5.6.7.4 Mittelpunkt der Tätigkeit bei Fahrtätigkeit Rz 309: Eine Fahrtätigkeit begründet hinsichtlich des Fahrzeuges einen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit, wenn die Fahrtätigkeit regelmäßig in einem lokal eingegrenzten Bereich (zB ständige Fahrten für ein Bezirksauslieferungslager, Einsatzfahrten im Wirkungsbereich eines Gendarmeriepostens oder eines örtlich…
1.2.4. Abholfahrten Abholfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen die Hinfahrt eine Leerfahrt und die Rückfahrt eine besetzte Fahrt ist.
Artikel 275 Beförderungsroute für den Warenverkehr im TIR-Verfahren (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe b und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe b des Zollkodex) (1) Waren im TIR-Verfahren werden auf einer wirtschaftlich sinnvollen Beförderungsroute zur Bestimmungs- oder Ausgangszollstelle befördert. (2) Die Abgangs- oder Eingangszollstelle…
1.2.4. Abholfahrten Abholfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen die Hinfahrt eine Leerfahrt und die Rückfahrt eine besetzte Fahrt ist.