…UStG 1994: Die Beförderung von Gegenständen und sonstige Leistungen, die sich auf die eingeführten Gegenstände beziehen; § 6 Abs. 1 Z 5 UStG 1994: Steuerfreie Vermittlung von steuerfreien Umsätzen; § 7 Abs. 1 UStG 1994 : Steuerfreie Ausfuhrlieferung; § 8 Abs. 1 UStG 1994: Steuerfreie Lohnveredlung an Gegenständen der…
…766a: Zur Vermittlung bzw. Subvermittlung von Umsätzen im Geschäft mit Wertpapieren sowie zur Beratungsleistung als unselbstständige Nebenleistung der Vermittlung gelten die Ausführungen zur Kreditvermittlung sinngemäß (vgl. Rz 753a und Rz 753b). Bestandsprovisionen für den dauerhaften Vermittlungserfolg können als Entgelt für eine steuerfreie Vermittlungsleistung angesehen werden…
…die Leistung anzuwenden ist, deren Leistungspreis kreditiert wird. 6.1.8.3. Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln Rz 759: Die Befreiung des § 6 Abs. 1 Z 8 lit. b UStG 1994 ist eingeschränkt auf Umsätze (einschließlich der Vermittlung), die sich auf Zahlungsmittel beziehen, denen auch eine…
…1 Z 8 lit. e UStG 1994 steuerfreier Umsatz im Zahlungs- und Überweisungsverkehr, wenn sich die Verantwortung des Anbieters darauf beschränkt, bei den betreffenden Finanzinstituten Zahlungsanträge einzureichen, wobei die Zahlungen letztlich von den Finanzinstituten ausgeführt werden. Durch die Aufforderung der betreffenden Finanzinstitute zur Ausführung solcher…
…1994 steuerfreien Umsätzen aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch das 1. StabG 2012, BGBl. I Nr. 22/2012, siehe Rz 274. 2.3.7. Vermietung von beweglichen körperlichen Gegenständen durch ausgegliederte Rechtsträger von Körperschaften des öffentlichen Rechts Rz 275: Im Falle der Vermietung…
…Versicherungsmakler, der Vermittler von Pensionskassenverträgen bzw. Verträgen zur Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge sowie die Umsätze der Untervertreter fallen ebenfalls unter die Befreiung (vgl. EuGH 3.4.2008, Rs C-124/07, J.C.M. Beheer BV, zu den steuerfreien Leistungen eines für eine Versicherungsmaklergesellschaft tätigen Untervertreters)…
…vorliegt, ist Umsatzsteuerpflicht gegeben. Die Liebhabereivermutung nach Rz 463 gilt nicht für die Vermögensverwaltung (siehe Rz 467). Die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 25 UStG 1994 erstreckt sich nicht auf die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, da es sich um keine persönliche Steuerbefreiung handelt…
…Steuerbefreiung für die Vermietung von Grundstücken gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 fallen. Soweit eine Praxisgemeinschaft Umsätze an Personen erbringt, die nicht Mitglieder sind, sind diese Umsätze nicht nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 steuerfrei. Die Steuerfreiheit der Umsätze an die…
…für die Vermittlung von steuerpflichtigen Lieferungen, die von einem Importlager im Inland ausgeführt werden (vgl. die Beispiele 2 und 3); Die Steuerbefreiung setzt nicht voraus, dass die Leistungen an einen ausländischen Auftraggeber bewirkt werden. In folgenden weiteren Fällen sind Nebenleistungen iZm steuerfreien Einfuhren ebenfalls steuerfrei:…
…so ist diese zwingend steuerfrei ohne Vorsteuerabzug (siehe LRL 2012 Rz 184). 6.1.16.9. Option zur Steuerpflicht Rz 899: Rechtslage bis 31. August 2012 Der Unternehmer kann gemäß § 6 Abs. 2 UStG 1994 einen steuerfreien Umsatz aus der Vermietung von Grundstücken als steuerpflichtig…
… 4 Abs. 6 GSpG). Rz 856: Nicht steuerfrei sind insbesondere folgende Umsätze: Umsätze aus Glücksspielautomaten und VLT (mit oder ohne Bewilligung bzw. Konzession; legal oder illegal); Umsätze aus der Vermittlung von Wett- und Glücksspielumsätzen; Call-Center-Leistungen zugunsten eines Organisators für Telefonwetten (EuGH 13.07…
…Z 28 UStG 1994 steuerfrei belassen werden, wenn die leistungsempfangende Bank, Versicherung oder Pensionskasse diese sonstige Leistung zur Ausführung steuerpflichtiger Umsätze verwendet (zB Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren durch eine Zwischenbank). Unter die Befreiung fallen grundsätzlich alle sonstigen Leistungen (zB Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten oder Gebäuden…
…die Steuerbefreiungen. Beispiel: Ein Schifffahrtsunternehmen befördert Reisende von Wien nach Budapest. Das auf den Inlandsanteil entfallende Entgelt ist gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 lit. d UStG 1994 umsatzsteuerbar aber steuerfrei. 23.5.2. Steuerbefreiung bei Vermittlungen Rz 3017: Die allgemeinen Bestimmungen des UStG 1994…
…Unternehmer), von anderen Unternehmern, die selbst die Differenzbesteuerung angewendet haben (zB bei Verkäufen von Händler zu Händler) durchgeführt werden. Rz 3267: Die Differenzbesteuerung nach § 24 Abs. 1 UStG 1994 greift nicht, wenn der vorhergehende Umsatz den allgemeinen Besteuerungsregeln unterworfen wurde (zB steuerfreie Lieferung aus dem…
…mit Umsätzen der Mehrwertsteuer unterliegender gewerblicher Unternehmen getätigt werden (EuGH 1.12.2005, Rs C-394/04 und Rs C-395/04, "YgeiaYgeia"): die Zurverfügungstellung eines Telefons; die Vermietung von Fernsehgeräten an Krankenhauspatienten durch Einrichtungen iSd Befreiungsvorschrift (zB Krankenanstalten) sowie die Unterbringung und Verpflegung von…
…75% steuerpflichtige und 25% steuerfreie Umsätze. Lösung: Die für die IT-Infrastruktur vorzunehmende Vorsteuerberichtigung ist anhand der Nutzung des Gegenstands im gesamten Jahr (und nicht nach der letzten Nutzung des Jahres 2017) vorzunehmen. Es kommt demnach zu einer Berichtigung von 180 Euro zugunsten des U…
…ein Übergangsgewinn (Übergangsverlust) für die Ermittlung des Betriebsausgabenpauschales auszuscheiden. (Siehe dazu auch Rz 4259 f.) Keine Buchführungspflicht und keine freiwillige Buchführung in den Jahren der Inanspruchnahme der Pauschalierung. Siehe dazu auch Rz 4259 f. Nichtüberschreiten der Umsatzgrenze von 5 Millionen S jeweils in den Jahren…
…II Nr. 417/2001 fallen nur Vortragende, Lehrende und Unterrichtende mit anderen als nichtselbständigen Einkünften. Vortragende, Lehrende und Unterrichtende sind Steuerpflichtige, die eine Lehr- oder Vortragstätigkeit zur Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten oder Fertigkeiten gegenüber Menschen erbringen. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist es unerheblich, ob (außerhalb…
…6 lit. c UStG 1994 steuerfrei belassen werden, sondern sind in Österreich steuerbar und steuerpflichtig. Bei der Lieferung von Kraftfahrzeugen und der Vermietung von Grundstücken siehe jedoch Rz 747a. Die begünstigten Empfänger haben jedoch die Möglichkeit, die Vergütung der Umsatzsteuer nach dem BGBl. I Nr…
…an. Rz 2031a: Umsätze von festen Niederlassungen in anderen Mitgliedstaaten oder im Drittland dürfen bei der Ermittlung der abzugsfähigen Vorsteuer nicht berücksichtigt werden (vgl. EuGH 12.09.2013, Rs C-388/11, Le Crédit Lyonnais). Umgekehrt dürfen für die Ermittlung der abzugsfähigen Vorsteuern einer solchen…