RIS AI
11 Treffer1593 msnur geltende Fassungen
VB-02302. Arzneiwaren
geltende FassungRichtlinien15.07.2025

…Solche Tierärzte haben bei Ausübung ihrer Tätigkeit in Österreich eine Bescheinigung des Niederlassungsstaates (im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie) darüber mitzuführen, dass sie den tierärztlichen Beruf im Niederlassungsstaat rechtmäßig ausüben (Dokumentenartencode Dokumentenartencode bei e-zollim elektronischen Abfertigungssystem in Feld 44 der Zollanmeldung "7723"). (2…

GK-05001. Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…zur Beförderung innerhalb dieses Staatsgebietes. Kabotage ist somit das Erbringen einer Transportdienstleistung innerhalb eines Landes durch ein Transportunternehmen, das in diesem Staat weder Sitz noch Niederlassung hat. Beispiel: Ein ungarisches Transportunternehmen befördert eine Warensendung von Wien nach Graz. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass keine Kabotage…

LStR 2002 Rz 31.2.2 Wohnsitz
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

1.2.2 Wohnsitz Rz 3: Für die Auslegung der Begriffe "Wohnsitz" und "gewöhnlicher Aufenthalt" sind § 26 BAO und die hiezu ergangene Rechtsprechung maßgeblich. Dies gilt auch in Fällen, in denen ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anzuwenden ist. Der Begriff "Wohnsitz" nach den Abkommen…

LStR 2002 Rz 1205–120728 BETRIEBSSTÄTTE (§ 81 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.12.2018

28 BETRIEBSSTÄTTE (§ 81 EStG 1988) Rz 1205: Ein Lohnsteuerabzug ist nur dann vorzunehmen, wenn eine inländische Betriebsstätte im Sinne des § 81 Abs. 1 EStG 1988 vorliegt. Zum Lohnsteuerabzug bei einer Betriebsstätte im Ausland siehe Rz 927 und 927a. Rz 1206: Der Betriebsstättenbegriff des § 81 Abs…

EStR 2000 Rz 7921–793130.1.5 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

30.1.5 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) Rz 7921: Anknüpfungspunkt für ein Besteuerungsrecht aus innerstaatlicher Sicht ist das Vorhandensein einer Betriebsstätte, eines ständigen Vertreters im Inland oder - ab der Veranlagung 2006 - das Vorhandensein inländischen unbeweglichen (Betriebs)Vermögens. Bei Einkünften…

LStR 2002 Rz 41.2.3 Gewöhnlicher Aufenthalt ausländischer ArbeitnehmerInnen
geltende FassungRichtlinien27.11.2006

1.2.3 GastarbeiterGewöhnlicher Aufenthalt ausländischer ArbeitnehmerInnen Rz 4: Ausländische Arbeitnehmer, die eine Arbeitserlaubnis oder einen Arbeitsvertrag für die Dauer von mehr als sechs Monaten besitzen, haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und sind daher bereits ab Beginn des Inlandsaufenthaltes unbeschränkt steuerpflichtig (§ 26 BAO). Sie…

LStR 2002 Rz 92015.1.3 Ausländische Arbeitgeber
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

15.1.3 Ausländische Arbeitgeber Rz 920: Die Staatsangehörigkeit, der Wohnsitz, der Sitz sowie der Ort der Geschäftsleitung des Arbeitgebers haben keine Bedeutung. Befindet sich im Inland eine Betriebsstätte im Sinne des § 81 EStG 1988, haben im Ausland ansässige Arbeitgeber ("ausländische Arbeitgeber") grundsätzlich die gleichen…

ZK-23702.3. Bewilligungsvoraussetzungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

…natürlichen Personen durch den normalen Wohnsitz begründet, bei juristischen Personen oder rechtsfähigen Personenvereinigungen durch ihren eingetragenen Sitz, ihren Hauptsitz oder eine ständige Niederlassung. Die Definition der "ständigen Niederlassung" findet sich in Art. 5 Z 32 UZK. 2.3.2. Persönliche Gewähr Der Antragsteller muss die…

EStR 2000 Rz 7932–793630.1.5.2 Ständiger Vertreter
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

30.1.5.2 Ständiger Vertreter Rz 7932: Der beschränkten Steuerpflicht unterliegen nach § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb, für den im Inland ein ständiger Vertreter bestellt ist. Die Anknüpfung an einen ständigen Vertreter ist gegenüber der Anknüpfung an eine…

ZK-25602.3. Bewilligungsvoraussetzungen
geltende FassungRichtlinien12.11.2020

2.3. Bewilligungsvoraussetzungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 211 Abs. 3 bis 6 | Art. 161, Art. 166, Art. 167 | Art. 259 | - 2.3.1. Ansässigkeit Sofern nichts anderes bestimmt ist, wird die Bewilligung ausschließlich…

GebR 2025 Rz 1058–106412.2. Entstehen der Gebührenschuld bei im Ausland errichteten Urkunden (§ 16 Abs. 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

12.2. Entstehen der Gebührenschuld bei im Ausland errichteten Urkunden (§ 16 Abs. 2 GebG) Rz 1058: Gemäß § 16 Abs. 2 Z 1 GebG unterliegt ein Rechtsgeschäft nach § 33 GebG, über das im Ausland eine Urkunde errichtet wurde, nur dann der Gebühr, wenn die Inländereigenschaft aller…