10 KStG 1988 von der unbeschränkten Steuerpflicht ausgenommen (siehe Rz 210), oder infolge einer Ausnahmegenehmigung nur mit begünstigungsschädlichen Geschäften unbeschränkt steuerpflichtig, oder mangels Antrag gemäß…

InvFR 2018 Rz 378–3853.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften 3.4.1. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften der "ersten" Art 3.4.1.1. Allgemeines Rz 378: Körperschaften, die im Inland weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz haben, unterliegen mit den Einkünften iSd § 98 EStG 1988 der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht…

KStR 2013 Rz 1495–149827.2 Beschränkte Steuerpflicht inländischer Körperschaften
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

25.227.2 Beschränkte Steuerpflicht inländischer Körperschaften 25.2.127.2.1 Allgemeines Rz 1495: Die beschränkte Steuerpflicht inländischer Körperschaften erstreckt sich auf die Körperschaften öffentlichen Rechts als solche, dh. außerhalb von Betrieben gewerblicher Art (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988) und auf Körperschaften…

KStR 2013 Rz 136–1391.2.2.2 Inländische beschränkt steuerpflichtige Körperschaften (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

1.2.2.2 Inländische beschränkt steuerpflichtige Körperschaften (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988) 1.2.2.2.1 Allgemeines Rz 136: Die zweite Art der beschränkten Steuerpflicht trifft zunächst gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 die inländischen Körperschaften öffentlichen Rechts, die…

KStR 2013 Rz 124817. Hinzurechnungsbesteuerung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

17. Hinzurechnungsbesteuerung 17.1 Allgemeines Rz 1248aa: § 10a Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 4 und 5 KStG 1988 sieht eine Hinzurechnungsbesteuerung für Passiveinkünfte niedrigbesteuerter ausländischer Körperschaften vor. Mit dieser Regelung wurde die in Art. 7 und Art. 8 der Richtlinie (EU) 2016/1164 des…

KStR 2013 Rz 130–1351.2.2 Beschränkte Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

1.2.2 Beschränkte Steuerpflicht Rz 130: § 1 Abs. 3 KStG 1988 sieht drei Arten der beschränkten Steuerpflicht vor. In Z 1 wird jene der "ausländischen" Körperschaften geregelt, Z 2 und 3 umfasst Körperschaften, die zwar ihren Sitz bzw. Ort der Geschäftsleitung im Inland haben…

GebR 2025 Rz 115018. Pro fisco Klausel (§ 22 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

18. Pro fisco Klausel (§ 22 GebG) Rz 1150: Die Bestimmung des § 22 GebG besagt, dass dann, wenn zwischen zwei oder mehreren Rechten oder Verbindlichkeiten eine Wahl bedungen ist, die Gebühr nach dem größeren Geldwerte der zur Wahl gestellten Leistungen zu entrichten ist. Eine derartige Vereinbarung…

UStR 2000 Rz 6393a.7. Generalklausel für nicht unternehmerische Leistungsempfänger
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

3a.7. Generalklausel für nicht unternehmerische Leistungsempfänger Rz 639n: § 3a Abs. 7 UStG 1994 normiert als Generalklausel für sonstige Leistungen, die an einen Nichtunternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 3 UStG 1994 erbracht werden, das Unternehmerortprinzip. Kommt keine Spezialbestimmung zur Anwendung, ist für die Bestimmung…

KStR 2013 Rz 1492–149427.1.4 Nicht steuerpflichtige Kapitalerträge
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

25.1.427.1.4 Nicht steuerpflichtige Kapitalerträge Rz 1492: Von der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 ausgenommen sind nach § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 generell sämtliche Arten von Zinsen (inklusive Stückzinsen) gemäß § 27 Abs. 2 Z 2…

KStR 2013 Rz 1233–123416.2.3.1.1 Verdachtsfälle
geltende FassungRichtlinien22.12.2014

16.2.3.1.1 Verdachtsfälle Rz 1233: Die nach § 10 Abs. 1 Z 7 und Abs. 3 KStG 1988 zustehenden sachlichen Befreiungen kommen in Verdachtsfällen nicht zur Anwendung. Verdachtsfälle sind solche, die nach dem Gesamtbild der Sachverhaltselemente auf die Wahrscheinlichkeit eines Missbrauches (Steuerhinterziehung) schließen…

StiftR 2009 Rz 17–181.3 Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

1.3 Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht 1.3.1 Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 17: Unter die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht fallen inländische Stiftungen des privaten Rechts (da Sitz im Inland); Betriebe gewerblicher Art von inländischen Stiftungen des öffentlichen Rechts; siehe KStR 2001 Rz 65; ausländische Stiftungen, denen die…

KStR 2013 Rz 1228–123216.2.3 Methodenwechsel - Anrechnungsverfahren (§ 10 Abs. 4 bis 6 KStG 1988 idF vor JStG 2018)
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

16.2.3 Methodenwechsel - Anrechnungsverfahren (§ 10 Abs. 4 bis 6 KStG 1988 idF vor JStG 2018) Rz 1228: Die Bestimmungen des Methodenwechsels gemäß § 10 Abs. 4 KStG 1988 idF vor JStG 2018 und des Besteuerungsvorbehalts gemäß § 10 Abs. 5 KStG 1988 idF vor JStG 2018…

KStR 2013 Rz 1240–124216.2.3.2 Besteuerungsvorbehalte (§ 10 Abs. 5 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

16.2.3.2 Besteuerungsvorbehalte (§ 10 Abs. 5 KStG 1988) Rz 1240: Durch das Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl. I Nr. 52/2009, wurde im Zusammenhang mit der geschaffenen Befreiung für Portfoliobeteiligungen an Körperschaften, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder bestimmten EWR-Staaten ansässig sind (§ 10…

KStR 2013 Rz 124817.2 Passiveinkünfte
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

17.2 Passiveinkünfte 17.2.1 Allgemeines Rz 1248ae: Die Hinzurechnungsbesteuerung kommt ausschließlich für die in § 10a Abs. 2 KStG 1988 aufgezählten Passiveinkünfte zur Anwendung. Das sind dem Grunde nach folgende Einkünfte: Zinsen (Z 1; siehe dazu näher Rz 1248af f), Lizenzgebühren (Z 2; siehe…

KStR 2013 Rz 1475–147927. Beschränkte Steuerpflicht (§ 21 KStG 1988 in Verbindung mit §§ 98 bis 102 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

2527. Beschränkte Steuerpflicht (§ 21 KStG 1988 in Verbindung mit §§ 98 bis 102 EStG 1988) 25.127.1 Beschränkte Steuerpflicht ausländischer Körperschaften Rz 1475: § 21 Abs. 1 KStG 1988 regelt die sachliche Steuerpflicht der gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 beschränkt steuerpflichtigen Körperschaftsteuersubjekte (siehe…

StiftR 2009 Rz 1283.4 Übersicht über die steuerbaren Einkünfte
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

3.4 Übersicht über die steuerbaren Einkünfte Rz 128:   | Einkunftsarten | 25% KSt | 12,5% KSt | 0% KSt | Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft | ja | nein | in- und ausländische*) Beteiligungserträge | Einkünfte aus selbständiger Arbeit | ja |…

KStR 2013 Rz 244–2492.10.3 Steuerpflichtige Geschäfte
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

2.10.3 Steuerpflichtige Geschäfte Rz 244: Alle nicht unter § 7 Abs. 1 bis 3 WGG fallenden Geschäfte lösen grundsätzlich unbeschränkte Steuerpflicht aus. Es besteht allerdings die Möglichkeit, auf Antrag bei der zuständigen Abgabenbehörde einen Ausnahmebescheid gemäß § 6a Abs. 2 KStG 1988 für Geschäfte im…

KStR 2013 Rz 124817.7 Hinzurechnungsbesteuerung für doppelt ansässige Körperschaften und Betriebsstätten
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

17.7 Hinzurechnungsbesteuerung für doppelt ansässige Körperschaften und Betriebsstätten 17.7.1 Allgemeines Rz 1248et: § 10a Abs. 6 KStG 1988 regelt die sinngemäße Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung von Passiveinkünften doppelt ansässiger inländischer Körperschaften (Z 1; siehe dazu näher Rz 1248ev) und ausländischen Betriebsstätten (Z 2; siehe…