…der Niedrigbesteuerung einer ausländischen beherrschten Körperschaft gemäß § 10a Abs. 3 KStG 1988 für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung sind daher im Wege einer richtlinienkonformen Interpretation Betriebsstätten, die im Ansässigkeitsstaat der ausländischen Körperschaft steuerbefreit sind (insbesondere aufgrund einer DBA-Freistellungsverpflichtung), weder bei der Ermittlung des Einkommens noch der…
24. Hinweise Die Richtlinien für die Abgabeneinhebung (RAE), AÖF Nr. 213/1995, idF AÖF Nr. 99/2001 werden aufgehoben. Die vorstehenden Ausführungen stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und…
Die Arbeitsrichtlinie »AH-1110 (»Arbeitsrichtlinie Außenhandelsrecht / Zoll) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…
Die Arbeitsrichtlinie ZK-0220 (Zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…
Die Arbeitsrichtlinie »AH-1130 (»Arbeitsrichtlinie Strafbestimmungen im AHR) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…
Die Arbeitsrichtlinie »MO-8600 (»Innergemeinschaftliche Regelungen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei…
Die Arbeitsrichtlinie UP-5100 (Arbeitsrichtlinie CARIFORUM) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei…
Die Arbeitsrichtlinie »ZT-2510 (»Verwaltungsabsprache Kontingentverwaltung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen »betreffend die Verwaltung der so genannten "Windhundkontingente" dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können…
1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe befasst sich mit den diesbezüglichen Bereichen auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (UZK) und seiner ergänzenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die sich auf den Vertrag über die Arbeitsweise der…
Die Arbeitsrichtlinie Verbrauchsteuern (VS-1000) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und sonstigen Organen der Finanzverwaltung in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich zu vollziehenden Regelungen dar. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen…
Die Arbeitsrichtlinie Restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße (AH-4605) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können…
Die Arbeitsrichtlinie ZK-0770 (Zollschuldrecht und Sicherheitsleistung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…
Die Arbeitsrichtlinie ZK-0690 (Zollwert) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den vom Zollamt Österreich und den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…
Die Arbeitsrichtlinie Punzierungsgesetz (VB-0710) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des Bundesgesetzes über die Punzierung und Kontrolle von Edelmetallgegenständen (Punzierungsgesetz 2000) dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende…
Die Arbeitsrichtlinie UP-4700 (Arbeitsrichtlinie Algerien) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei…
Die Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen des Altlastensanierungsgesetzes dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie…
Die Arbeitsrichtlinie ZK-1770 (Arbeitsrichtlinie Zollanmeldung - Vereinfachte Verfahren) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…
Die Arbeitsrichtlinie Alternativ geltende Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen ("Transitional rules") UP-4001 stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…
Die Arbeitsrichtlinie Tiertransportgesetz (GK-0200) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen in Wahrnehmung der ihnen sonst obliegenden Aufgaben zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 sowie des Tiertransportgesetzes 2007 und darauf basierende Verordnungen dar, der im…
Die Arbeitsrichtlinie »ZT-2500 (»Kontingentverwaltung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen »bei der Verwaltung der so genannten Windhundkontingente dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…