…Rückstands-Saldoanerkenntnis). 5.3. Sonstige Eingangs- und Ausgangsabgaben, andere Geldleistungen Gemäß § 2 Abs. 1 ZollR-DG gelten die Vorschriften über die Erhebung (Nacherhebung) der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben auch für die Erhebung der sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben und der anderen Geldleistungen (Nebenansprüche, für diese siehe auch …
…dies erscheint im Hinblick auf die Höhe des Betrages wirtschaftlich nicht gerechtfertigt. 4.8. Sonstige Eingangs- und Ausgangsabgaben (1)Gemäß § 2 Abs. 1 ZollR-DG gelten die Vorschriften über die Sicherheitsleistung grundsätzlich auch für die sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben. Abweichend davon bestimmt § 56 ZollR-DG…
…enthält - als Spezialbestimmungen vorgehenden Regelungen der §§ 42 bis 47 ZollR-DG sind dabei nicht nur im Rahmen des Geltungsbereiches des § 2 Abs. 1 ZollR-DG (sonstige Eingangs- und Ausgangsabgaben bzw. Nebenansprüche) anzuwenden, sondern gemäß § 47 ZollR-DG auch dann, wenn das Zollamt Österreich im Rahmen…
…vom UZK erfassten unionsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- und Ausgangsabgaben), soweit die Vollziehung dieser Angelegenheiten der Zollverwaltung übertragen und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. Für den Eingang von vstW sind also…
…freien Verkehr und Unionsversand: Die Überwachung des Teils des Referenzbetrags, der die Eingangs- und Ausgangsabgabenschulden absichert, die im Zusammenhang mit anderen zu besichernden Zollverfahren als der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und dem Unionsversand entstehen oder möglicherweise entstehen können, ist durch eine reguläre und angemessene…
…Einfuhr- und Ausfuhrabgaben. Die Zuständigkeit der österreichischen Entscheidungszollbehörden besteht jedoch gemäß § 2 Abs. 1 ZollR-DG und § 73 ZollR-DG weiterhin hinsichtlich der sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben. In diesem Rahmen hat die Entscheidungszollbehörde gemäß Art. 120 UZK in Verbindung mit § 73 ZollR-DG selbständig und…
…die entsprechend dem Vorrang des Unionsrechts die jeweils entsprechenden Bestimmungen der BAO überlagern und diese insofern unanwendbar machen. Die Unanwendbarkeit erstreckt sich gemäß § 2 Abs. 1 ZollR-DG auch auf Bescheide, die sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben oder andere Geldleistungen (Nebenansprüche) betreffen. Dieser Anwendungsvorrang gilt sowohl…
…Auskünfte, ausgenommen die verbindlichen Zolltarif- und Ursprungsauskünfte nach Art. 33 UZK. Gemäß § 2 Abs. 1 ZollR-DG gelten die unionsrechtlichen Bestimmungen betreffend Entscheidungen auch für die Erhebung sonstiger Eingangs- oder Ausgangsabgaben und anderer Geldleistungen (Nebenansprüche). Die mit der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften verbundenen Entscheidungen gelten…
…ff ZollR-DG) und auf einen Antrag auf Erstattung oder Erlass nach Art. 116 UZK verzichtet. Dies gilt nicht, wenn die Überlassung der Waren wegen Fehlens der gesetzlichen Voraussetzungen nicht zulässig ist. Die Regelung ist auch anwendbar, wenn keine Eingangs- oder Ausgangsabgaben zu entrichten sind…
…Einleitung Die Anspruchsvoraussetzungen, unter denen nach dem UZK und den Durchführungsbestimmungen eine Erstattung oder ein Erlass zulässig ist, sind in entsprechenden Tatbeständen geregelt (siehe Abschnitt 6.7. ff), die gemäß § 2 Abs. 1 ZollR-DG auch für die sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben gelten. Abweichend davon…
…Eingangs- oder Ausgangsabgaben. Wie das Entstehen der Zollschuld, so erfolgt auch das Erlöschen der Zollschuld bei Verwirklichung bestimmter gesetzlicher Tatbestände. Die Erlöschensgründe gelten - bei Erfüllung der jeweiligen Tatbestandsmerkmale - ohne Rangverhältnis nebeneinander und gemäß § 2 Abs. 1 ZollR-DG auch für die sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben…
…Privilegien und Immunitäten an die Liga der Arabischen Staaten und deren Büro in Österreich, BGBl. Nr. 514/1982. (2) Nach § 5 wird der Liga für die Durchführung der Aufgaben ihres Büros in Österreich (amtliche Tätigkeit) die Befreiung von Zöllen und sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben sowie…
…ZollR-DG des Anmelders; ernsthafte Existenzgefährdung des Abgabenschuldners ("persönliche Unbilligkeit) Abgesehen von einer etwaigen Unbilligkeit nach Lage der Sache liegt gemäß § 73 ZollR-DG bei sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben ein besonderer Fall im Sinn des Art. 120 UZK auch dann vor, wenn durch die Abgabenbelastung…
…buchmäßige Erfassung der Abgabenbeträge § 213 Abs. 2 und 4 BAO sowie § 214 Abs. 1 letzter Satz BAO maßgebend. 5.1.4.2. Zuständigkeit für die Erhebung von Abgaben (1) Für die Erhebung von Eingangs- und Ausgangsabgaben ist nach § 2b ZollR-DG, sofern keine anderen diesbezüglichen…
…Eingaben an das Zollamt Österreich und das Bundesfinanzgericht in Angelegenheiten des Zollrechts oder der sonstigen Eingangs- oder Ausgangsabgaben. | Z 5 | Eingaben in Konsularangelegenheiten an österreichische Vertretungsbehörden im Ausland | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. Die Fälligkeit und Höhe von Konsulargebühren richtet…
…Der Bewilligungswerber gibt eine Stellungnahme ab. Die Stellungnahme unterliegt als sonstige Eingabe einer Gebühr in Höhe von 30 Euro (zur Befreiung von Einwendungen und Stellungnahmen zur Wahrung der rechtlichen Interessen zu Vorhaben der Errichtung oder Inbetriebnahme von Bauwerken aller Art sowie im Verfahren zur Genehmigung…
…wenn das Lokal in der Absicht angemietet wurde, es als Werkstätte zu nutzen (es aber in der Folge nicht in dieser Weise verwendet) und an eine Nachmieterin abgegeben wird. AKM-Altersquote Rz 1031a: Zahlungen von Verwertungsgesellschaften (auch Altersquoten bzw. Altersausgleiche) sind ein Anteil an den…
…im Namen und auf Rechnung der Auftraggeber oder Eigentümer der Waren verausgabt werden. Die vom Spediteur dem Vertretenen weiterverrechneten Auslagen an Zoll, EUSt, Straßenbenützungsabgabe sowie sonstigen Eingangs- und Einfuhrabgaben gehören nicht zur Bemessungsgrundlage für die Abfertigungsleistung. Lottospielgemeinschaften - Spieleinsätze: Im Rahmen der Organisation und Durchführung von…
…gemeinsam mit einer amtlich beglaubigten Kopie des Notifizierungsformulars zur Einsicht vorzulegen. Diese Unterlagen sind dem Anmelder nach Einsichtnahme wieder zurückzugeben. (7) Das Notifizierungs- und Begleitformular sowie sonstige Dokumente sind in deutscher undoder englischer Sprache vorzulegen. Werden die Originaldokumente nicht in deutscher undoder englischer Sprache vorgelegt…
…ist einzuziehen, ebenfalls mit einem Austrittsvermerk zu versehen und an diejenige Behörde zu übermitteln, die die Genehmigung zur Ausfuhr durch Ansetzen eines Amtsstempels im Feld 20 erteilt hat. (7) Das Notifizierungs- und Begleitformular sowie sonstige Dokumente sind in deutscher undoder englischer Sprache vorzulegen. Werden die…