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ZT-250539.3.3. Materielle Prüfung
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

39.3.3. Materielle Prüfung Eine Echtheitsbescheinigung ist nur anzuerkennen, wenn die Nämlichkeit der darin angeführten Waren mit den zur zollamtlichen Abfertigung gestellten Waren gegeben ist. Besonderes Augenmerk ist auf Umstände zu legen, die darauf hinweisen könnten, dass die Ware nicht "handgearbeitet" oder "auf Handwebstühlen…

ZT-250539.3.5. Vorgangsweise bei materiellen Mängeln
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

39.3.5. Vorgangsweise bei materiellen Mängeln 39.3.5.1. Einleitung des Prüfungsverfahrens Bei Bedenken gegen die sachliche Richtigkeit der Echtheitsbescheinigung, die im Zuge der Abfertigung nicht zerstreut werden können, ist ein Prüfungsverfahren einzuleiten. Ein Prüfungsverfahren ist insbesondere immer dann einzuleiten, wenn begründete Zweifel…

UStR 2000 Rz 156411.2.3a.4. Innerbetriebliches Steuerungsverfahren
geltende FassungRichtlinien14.12.2016

…Nr. 583/2003 idF BGBl. II Nr. 516382/20122016, ist die Überprüfung und Archivierung einer auf einer Rechnung angebrachten qualifizierten elektronischen Signatur nicht erforderlich. Auch bei Rechnungen, die per Telefax übermittelt werden, handelt es sich um elektronische Rechnungen (siehe Rz 1564c). Sie können - vorausgesetzt, sie…

ZK-22601.5.3. Verfahren bei der Durchgangszollstelle
geltende FassungRichtlinien06.12.2017

1.5.3. Verfahren bei der Durchgangszollstelle Durchgangszollstelle ist die Eingangszollstelle jedes EFTA-Landes, dessen Gebiet berührt werden soll, und, wenn bei der Beförderung das Gebiet eines EFTA-Landes berührt wurde, die Eingangszollstelle, über die die Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft wiedereingeführt werden, oder…

ZK-22608.2.4. Folgen der Ergebnisse des Suchverfahrens
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

8.2.4. Folgen der Ergebnisse des Suchverfahrens Die zuständige Behörde des Abgangslandes entscheidet auf der Grundlage der erhaltenen Antworten einschließlich der gegebenenfalls vom Inhaber des Unionsversandverfahrens erhaltenen Angaben, ob das Unionsversandverfahren beendet worden ist und erledigt werden kann bzw. welche weiteren Schritte vorzunehmen sind…

UP-43008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien26.09.2025

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches Im EWR-Abkommen sind folgende Präferenznachweise vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED; 2.die Erklärung auf der Rechnung oder Erklärung auf der Rechnung EUR-MED, die innerhalb der Wertgrenze von…

ZT-250539.3. Prüfung der Echtheitsbescheinigung
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

39.3. Prüfung der Echtheitsbescheinigung 39.3.1. Formelle Prüfung Die Echtheitsbescheinigung ist vor Anwendung des Kontingentzollsatzes auf ihre formelle und - soweit dies möglich ist - auch auf ihre materielle Richtigkeit zu prüfen. Die Echtheitsbescheinigung ist darauf zu prüfen -ob sie von einer zuständigen Behörde eines…

ZT-250520.2. Erforderliche Ursprungsnachweise
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

20.2. Erforderliche Ursprungsnachweise Damit diese Zollkontingente in Anspruch genommen werden können, müssen laut Artikel 31 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission den Zollbehörden ein gültiger Ursprungsnachweis sowie eine Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr vorgelegt werden. Dabei gilt: a)hat die…

UP-30005. Verifizierung - Materielle Prüfung von in Österreich bzw. in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweisen
geltende FassungRichtlinien27.10.2023

5. Verifizierung - Materielle Prüfung von in Österreich bzw. in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweisen 5.1. Prüfung von in Österreich ausgestellten Präferenznachweisen 5.1.1. Grundsätzliches Um die richtige Anwendung der Zollpräferenzmaßnahmen sicherzustellen, obliegt es der Zollbehörde, das Zutreffen der in Österreich ausgestellten Präferenznachweise zu prüfen. Da…

ZK-25002. Überführung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

2. Überführung 2.1. Allgemeines 2.1.1. Handelspolitische Maßnahmen Art. 250 UZK Handelspolitische Maßnahmen gelten bei der Überführung in das Verfahren nur dann, wenn sie für die Verbringung von Waren in das Zollgebiet der Union (zB Embargomaßnahmen) vorgesehen sind. Verkehrsbeschränkungen, insbesondere jene, die dem…

UP-30005.2. Prüfung von in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweisen (zwischenstaatliche Verifizierungsverfahren)
geltende FassungRichtlinien27.10.2023

5.2. Prüfung von in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweisen (zwischenstaatliche Verifizierungsverfahren) 5.2.1. Grundsätzliches Das Prüfungsverfahren gemäß den Ursprungsregeln ist bei Vorliegen eines formell gültigen Präferenznachweises das anwendbare Verfahren zur Klärung von Zweifeln am Ursprung der Ware. Ein formell gültiger Präferenznachweis eröffnet dem Anmelder grundsätzlich…

ZT-34004. Zweifelsfälle
geltende FassungRichtlinien25.01.2021

4. Zweifelsfälle Artikel 3 der Verordnung (EU) 2018/581 lautet: "Haben die Zollbehörden den begründeten Verdacht, dass eine ihnen gemäß Artikel 2 Absatz 1 bereitgestellte Bescheinigung gefälscht wurde, so können sie ein Sachverständigengutachten von einem Vertreter der nationalen Luftfahrtbehörden anfordern. Der Einführer trägt die Kosten…

GMSR Rz 86–8812.6. Belege (§ 101 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

12.6. Belege (§ 101 GMSG) Rz 86: Der Ausdruck "Belege" umfasst insbesondere folgende Dokumente: 1.Ansässigkeitsbescheinigungen Eine von einer autorisierten staatlichen Stelle (beispielsweise einer Regierung oder einer ihrer Behörden oder einer Gemeinde) des teilnehmenden Staates oder anderen Staates, in dem der Zahlungsempfänger ansässig zu sein…

UP-40008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien08.05.2020

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches Im Übereinkommen sind folgende Präferenznachweise vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED; 2.die Erklärung auf der Rechnung oder Erklärung auf der Rechnung EUR-MED, die innerhalb der Wertgrenze von 6…

ZK-42002.2. Belegnachweise
geltende FassungRichtlinien17.01.2020

2.2. Belegnachweise Folgende Belege sind im Fall einer Überprüfung der Unterlagen zu kontrollieren (siehe auch die unter Abschnitt 1.3.2. angeführten Belege). 2.2.1. Die Rechnung oder der Verbringungsbeleg 2.2.1.1. Rechnung bei entgeltlicher Lieferung Das Original oder die Durchschrift…

UZK-IAArtikel 312 Alternativnachweis für die Beendigung des Unionsversandverfahrens
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

Artikel 312 Alternativnachweis für die Beendigung des Unionsversandverfahrens (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Das Unionsversandverfahren gilt als ordnungsgemäß beendet, wenn der Inhaber des Verfahrens eines der folgenden von der Zollbehörde des Abgangsmitgliedstaats anerkannten Dokumente…

ZK-25607.2.2.4 Schematische Darstellung des Prüfungserfordernisses
geltende FassungRichtlinien07.11.2022

7.2.2.4 Schematische Darstellung des Prüfungserfordernisses [Grafik]   * Gemäß Art. 76 Abs. 2 UZK-DA findet Art. 86 Abs. 3 des UZK verpflichtend ohne Antrag des Anmelders Anwendung, wenn die Veredelungserzeugnisse aus in die aV übergeführten Waren hergestellt oder gewonnen wurden, die zum…

UZK-IAArtikel 27 Praktische oder berufliche Befähigungen
geltende FassungRichtlinien20.06.2018

Artikel 27 Praktische oder berufliche Befähigungen (Artikel 39 Buchstabe d des Zollkodex) (1) Die Voraussetzung des Artikels 39 Buchstabe d des Zollkodex gilt als erfüllt, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: a)Der Antragsteller oder die für die Zollangelegenheiten des Antragstellers zuständige Person…

UP-43009.3. Prüfung der Lieferantenerklärungen
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

9.3. Prüfung der Lieferantenerklärungen (1) Eine nachträgliche Prüfung der Lieferantenerklärung bzw. der Langzeit-Lieferantenerklärung kann stichprobenweise oder immer dann erfolgen, wenn die Zollbehörden des Landes, in dem die Erklärung bei der Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED oder bei der Ausfertigung einer…

ZT-250539.3.5.2. Nach dem Einlangen des Ergebnisses
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

39.3.5.2. Nach dem Einlangen des Ergebnisses Nach dem Einlangen des Ergebnisses ist wie folgt vorzugehen: Wurde von der ausländischen Behörde die Echtheit der Echtheitsbescheinigung und deren sachliche Richtigkeit bestätigt, und liegt ein positives Ziehungsergebnis vor, so sind allenfalls bei der Einfuhr unter…