…Arten der Einkunftserzielung sind voneinander grundverschieden und haben als gemeinsames Merkmal lediglich den Umstand, dass sie die Einkommensteuerpflicht für Einkünfte festlegen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht unter die Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 6 EStG 1988 fallen. Die Einkunftsart "Sonstige Einkünfte" schlechthin…
… 44 Abs. 4 EStG 1988). 28.4.5.3 Steuerpflichtige mit Überschusseinkünften Rz 7555: Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind die Einnahmen und Werbungskosten nach der in der Steuererklärung vorgesehenen gruppenweisen Gliederung auszuweisen. Bei sonstigen Einkünften (§ 29 EStG 1988) besteht die Verpflichtung zur Vorlage…
…sonstigen Vermögensmassen. Erfolgen Zuwendungen als Substanzauszahlungen in das Betriebsvermögen des Empfängers, sind sie als Betriebseinnahmen anzusetzen. Rz 244: Zuwendungen von Arbeitnehmerförderungsstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11 Z 1 lit. b EStG 1988 (Rz 163 ff sowie Rz 205 f) fallen nicht unter die Einkünfte…
…1 Z 8 lit. f und g EStG 1988 (siehe Rz 259 ff) | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | ja | nein | nein | sonstige Einkünfte | Spekulationsgewinne, wiederkehrende Bezüge, Einkünfte aus Leistungen | Beteiligungsveräußerung gemäß § 31 EStG 1988 | nein | Sonderausgaben…
…Auch Unterlassungen, Duldungen und Verzichte können Leistungen darstellen. 22.2.2 Preise Rz 6608: Preise können sonstige Einkünfte darstellen, wenn sie nicht im Rahmen der betrieblichen Einkunftsarten anfallen (siehe dazu Rz 101 und Rz 101a). 22.2.3 Entschädigungen Rz 6609: Entschädigungen, die zum Ausgleich…
…liegt regelmäßig ein Dienstverhältnis vor. Zur Definition des geringfügigen Entgelts siehe Rz 766. 7.1.3.2 Sonstige Einkünfte Rz 766: Steht für die für den Rechtsträger tätig werdende Person nicht die Erzielung von Einkünften, sondern die Betätigung für den Rechtsträger und dessen begünstigten Zweck…
…Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich in dem Zeitpunkt zu erfassen, in dem sie zu- bzw. abgeflossen sind. Gleiches gilt im Bereich der Überschusseinkünfte (Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte). Das Zufluss- bzw. Abflussprinzip ist auch für gemäß § 17 EStG 1988 ermittelte Einkünfte zu beachten.
…nicht um eine erlaubte Nebentätigkeit handelt). Betriebliche Einkünfte der Privatstiftung unterliegen dem Grunde nach stets der Körperschafteuerpflicht. 3.2.2.2 Außerbetriebliche Einkunftsarten der Stiftung Rz 38: Bei der Privatstiftung können anfallen: Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sonstige Einkünfte. Diese Einkünfte sind…
…Ra 2023/13/0180). 2.3.2.2 Vorbehaltsfruchtgenuss Rz 114: Die unentgeltliche Übereignung eines Betriebes, eines Mietobjektes oder sonstigen Vermögens unter gleichzeitiger Zurückbehaltung des Fruchtgenussrechtes (Vorbehaltsfruchtgenuss) hat idR keine Änderung in der bisherigen Zurechnung der Einkünfte zur Folge (VwGH 3.12.1965, 2276/64…
…168: Nach § 186 Abs. 5 Z 2 InvFG 2011 gelten auch sämtliche Erträge aus anderen Einkünften iSd EStG 1988 (zB sonstige Einkünfte aus Leistungen bei einem AIF) mit Veröffentlichung der steuerlichen Daten bei fristgerechter Meldung als zugeflossen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. Da nach § 188…
…unterliegen auch die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Sinne des § 28 EStG 1988 (siehe EStR 2000 Rz 6401 ff). Hinsichtlich der Besonderheiten bei der entgeltlichen Überlassung eines Betriebes gewerblicher Art siehe Rz 85 bis 87. 22.1.4.624.1.4.6 Sonstige Einkünfte (…
…oder wissenschaftlichen Werken, einschließlich kinematografischer Filme, von Patenten, Marken, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren oder für die Mitteilung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Erfahrungen gezahlt werden. Rz 1248ai: Sonstige Einkünfte aus geistigem Eigentum sind etwa Einkünfte aus der Veräußerung von Patenten oder Marken.
…32 Z 1 EStG 1988. Die Bezüge werden daher im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit bzw. aus Gewerbebetrieb oder als sonstige Einkünfte erfasst. Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sind derartige Bezüge durch die Pauschalierung gemäß § 17 EStG 1988 nicht…
…nach § 7 Abs. 2 KStG 1988, dh. dass insbesondere im außerbetrieblichen Bereich (Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 EStG 1988) der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten nach Maßgabe der §§ 15 und 16 EStG 1988 zu ermitteln ist…
…27 Abs. 2 Z 4 EStG 1988, siehe EStR 2000 Rz 6108). 3.2.4.2 Sonstige Einkünfte Rz 370: Verluste aus Leistungen der Körperschaft gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 unterliegen einem Ausgleichsverbot (insbesondere Vermietung beweglicher Gegenstände). 3.2.4.3 Spekulationsgeschäfte iSd § 31…
…1988) Sonstige Einkünfte (§ 2 Abs. 3 Z 7 EStG 1988) Die nicht unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaften können alle genannten Einkünfte erzielen. Siehe weiters Rz 1316 bis 1321. Die nicht unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaften können alle genannten Einkünfte…
…Besitz des Kirchenamtes und in den Genuss der Pfründe instituiert sind, sind die daraus resultierenden Einkünfte der jeweiligen Einkunftsart zuzurechnen (zB Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder sonstige Einkünfte, die dem Pfründeninhaber zur Bestreitung des Lebensunterhaltes zukommen wie die Kongrua…
…126/2005. Rz 5219: Als Tierärzte können alle auf Grund eines abgeschlossenen tierärztlichen Hochschulstudiums selbständig in diesem Fach tätige Personen angesehen werden. Fleischuntersuchungsorgane gelten als Funktionäre von öffentlich-rechtlichen Körperschaften und beziehen sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 Z 4 EStG 1988. Im Zusammenhang mit …
…ausländische Kapitalerträge von der allgemeinen Einkommens- und Einkunftsermittlung aus und unterwirft sie einer gesonderten Einkommensteuer in Höhe von 25% und somit einer Besteuerung nach Art einer Endbesteuerung. Es handelt sich dabei um Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien und aus Anteilen an Gesellschaften…
… 186 Abs. 5 Z 2 InvFG 2011 gelten auch sämtliche Erträge aus anderen Einkünften iSd EStG 1988 (zB sonstige Einkünfte aus Leistungen bei einem AIF) zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der steuerlichen Daten als zugeflossen, soweit sie davor nicht ausgeschüttet wurden. 3.1.1.2.1…