…voller Monatsbetrag auch für angefangene Kalendermonate der auswärtigen (Berufs-)Tätigkeit zusteht. Die derart errechnete jährliche Höchstgrenze wird durch Urlaube oder Krankenstände nicht vermindert. Liegen höhere Aufwendungen vor, kürzen steuerfreie Beihilfen und Ersätze nicht die Höchstgrenze gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. d EStG 1988…
… 67 Abs. 3 EStG 1988. Die Sozialversicherungsbeiträge für die restlichen Bezüge betragen 2.000 Euro. | Bruttobetrag | 22.000,00 Euro | - steuerfreie Ersätze nach § 26 EStG 1988 | -1.000,00 Euro | - steuerfreie Bezüge nach § 3 EStG 1988, nicht hingegen solche nach…
…Spesen(ersätzen) laut der ausländischen lohngestaltenden Vorschrift (vgl. UFS 05.07.2013, RV/0286-F/11). Ist ein ausländischer Arbeitgeber nicht aufgrund einer zwingenden ausländischen lohngestaltenden Vorschrift im Sinne der vorgenannten Ausführungen zur Zahlung von Reiseaufwandsentschädigungen verpflichtet, können grundsätzlich innerbetriebliche Vereinbarungen Basis für die steuerfreie…
…Abschlusszahlung des Katastrophenfonds 15.000 Euro. Die Aufwendungen des Jahres 2003 sind um den Gesamtbetrag von 20.000 Euro zu kürzen. Der Steuerpflichtige hat im Jahr des Katastrophenschadens Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen gezahlt und eine Akontozahlung für eine steuerfreie Subvention erhalten; bis zur Antragstellung liegt aber…
…Fall einer Ersatzbeschaffung von Wirtschaftsgütern kommt im Umfang der Steuerfreiheit der Entschädigung § 6 Z 10 EStG 1988 zur Anwendung. Im Fall einer Unterdeckung (Schaden ist höher als die Entschädigung) sind nicht aktivierungspflichtige Ausgaben zur Schadensbeseitigung nach Maßgabe des Abflusses steuerwirksam, sobald sie die steuerfreie Entschädigung…
… 67 Abs. 6 EStG 1988 können steuerfreie Bezüge gemäß § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988 miteinbezogen werden, nicht hingegen Kostenersätze gemäß § 26 Z 4 EStG 1988. Es bestehen keine Bedenken, wenn eine nachträgliche Aufteilung der Reiseaufwandsentschädigungen (Ersätze gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 und…
…Abs. 1 Z 10 EStG 1988) ist von der Errichtung einer Anlage auch dann auszugehen, wenn der Auftrag die Bauleitung umfasst, die unmittelbare Bauausführung aber durch ein ausländisches Unternehmen erfolgt (Rz 56). Steuerfreie Bezugsbestandteile im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988, die…
…vorübergehende Hotelunterbringung oder um einzelne Nächtigungen innerhalb eines Monats handelt. Als Werbungskosten sind die Aufwendungen für eine zweckentsprechende Unterkunft anzuerkennen, höchstens jedoch die bezahlten Wohnkosten. Erhält der Steuerpflichtige nicht steuerpflichtige Ersätze, sind diese von den Aufwendungen abzuziehen. Dies gilt auch für Förderungen des Arbeitsmarktservice gemäß …
…735 ff) können daher für derartige Fahrten nicht steuerfrei gewährt werden. Rz 707717: Verlagert sich das regelmäßige Tätigwerden zu einer neuen Arbeitsstätte (Dienstort), sind die Fahrten vom Wohnort zu dieser Arbeitsstätte (Dienstort) als Fahrten zwischen Wohnung und ArbeitsstätteIn folgenden Fällen ist hinsichtlich der Ersätze gemäß …
…stets, inwieweit die Rückwaren noch einen wirtschaftlichen Bezug zum Zollgebiet der Union aufweisen können. Beispiele für das Vorliegen besonderer Umstände sind: geringfügige Fristüberschreitung aus logistischen oder transporttechnischen Gründen Auflösung von Ersatzteil- oder Konsignationslagern im Drittland Rückführung von Kunst- und Kulturgegenständen Dienstgegenstände von Behörden Waren, die…
…Rückreise am Sonntag kann ein günstigerer Flug gebucht werden. Liegt eine Dienstreise vor und wenn ja inwieweit? Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den Ersatz aller aufgrund der Dienstreise anfallenden Kosten. Unter anderem besteht auch nach der Reisegebührenvorschrift Anspruch auf die fiktiven Kosten der Rückreise…
…die Verpflegung außer Haus ausgegeben, sind diese Essensbons wie Tagesgeld zu behandeln. Übersteigt die Summe aus ausgezahltem Tagesgeld und dem Wert des Essensbons die nicht steuerbaren Ersätze gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 bzw. die steuerfreien Ersätze gemäß § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988…
…Euro (bis 2024: 4,40 Euro) bzw. bei Auslandsreisen mit 5,85 Euro pro Nächtigung anzusetzen. Übersteigen die steuerfreien Ersätze gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 allerdings den geschätzten Aufwand von 4,50 Euro (bis 2024: 4,40 Euro) bzw. 5,85 Euro pro Nächtigung…
…pauschal 60 S pro auswärtiger Nächtigung als Werbungskosten.Rz 317 pauschal 60 S pro auswärtiger Nächtigung als Werbungskosten. Kann bei einem Bahnpostbediensteten der Pauschalbetrag von 60 S für das selbst zu finanzierende Frühstück als Werbungskosten anerkannt werden? Welche steuerfreien Ersätze gemäß § 26 EStG 1988 bzw…
…aus der gesetzlichen Krankenversorgung besteht keine generelle Steuerbefreiung. Insbesondere unterliegen bloße "Transferleistungen", die Einkommensersätze darstellen, der Steuerpflicht (zB Krankengeld gemäß §§ 138 bis 143 ASVG). Rz 41: Steuerfrei sind gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 lit. a EStG 1988 das Wochengeld nach dem Mutterschutzgesetz, BGBl. Nr…
6.8 Kostenersätze Rz 423: § 4 (1). Kostenersätze gemäß § 26 EStG 1988, ausgenommen jene nach § 26 Z 9 EStG 1988, kürzen die jeweiligen Pauschbeträge. (2). Bei Expatriates gemäß § 1 Z 11 kürzen Kostenersätze gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 nicht den Pauschbetrag. Rz 424: Nicht…
…VwGH 25.2.1970, 1099/68). Ablösezahlungen Rz 1031: Die Aufgabe oder Abtretung von Rechten (zB von Mietrechten) oder die Beschaffung von Ersatzmöglichkeiten gehört zu den Einnahmen (siehe auch Rz 6804 ff). Beispiele: Die Absiedlungsbeihilfe einer Gemeinde ist Einnahme (VwGH 29.10.1974, 1141/74)…
… 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988) Rz 45: Steuerfrei sind das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen (zB Krankengeld während Arbeitslosigkeit, Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz und bei Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgelts…
… 20 Abs. 1 NRWO zustehende Entschädigung ist mit 100 Euro begrenzt. Es sind daher nur 100 Euro steuerfrei. Der übersteigende Betrag (20 Euro) ist steuerpflichtig. Die Tätigkeit als Mitglied einer Wahlbehörde stellt ein öffentliches Ehrenamt dar. Die Befreiung kommt daher nicht zur Anwendung für Mitglieder…
…Bezugsbestandteile aus einer gesetzlichen Krankenversorgung: Krankengeld (§ 138 bis § 143 ASVG), Familien- und Taggeld im Rahmen der § 155 und § 307e Abs. 2 ASVG. Rz 672: Leistungen auf Grund einer freiwilligen Krankenversicherung bleiben weiterhin steuerfrei, wenn die entsprechenden Beiträge nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht wurden.