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KStR 2013 Rz 750–758Entnahmen
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

Entnahmen Rz 750: Der Begriff Entnahmen steht hier nicht für jene im Sinne des § 6 Z 4 EStG 1988, sondern für das wörtliche Entnehmen von Geld oder Wirtschaftsgütern aus dem Vermögen der Körperschaft außerhalb eines Rechtsgeschäftes. Dem Grunde nach ist jede Entnahme zunächst als rückzahlungspflichtiger…

KStR 2013 Rz 573–57513.1.5 Bedeutung formeller Mängel von Vereinbarungen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

13.1.5 Bedeutung formeller Mängel von Vereinbarungen Rz 573: Das Erfordernis klarer, ernsthafter, im Voraus abgeschlossener und die Körperschaft bindender Vereinbarungen als Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von Vorteilszuwendungen ist unabdingbar, aber nicht Selbstzweck. Formmängel begründen ungeachtet der zunächst bei der Abgabenbehörde liegenden Beweislast…

KStR 2013 Rz 882–890Pflichtversicherungsbeiträge, Übernahme durch die Körperschaft
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…Rz 959 bis 964. Da im ständigen Geschäftsverkehr Rabatte in angemessenem Zeitabstand zu den betroffenen Geschäften abgerechnet werden, spricht eine zeitlich wesentlich spätere rückwirkende Rabattgewährung für eine verdeckte Ausschüttung. Rechtsgrundlose Zahlungen Rz 889: Soweit diese an die in Abschnitt 13.3, Rz 590 bis 599…

KStR 2013 Rz 643–64713.6.3 Indirekte verdeckte Ausschüttung
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

13.6.3 Indirekte verdeckte Ausschüttung 13.6.3.1 Verzicht auf eine der Körperschaft zustehende Gewinnchance Rz 643: Diese Fälle sind dadurch gekennzeichnet, dass der juristischen Person Erträge entzogen oder vorenthalten werden. Es handelt sich dabei um Fälle, in denen Erträge der juristischen Person…

UmgrStR 2002Einleitung
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

I Einleitung Die Umgründungssteuerrichtlinien 2002 (UmgrStR 2002) stellen einen Auslegungsbehelf zum Umgründungssteuergesetz, BGBl. Nr. 699/1991 idF AbgÄG 2001 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen…

EStR 2000 Rz 1782.6.3 Besondere Verlustausgleichsverbote und Verlustausgleichsbeschränkungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

2.6.3 Besondere Verlustausgleichsverbote und Verlustausgleichsbeschränkungen Rz 178: Neben § 2 Abs. 2a EStG 1988 bestehen folgende Beschränkungen: Substanzverluste, Verluste aus Derivaten und aus Kryptowährungen (§ 27 Abs. 3 bis 4a EStG 1988) dürfen nicht mit Zinserträgen aus Geldeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten sowie mit…

RAE Rz 1927–193722.13. Beschränkung des Rückzahlungsbetrages (§ 239 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

22.13. Beschränkung des Rückzahlungsbetrages (§ 239 Abs. 2 BAO) Rz 1927: Durch § 239 Abs. 2 BAO soll vermieden werden, dass sich Zahlungen des Abgabepflichtigen mit Rückzahlungen kreuzen bzw. dass Rückzahlungen beim Abgabepflichtigen knapp vor neuen Fälligkeitsterminen einlangen. Rz 1928: Die Frist des § 239 Abs. 2…

KStR 2013 Rz 583–58913.2 Betroffene Körperschaften
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

13.2 Betroffene Körperschaften Rz 583: Verdeckte Ausschüttungen können grundsätzlich bei allen Körperschaften vorliegen. 13.2.1 Personenbezogene Körperschaften Rz 584: Der häufigste Anwendungsfall tritt bei juristischen Personen des privaten Rechts auf, an denen Anteilsrechte anderer Personen bestehen, also bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften (vgl. VfGH…

KStR 2013 Rz 663–66513.7.3 Fehlende Erträge (indirekte verdeckte Ausschüttung)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

13.7.3 Fehlende Erträge (indirekte verdeckte Ausschüttung) 13.7.3.1 Allgemeines Rz 663: Fehlende Betriebseinnahmen einer Körperschaft auf Grund einer verdeckten Ausschüttung an einen oder mehrere Anteilsinhaber bzw. diesen nahe stehende Personen sind im Wesentlichen auf folgende Umstände zurückzuführen: Entzogene Geschäfte: zB eine…

UStR 2000 Rz 1875–187712.1.4. Übergang der Steuerschuld
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

12.1.4. Übergang der Steuerschuld Rz 1875: Beim Übergang der Steuerschuld schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (siehe Rz 2606 bis Rz 2624). Der Leistungsempfänger darf - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - zum selben Zeitpunkt (für denselben Voranmeldungszeitraum, in dem die Steuerschuld entsteht) diese Umsatzsteuer als…

EStR 2000 Rz 1030–10395.1.4 ABC der Betriebseinnahmen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.1.4 ABC der Betriebseinnahmen Abfindungen Rz 1030: Der Grund für das Entstehen des Anspruches muss in der betrieblichen Sphäre liegen: Verzicht auf eine Firmenbezeichnung (VwGH 29.3.1978, 0652/77), Entgelt für Verzicht auf Vorkaufsrecht eines Baumaterialienhändlers, da das Recht notwendiges Betriebsvermögen darstellt…

EStR 2000...ABC der Vereinbarungen:
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…0071 | Erfordernis der Anzeige beim sachlich zuständigen Finanzamt | VwGH 27.5.1998, 95/13/0171 | Bedeutsamkeit der Dokumentation in den Büchern für Rechtsgrundlage einer Leistung | VwGH 21.7.1993, 91/13/0109 | Erfordernis der zeitgerechten Anzeige stiller Zessionen | VwGH…

KStR 2013 Rz 542–54812.2 Entnahmen im Sinne des § 8 Abs. 2 KStG 1988
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

12.2 Entnahmen im Sinne des § 8 Abs. 2 KStG 1988 12.2.1 Entnahmen als Einkommensverwendungstatbestand Rz 542: Als Entnahmen im Sinne des § 8 Abs. 2 KStG 1988 sind einerseits jene im Sinne des § 6 Z 4 EStG 1988, andererseits Einkommensverwendungstatbestände anzusehen, die üblicherweise…

KStR 2013 Rz 114–1171.2.1.3.5 Zweckvermögen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

1.2.1.3.5 Zweckvermögen Rz 114: Zweckvermögen sind einem bestimmten Zweck dienende Vermögen, die - im Unterschied zu Personenvereinigungen - keine Mitglieder haben und nicht unter den Begriff der Anstalten oder Stiftungen fallen. Da solche nichtrechtsfähige Gebilde in Österreich kaum vorkommen, hat ihre Aufzählung in…

KStR 2013 Rz 1436–143826.2.5 Abwicklungsanfangsvermögen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

24.2.526.2.5 Abwicklungsanfangsvermögen Rz 1436: In der Liquidationseröffnungsbilanz wird das Abwicklungsanfangsvermögen dargestellt, das sich aus den steuerlichen Bilanzwerten des letztvorangegangenen Jahresabschlusses ergibt. Dabei handelt es sich also um jenes Betriebsvermögen, das am Schluss des der Auflösung vorangegangenen Wirtschaftsjahres nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften…

EStR 2000 Rz 1350–13605.5.4b Abzugsfähige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen zur Vermögensausstattung von spendenbegünstigten Stiftungen oder vergleichbaren Vermögensmassen (§ 4b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Veranlagungsmindestzeitraum darstellen. Allerdings bedingt eine Zuwendung zur ertragsbringenden Vermögensausstattung nicht, dass die zugewendeten Mittel auf Dauer im Stiftungsvermögen verbleiben müssen. Eine Verwendung der zugewendeten Mittel zur unmittelbaren Erreichung des in der Rechtsgrundlage angeführten begünstigten Zweckes ist gemäß § 4b Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zulässig…

EStR 2000...ABC der Vereinbarungen:
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

...ABC der Vereinbarungen: | Sale and lease back (siehe Rz 1225 ff) Verkauf und anschließende Rückmietung von Wirtschaftsgütern ist eine gebräuchliche fremdübliche Vorgangsweise | VwGH 31.3.1998, 97/13/0003 | Schenkung (siehe Rz 1221 ff) | Erfordernis der Publizität | VwGH 25.4…

StiftR 2009 Rz 281–30610.5 Widerruf einer nicht unter § 4 Abs. 11 Z 1 EStG 1988 (= betriebliche) fallenden Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

10.5 Widerruf einer nicht unter § 4 Abs. 11 Z 1 EStG 1988 (= betriebliche) fallenden Privatstiftung 10.5.1 Allgemeines Rz 281: Der Widerruf einer Privatstiftung (§ 34 PSG) führt zu deren Auflösung (§ 35 Abs. 2 PSG) und zur Übertragung des Vermögens auf den Letztbegünstigten…

KStR 2013 Rz 23–291.2.1.1.5 Stiftungen, Fonds, Anstalten und andere rechtsfähige Zweckvermögen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…und Fonds, LGBl. Nr. 17/2003; Wiener Landes-Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl. Nr. 14/1988. Rz 27: Privatstiftungen Rechtsgrundlage für Privatstiftungen ist das Privatstiftungsgesetz, BGBl. Nr. 694/1993 (PSG). Die Privatstiftung ist Rechtsperson, der vom Stifter ein Vermögen gewidmet ist, um durch dessen Nutzung, Verwaltung…

UmgrStR 2002 Rz 1060–10723.6.4.6. Verzicht auf Anteilsgewährung
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

3.6.4.6. Verzicht auf Anteilsgewährung 3.6.4.6.1. Allgemeines Rz 1060: Auf die Gewährung von Gesellschaftsanteilen als Gegenleistung für das eingebrachte Vermögen kann verzichtet werden, wenn die Eigentums - bzw. Beteiligungsverhältnisse am eingebrachten Vermögen mit den Beteiligungsverhältnissen an der übernehmenden Körperschaft übereinstimmen…