…1988), BGBl. Nr. 400/1988 und gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften sowie nach innerkirchlichem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Einrichtungen vor. Freiwilliges Engagement ist dann gegeben, wenn für die Tätigkeit nicht mehr als das Freiwilligenpauschale gemäß § 3 Abs…
…0181; siehe auch Umweltschäden, Rz 3519). Abschlussprüfung einer Kapitalgesellschaft oder einer Genossenschaft Rz 3450: Aufwände für die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses (einschließlich der Kosten der gesetzlichen Pflichtprüfung des Jahresabschlusses und seiner Veröffentlichung sowie Pensionsgutachten) sind rückstellungsfähig, soweit sie das abeglaufene Wirtschaftsjahr betreffen (vgl…
…Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten koordinierten humanitären ,Clustern' beteiligen, e) Organisationen und Agenturen, denen die Union das Zertifikat für humanitäre Partnerschaft erteilt hat oder die von einem Mitgliedstaat nach nationalen Verfahren zertifiziert oder anerkannt sind, f) spezialisierten Agenturen der Mitgliedstaaten oder g) Beschäftigten, Zuschussempfängern…
…der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren - lebenswichtige Waren, die von staatlichen oder anderen von den zuständigen Behörden anerkannten Organisationen eingeführt werden | 61 Abs.Absatz 1 Buchst.Buchstabe a | C21 | In Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 aufgeführte Gegenstände für Blinde | 66…
…die Arzneimittelkontrolle | 59 | C19 | Pharmazeutische Erzeugnisse zur Verwendung bei internationalen Sportveranstaltungen | 60 | C20 | Für Organisationen der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren - lebenswichtige Waren, die von staatlichen oder anderen von den zuständigen Behörden anerkannten Organisationen eingeführt werden | 61 Abs. 1 Buchst…
…7769" anzugeben. 3.2. Ausnahmen vom persönlichen Geltungsbereich (1) Das Pyrotechnikgesetz 2010 gilt gemäß § 3 Abs. 1 PyroTG 2010 nicht für: 1.Gebietskörperschaften, 2.staatliche und staatlich anerkannte Lehrgangsträger für pyrotechnische Lehrgänge, 3.Lehr-, Forschungs- und Versuchsanstalten, wie insbesondere Universitäten, Fachhochschulen und Höhere Technische Lehranstalten…