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StiftR 2009 Rz 163–1724.3 Arbeitnehmerförderungsstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…die in § 6 Abs. 2 Z 5 KStG 1988 normierten Leistungsgrenzen wahrt oder überschreitet. 4.3.3.1 Die steuerfreie Arbeitnehmerförderungsstiftung Rz 167: Übersteigen die stiftungserklärungsgemäß festgelegten Zuwendungen an die Begünstigten die gesetzlich normierten Beträge nicht, gilt die Privatstiftung als Unterstützungskasse im Sinne des § 6…

StiftR 2009 Rz 233–25410. Ertragsteuerliche Erfassung der Zuwendung beim Empfänger
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…beim Empfänger nach § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen. Dies gilt aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen - mit Ausnahme der steuerfreien Substanzauszahlung - auch für Zuwendungen von vergleichbaren ausländischen Stiftungen bis zum 31. Juli 2008 (VwGH 23.06.2009, 2006/13/0183…

StiftR 2009 Rz 3–161.2 Stiftungen als Steuersubjekte (§ 1 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…gesetzlich erlaubten Zweck zu dienen. Sie sind Körperschaften im Sinne des § 1 KStG 1988 und sind steuerrechtlich in folgende Stiftungsarten zu unterteilen: 1.2.1.1 Eigennützige Privatstiftungen Rz 4: Sie sind unbeschränkt steuerpflichtig, soweit sie nicht gemäß § 5 Z 11 KStG 1988 von der…

StiftR 2009 Rz 261–26310.3 Entlastung von im Ausland ansässigen Empfängern
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…im Ausland ansässigen Empfängern Rz 261: Unabhängig davon, ob Begünstigte beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sind, unterliegen Zuwendungen als Kapitaleinkünfte nach innerstaatlichem Recht dem Kapitalertragsteuerabzug (Rz 235) bzw. stellen steuerfreie Substanzauszahlungen (Rz 264 ff) dar. Bei unbeschränkt Steuerpflichtigen sind die Zuwendungen, soweit sie Betriebseinnahmen darstellen, nach …

StiftR 2009 Rz 275–28010.4.4 Zuwendungen an eine Substiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…im Jahr 13 iHv 2 Mio. (keine Gewinnrücklagen). Würde die Stiftung den Zuwendungsempfängern direkt 5 Mio. Bargeld ("Cash") zuwenden, wären 2 Mio. (= Bilanzgewinn) steuerpflichtig und 3 Mio. als Substanzauszahlung steuerfrei. Wendet die Stiftung die 5 Mio. nicht den Zuwendungsempfängern, sondern ihrer Substiftung B am…

StiftR 2009 Rz 140–1514. Die betriebliche Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Die Arbeitnehmerförderungsstiftung gemäß § 4 Abs. 11 Z 1 lit. b EStG 1988 (siehe Rz 163 bis Rz 172). steuerfreie Unterstützungskassenstiftung (siehe Rz 167 bis Rz 171). steuerpflichtige Unterstützungskassenstiftung (siehe Rz 172). Rz 143: Die Belegschaftsbeteiligungsstiftung gemäß § 4 Abs. 11 Z 1 lit. c EStG 1988…

StiftR 2009 Rz 264–27410.4 Substanzauszahlung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…01.08.2008 sind daher steuerfrei und unterliegen auch nicht dem Kapitalertragsteuerabzug, sofern sie bestimmte gesetzlich definierte Kriterien erfüllen. Von ihrer Ausrichtung her entspricht die Substanzauszahlung von gestiftetem Vermögen einer Art Einlagenrückzahlung bei Kapitalgesellschaften, wobei anders als bei Kapitalgesellschaften die Stiftung zunächst immer den adaptierten…

StiftR 2009 Rz 173–1824.4 Belegschaftsbeteiligungsstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Der steuerfreie Betrag kommt nur im Jahr der Zuwendung zum Tragen, er kann daher im Falle der Verteilung der steuerpflichtigen Zuwendungen in den dem Zuwendungsjahr folgenden Jahren für den verteilten Betrag nicht in Anspruch genommen werden. Beispiel: Stiftungsurkundenmäßig Begünstigte der Belegschaftsbeteiligungsstiftung sind nur die Arbeiter…

EStR 2000 Rz 797230.1.7.7 Zusätzliche Nachweise für ausländische Körperschaften
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…des KESt-Abzuges zu verwenden. Ergeben sich Anhaltspunkte, dass nicht die Körperschaft, sondern eine dahinter stehende dritte Person Zurechnungsempfänger der Kapitalerträge ist (insbesondere bei einer als transparent anzusehenden ausländischen Stiftung), darf ein Kapitalertragsteuerabzug nur dann unterbleiben, wenn die dahinter stehende Person identifiziert wird und die…

LStR 2002 Rz 28–383.3.3 Beihilfen aus öffentlichen Mitteln (§ 3 Abs. 1 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Stiftung nicht über den Interessensbereich eines Bundeslandes hinausgeht - die in Betracht kommenden, das Stiftungswesen regelnden Landesgesetze herangezogen werden. Hinsichtlich der Zuwendungen von Privatstiftungen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit siehe Rz 683. Rz 30: Der Begriff "Hilfsbedürftigkeit" ist so auszulegen, dass Unterstützungen an tatsächlich Hilfsbedürftige steuerfrei…

KStR 2013 Rz 4754.5 Verlustrücktrag und COVID-19-Rücklage (vorgezogene Verlustberücksichtigung)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie sonstige körperschaftsteuerpflichtige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen im Sinne des § 3 KStG 1988 die COVID-19-Rücklage beantragen. Rz 475ac: Voraussetzung ist allerdings auch bei Körperschaften, dass der Gesamtbetrag der betrieblichen Einkünfte im Jahr 2019 positiv…

KStR 2013 Rz 1569–157529.3 Abschlusszahlungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…1988). Rz 1572a: Freigebige Zuwendungen an bestimmte begünstigte Einrichtungen gemäß § 4a oder § 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988, freigebige Zuwendungen zur Vermögensausstattung von spendenbegünstigten Stiftungen oder vergleichbaren Vermögensmassen gemäß § 4b oder § 18 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 und freigebige Zuwendungen an die Innovationsstiftung…

LStR 2002 Rz 10041–1011942.5.2 § 3 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…beinhaltet. Analog dazu ist in jenen Fällen, in denen neben dem Schulungsarbeitslosentgelt (das als Arbeitslosengeld steuerfrei bleibt und gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 bei der Veranlagung zu berücksichtigen ist) seitens des Beschäftigerunternehmens bzw. der Stiftung Beiträge ("Stipendium") gezahlt werden, die insgesamt 20% des Arbeitslosengeldes…

EStR 2000 Rz 1305–13085.5.4a Abzugsfähige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (Spenden) an begünstigte Spendenempfänger (§ 4a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…und Lehraufgaben auf wissenschaftlichem Gebiet und damit verbundenen Publikationen oder Dokumentationen befasst sind (§ 4a Abs. 3 Z 4 bis 6 EStG 1988). 2.Stiftungen und Fonds nach dem BStFG 2015 oder nach vergleichbaren Landesgesetzen, die ausschließlich der Erfüllung von Aufgaben der Forschungsförderung dienen (§ 4a Abs…

EStR 2000 Rz 8300–831834 Mitteilungspflicht (§ 109a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…vgl. UStR 2000 Rz 181 ff) zukommt, unabhängig davon, ob sie tatsächlich Umsätze ausführen bzw. ob diese gegebenenfalls steuerpflichtig oder steuerfrei sind. Mitteilungspflichtig sind auch ausländische Unternehmer, die im Inland weder Wohnsitz (Sitz) noch gewöhnlichen Aufenthalt oder Betriebsstätte haben, wenn auf sie die Merkmale des …

LStR 2002 Rz 773.3.14a Zuschuss des Arbeitgebers für Kinderbetreuung (§ 3 Abs. 1 Z 13 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Euro 100 Euro steuerpflichtig. Rz 77f: Die Steuerfreiheit liegt nur dann vor, wenn der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder Gruppen von Arbeitnehmern, für die ein Zuschuss steuerfrei gewährt werden kann, diesen Vorteil einräumt. Siehe hiezu Rz 75 und Rz 76. Beispiele für das Vorliegen der Steuerfreiheit…

UmgrStR 2002 Rz 256–2891.5. Behandlung der Anteilsinhaber (§ 5 und § 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Damit soll die steuerfreie Veräußerung von Vermögen (und eine allfällige Repatriierung) durch ausländische Anteilsinhaber infolge der verschmelzungsbedingten Übertragung auf einen ausländischen Beteiligungsast vermieden werden. Soweit das Besteuerungsrecht der Republik Österreich hinsichtlich der Anteile an der übertragenden Körperschaft anlässlich einer up-stream-Verschmelzung ohne Gewährung einer…

StiftR 2009 Rz 33513. Grunderwerbsteuer
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…50 Prozent des gemeinen Wertes des Grundstückes, ist die Grundstücksübertragung unentgeltlich und somit eine Vermögensübertragung, die zur Gänze unter das Stiftungseingangssteuergesetz fällt. Auch der entgeltliche Teil (mitübertragene Schuld oder Last) fällt nicht unter das Grunderwerbsteuergesetz, selbst dann nicht, wenn der Betrag der mitübertragenen Schuld oder…

StiftR 2009 Rz 17–181.3 Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…65; ausländische Stiftungen, denen die Eigenschaft einer juristischen Person zukommt und die die Geschäftsleitung im Inland haben. Zum Begriff der unbeschränkten Steuerpflicht siehe KStR 2001 Rz 2 ff. 1.3.2 Beschränkte Steuerpflicht Rz 18: Unter die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht fallen inländische Stiftungen des privaten Rechts…

StiftR 2009 Rz 317–32611.5 Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

11.5 Bemessungsgrundlage Rz 317: Bemessungsgrundlage für die Stiftungseingangssteuer ist die Summe des der Steuerpflicht unterliegenden zugewendeten Vermögens abzüglich der damit in wirtschaftlicher Beziehung stehenden, mit übertragenen Schulden und Lasten. Erfolgt die Bewertung von inländischem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, inländischem Grundvermögen und inländischen Betriebsgrundstücken gemäß…