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11 Treffer1569 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 247–2773.10. Stundung
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

3.10. Stundung Rz 247: Eine Stundung liegt vor, wenn der Zeitpunkt, bis zu dem der gesamte den Gegenstand der Zahlungserleichterung bildende Abgabenbetrag zu entrichten ist, hinausgeschoben wird. Rz 248: Der Tag, an dem die Abgabenschulden fällig geworden sind, bleibt durch die Bewilligung einer Zahlungserleichterung…

RAE Rz 1420–142315a. Rückstandsbescheinigung (§ 229a BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

15a. Rückstandsbescheinigung (§ 229a BAO) Rz 1420: Die Ausstellung von Rückstandsbescheinigungen liegt nicht im Ermessen des Finanzamtes. Sie hat nur auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77 BAO) zu erfolgen. Über einen solchen Antrag ist lediglich dann mit Bescheid (zB Zurückweisung des Antrages) abzusprechen, wenn dem Antrag nicht…

AL-1000§ 3 Altlastensanierungsgesetz - Beitragspflicht
geltende FassungRichtlinien15.01.2019

§ 3 Altlastensanierungsgesetz - Beitragspflicht § 3 Abs. 1 Z 1 Altlastensanierungsgesetz - Zur Abgrenzung Lagern/Ablagern, Zulässigkeit von Verfüllungen und Geländeanpassungen 67) Abgrenzung Ablagern/Lagern Das Aufbringen und Belassen von Abfällen auf einem Grundstück kann als Ablagerung von Abfällen oder als Lagerung von Abfällen eingestuft werden. Bei der…

ZK-2031Einleitung
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

Die Arbeitsrichtlinie Rückwaren (ZK-2031) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zolldienststellenvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…

EStR 2000 Rz 3301–33128 Rückstellungen (§§ 9 und 14 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

8 Rückstellungen (§§ 9 und 14 EStG 1988) 8.1 Allgemeine Grundsätze 8.1.1 Rückstellungsarten Rz 3301: Rückstellungen dienen dazu, Ausgaben, die erst in späteren Perioden konkret anfallen, der Periode ihres wirtschaftlichen Entstehens als Aufwand zuzuordnen. Ungeachtet der für rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende bestehenden unternehmensrechtlichen Rückstellungspflicht ist…

EStR 2000 Rz 3313–33298.2 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

8.2 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten 8.2.1 Wesen der Verbindlichkeitsrückstellungen Rz 3313: Bei den Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten muss eine Verpflichtung gegenüber Dritten gegeben sein. Verbindlichkeitsrückstellungen sind daher Rückstellungen, die gebildet werden auf Grund privatrechtlicher Verpflichtungen auf vertraglicher oder deliktischer Grundlage (zB Rechts…

VB-03502.3. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien14.06.2011

2.3. Ausnahmen (1) Pflanzenschutzmittel, die als Rückwaren gemäß Artikel 185 ff ZK zurückgebracht werden, sind von den Beschränkungen des § 27 Abs. 1 Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 ausgenommen (Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7419"). (2) Die Beschränkungen gelten weiters nicht für Pflanzenschutzmittel, die…

ZK-20313. Abfertigung
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

3. Abfertigung Zu den allgemeinen Bestimmungen über die Zollanmeldung wird auf die Arbeitsrichtlinien "Zollanmeldung Standardverfahren" (ZK-1580), "Zollanmeldung im Informatikverfahren" (ZK-0612) sowie "Verbringung aus dem Zollgebiet" (ZK-2630) verwiesen. Der Abschnitt 3.1. und der Abschnitt 3.2. ergänzen diese Bestimmungen in Bezug auf…

ZK-20312. Vorzugsbehandlung für Rückwaren
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

2. Vorzugsbehandlung für Rückwaren 2.1. Überblick Zu Art. 203 Abs. 1 UZK; § 2 Abs. 1 ZollR-DG (1) Unionswaren, die aus dem Zollgebiet der Europäischen Union (EU) ausgeführt worden sind und innerhalb von drei Jahren wieder im gleichen Zustand in dieses Zollgebiet eingeführt und…

ZK-25902.5.3. Rückwirkende Bewilligungserteilung
geltende FassungRichtlinien10.10.2024

2.5.3. Rückwirkende Bewilligungserteilung | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 211 Abs. 2 | Art. 172 | - | - Eine Bewilligung ist dann rückwirkend, wenn die Gültigkeit derselben vor dem Zeitpunkt der Erteilung der Bewilligung beginnt. Eine Verfügbarkeit…

ZT-25005. Rückmeldung durch die Kontingentstelle
geltende FassungRichtlinien15.02.2007

5. Rückmeldung durch die Kontingentstelle Eine Rückmeldung durch die Kontingentstelle erfolgt nur, wenn die Kontingentstelle Nacherhebungen Erstattungen betreffend derartiger Nacherhebungen nachträgliche Vorschreibungen von Sicherheitsleistungen oder Freigabe von Sicherheiten durchgeführt hat.