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EnAbgR Rz 120–1293 Kohleabgabe
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

…auf elektrische Energie und auf Erdgas wird die Abgabe in den ehemaligen Zollausschlussgebieten nicht erhoben. Rz 128: Steuerbar und steuerpflichtig im Inland ist daher die Kohlelieferung eines ausländischen Kohlehändlers an einen inländischen Endverbraucher. Rz 129: Nicht steuerbar im Inland ist hingegen die Lieferung eines österreichischen…

EnAbgR Rz 145–1483.4 Abgabenschuldner
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

…wenn der Kohlenhändler einen Teil seiner an sich zur Weiterveräußerung bestimmten Kohle selbst verheizt. Ebenso ist das Verheizen eigener Kohle durch einen Kohlebergbaubetrieb steuerpflichtiger Eigenverbrauch. Ein solcher Eigenverbrauch liegt auch dann vor, wenn ein inländischer Endverbraucher (Unternehmer oder Privatperson) Kohle aus dem Ausland selbst ins…

EnAbgR Rz 130–1323.2 Steuergegenstand
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

3.2 Steuergegenstand 3.2.1 Definition des Steuergegenstandes Rz 130: Die Definition des Steuergegenstandes erfolgt im § 2 KohleAbgG gemäß der EU-einheitlichen Kombinierten Nomenklatur (KN), wobei als der Besteuerung unterliegende Kohle Waren folgender Positionen der KN in Betracht kommen: 2701 der KN: Steinkohle; Steinkohlenbriketts…

EnAbgR Rz 151–1583.6 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

3.6 Erhebung der Abgabe 3.6.1 Selbstberechnung und Entrichtung Rz 151: Die Kohleabgabe ist vom Abgabenschuldner selbst zu berechnen und gemäß § 6 Abs. 1 KohleAbgG monatlich zu entrichten; die Kohleabgabe ist bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Monates der Lieferung, des…

EnAbgR Rz 149–1503.5 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

3.5 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe 3.5.1 Bemessungsgrundlage Rz 149: Der Kohleabgabe unterliegt gemäß § 5 Abs. 1 KohleAbgG die gelieferte bzw. (selbst) verbrauchte Menge an Kohle, so dass die Besteuerung unabhängig vom jeweiligen Preis erfolgt. 3.5.2 Höhe Rz 150: Der…

EnAbgR Rz 133–1443.3 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…Koks) ist gemäß § 3 Abs. 2 KohleAbgG ein Vergütungssystem beim Empfänger der Kohle vorgesehen; die Lieferung erfolgt zunächst steuerpflichtig. Dies ist deshalb notwendig, weil dem Lieferer nicht bekannt sein muss, in welchem Ausmaß der Empfänger der Kohle diese für begünstigte bzw. nicht begünstigte Zwecke verwendet…

EnAbgR Rz 1593.7 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

3.7 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten Rz 159: Die Aufzeichnungen müssen gemäß § 7 KohleAbgG in der Art geführt werden, dass die tatsächlich gelieferten, verbrauchten oder weiter gelieferten Mengen an Kohle überprüft werden können. Im Fall der Lieferung oder der Weiterleitung von Kohle ist dem Abnehmer vom…

EnAbgR Rz 160–1613.8 In-Kraft-Treten
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

3.8 In-Kraft-Treten Rz 160: Das KohleAbgG ist auf Vorgänge nach dem 31. Dezember 2003 anzuwenden. 3.9 Vollziehung Rz 161: Mit der Vollziehung des KohleAbgG ist der Bundesminister für Finanzen betraut. Randzahlen 162 bis 170169: derzeit frei

AH-2075Anlage 9
geltende FassungRichtlinien28.06.2023

Anlage 9 Anhang XXII - Liste der Kohleerzeugnisse und anderer Erzeugnisse gemäß Artikel 3j der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 Derzeit frei | KN-Code | Bezeichnung der Güter | 2701 | Steinkohle; Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe | 2702 | Braunkohle, auch…

EnAbgR Rz 1–181 Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…sowie Rz 12. 1.1.1.1.1 steuerbare und nicht steuerbare Weiterlieferungen Rz 5: Wird von einem Elektrizitätsunternehmen elektrische Energie weder an ein Elektrizitätsunternehmen noch einen sonstigen Wiederverkäufer geliefert, dann ist diese erste Lieferung steuerpflichtig, während eine etwaige Weiterlieferung nicht mehr der Elektrizitätsabgabe unterliegt…

EnAbgR Rz 60–712 Erdgasabgabe
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 ErdgasAbgG steuerpflichtig. Darunter fallen unter anderem die Beheizung und andere Zwecke für Verwaltungsgebäude und andere Betriebsgebäude. Rz 67: Wird das Erdgas von einem Erdgasunternehmen oder sonstigen Wiederverkäufer verbraucht bzw. selbst hergestellt (gefördert) oder in das Steuergebiet verbracht und verbraucht…

VS-11102. Kraftstoffe und Heizstoffe
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

2. Kraftstoffe und Heizstoffe 2.1. Allgemeines 2.1.1. Kraftstoffe, Heizstoffe Neben Mineralölen unterliegen alle sonstigen Waren (ausgenommen Erdgas), die als Treibstoffe verwendet werden (Kraftstoffe), und sonstige kohlenwasserstoffhältige Waren, die zum Verheizen verwendet werden (Heizstoffe), der Mineralölbesteuerung. 2.1.2. Zweck der Kraft/Heizstoffbesteuerung…

VS-11100. Steuergegenstand der Mineralölsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

0. Steuergegenstand der Mineralölsteuer 0.1. Allgemeines Der Mineralölsteuer unterliegen 0.1.1. Mineralöl Mineralöl, das im Steuergebiet hergestellt oder in das Steuergebiet eingebracht (also aus einem Drittland eingeführt oder aus einem anderen Mitgliedstaat verbracht) wird, sowie 0.1.2. Kraftstoffe und Heizstoffe Kraftstoffe und…

VS-11201. Die Steuersätze
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1. Die Steuersätze 1.1. Mineralöle "mit eigenem Steuersatz" (§ 3 Abs. 1 Z 1 bis 8 MinStG 1995) | § 3 Abs.1 | Bezeichnung | KN-Codes | 1.000 | Steuersatz | Anmerkungen |   |   | "versteinert"aktualisiert | kg/l |…

VS-11101.2. Flüssiggase, gasförmige Kohlenwasserstoffe, Erdgas
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1.2. Flüssiggase, gasförmige Kohlenwasserstoffe, Erdgas 1.2.1. Flüssiggase Anders als nach dem MinStG 1981, nach dem Flüssiggase den Kraftstoffbestimmungen unterlagen, sind Flüssiggase (zB Propan, Butan) nunmehr Mineralöle und unterliegen den entsprechenden Bestimmungen für Mineralöle (§ 2 Abs. 1 Z 5 MinStG 1995). Da das…

EnAbgR Rz 37–431.5 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

1.5 Erhebung der Abgabe 1.5.1 Selbstberechnung und Entrichtung der Abgabe Rz 37: Die Elektrizitätsabgabe ist vom Abgabenschuldner oder Netzbetreiber selbst zu berechnen und gemäß § 5 Abs. 1 ElAbgG monatlich zu entrichten; die Elektrizitätsabgabe ist bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden…

EnAbgR Rz 89–912.4 Abgabenschuldner
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…dann ist der Lieferer steuerpflichtig. 2.4.2 Abgabenschuldner beim Verbrauch von Erdgas Rz 90: Wird das Erdgas vom Erzeuger oder Importeur selbst verbraucht, dann ist er selbst steuerpflichtig. 2.4.3 Abgabenschuldner bei entgeltlicher Verwendung eines Leitungsnetzes Rz 91: Beliefern Energieversorger auch Abnehmer außerhalb…

EnAbgR Rz 32–361.3 Abgabenschuldner
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

…die elektrische Energie durch Elektrizitätsunternehmen, andere Erzeuger oder Wiederverkäufer geliefert, dann ist der Lieferer steuerpflichtig. 1.3.2 Abgabenschuldner beim Verbrauch elektrischer Energie Rz 33: Wird die elektrische Energie von einem Elektrizitätsunternehmen verbraucht, dann ist dieses selbst steuerpflichtig, unabhängig davon, ob es sich bei der…

VS-11201.1.8. Nicht genutzte Wärme
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1.1.8. Nicht genutzte Wärme Bereits die Vorgängerregelung sah vor, dass - unabhängig von der gewählten Nachversteuerungsmethode (exakte Abgrenzung, "Pauschalnachversteuerung" der gesamten in einer begünstigten Anlage eingesetzten Mineralölmengen oder Pauschalnachversteuerung nach dem Wirkungsgrad der Anlage) - Wärme, die nicht genutzt wird, außer Betracht bleiben kann. Diese…

VS-11202. Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

2. Bemessungsgrundlage 2.1. Bemessungsgrundlage Die Bemessungsgrundlage für das MinStG 1995 ist nicht einheitlich. Die Steuersätze beziehen sich entweder auf die Litermenge (1.000 Liter) der entsprechenden Ware (gilt insbesondere für Treibstoffe) oder auf das Eigengewicht (1.000 kg, gilt insbesondere für Heizöle und Flüssiggas…