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KfzBStR 2021 Rz 1620–1622D. Motorbezogene Versicherungssteuer (VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…B. "kostenloser Probemonat der Haftpflichtversicherung"). Wurden für ein im Inland zugelassenes Kraftfahrzeug zwei oder mehrere Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsverträge abgeschlossen und dafür Versicherungsentgelt entrichtet, ist die motorbezogene Versicherungssteuer für jeden einzelnen Versicherungsvertrag zu berechnen. Da sich die Besteuerung auf den jeweiligen Versicherungsvertrag und nicht das Kraftfahrzeug bezieht…

KfzBStR 2021Motorbezogene Versicherungssteuer
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Motorbezogene Versicherungssteuer | Kraftfahrzeugtyp / Rechtslage | Berechnung (pro Monat) | Ersatzwerte | Mindeststeuer (pro Monat) | Anmerkungen | KlassePkw - Klasse M1 (ausg. Wohnmobile mit Basisfahrzeug Klasse N) / Erstzulassung vor 01.10.2020 M1 / Erstzulassung vor 01.10.2020 | kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die…

LStR 2002 Rz 138641.6 Versicherungssteuerbefreiung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.6 Versicherungssteuerbefreiung Rz 1386: Prämien für Versicherungen im Rahmen der Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988 sind gemäß § 4 Abs. 1 Z 11 Versicherungssteuergesetz von der Versicherungssteuer befreit.

KfzBStR 2021 Rz 1730–1746D.5. Steuerschuldner (§ 7 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Abs. 4 VersStG 1953, wenn der Versicherer ihm zumutbare Schritte zur Geltendmachung seines Anspruchs unternommen hat. In diesem Fall ist die motorbezogene Versicherungssteuer dem Steuerschuldner selbst mit Abgabenbescheid vorzuschreiben. Randzahlen 1733 bis 1739: derzeit frei D.6. Steuererhebung (§ 8 VersStG 1953) D.6.1. Selbstberechnung…

KfzBStR 2021 Rz 280–289A.3.6.3. Motorbezogene Versicherungssteuer
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Mehrzweckfeld namentlich angeführt. Rz 285: AbSeit dem 29. November 2021 ist es möglich, dass das Kraftfahrzeug auf Menschen mit Behinderungen und auf andere Personendie Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer selbst dann in Anspruch zu nehmen, wenn das Kraftfahrzeug im Rahmen einer Zulassungsbesitzgemeinschaft, zugelassen werden kann…

LStR 2002 Rz 6307.14.4 Nachversteuerungssatz
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

7.14.4 Nachversteuerungssatz Rz 630: Die Nachversteuerung hat einheitlich mit einem Steuersatz von 30% zu erfolgen. Dies gilt auch für die Nachversteuerung von Sonderausgaben, die vor dem 1. Jänner 1989 abgesetzt worden sind und bei denen früher unterschiedliche Nachversteuerungssätze bestanden haben (§ 117 Abs. 5…

KfzBStR 2021 Rz 1690–1697D.4. Steuersatz (§ 6 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Die Erhöhung bei unterjähriger Zahlung besteht nunmehr ausschließlich für Kraftfahrzeuge, die vor dem 30. September 2020 erstmalig zugelassen wurden. Eine Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer bei unterjähriger Entrichtung besteht für Kraftfahrzeuge, die nach dem 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen wurden, nicht. Rz 1691: Bei kurzfristigen Versicherungen…

KStR 2013 Rz 196–1972.8 Kleine Versicherungsvereine (§ 5 Z 8 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

2.8 Kleine Versicherungsvereine (§ 5 Z 8 KStG 1988) 2.8.1 Allgemeines Rz 196: Ein kleiner Versicherungsverein ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne des VAG VAG (§§ 6268 ff VAG 2016), dessen Wirkungskreis örtlich, sachlich und dem Personenkreis nach eingeschränkt ist. Der Betrieb gilt…

KStR 2013 Rz 1385–138925.3.2.4 Mindestbesteuerung gemäß § 17 Abs. 3 KStG 1988
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

23.3.2.425.3.2.4 Mindestbesteuerung gemäß § 17 Abs. 3 KStG 1988 Rz 1385: § 17 Abs. 3 KStG 1988 bestimmt, dass Versicherungsunternehmen mindestens 20% des nach den Vorschriften des EStG 1988 jeweils ermittelten Gewinnes aus verschiedenen Versicherungszweigen zu versteuern haben, von dem der…

KfzBStR 2021 Rz 372–375A.3.7.3. Motorbezogene Versicherungssteuer und Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…beziehen (siehe Rz 1401). Die folgenden Ausführungen zur Befreiung für Diplomaten und Angestellte von internationalen Organisationen sind somit sinngemäß sowohl für die Kraftfahrzeugsteuer als auch für die motorbezogene Versicherungssteuer anzuwenden. Rz 374: Die Befreiung steht in Österreich grundsätzlich nur Personen zu, die an diplomatischen oder…

LStR 2002 Rz 1355–135640.12 Steuerliche Behandlung von Prämien bzw. Einzahlungen an einen Rechtsträger während der Ansparphase
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…die über die prämienbegünstigte Bemessungsgrundlage hinausgehen, sind möglich (Versicherungssteuer beträgt auch dafür 2,5%). Die Rechtsträger haben allerdings die prämienbegünstigten Beiträge sowie die darauf entfallenden Zuwächse einerseits und die nicht prämienbegünstigten Beiträge sowie die darauf aliquot entfallenden Zuwächse andererseits gesondert zu erfassen. Rz 1356: Erwerbe…

EStR 2000 Rz 7018–701924.2.4 Versicherungsrenten
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…16 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 Werbungskosten dar; zum Verlustausgleich siehe Rz 151 ff. Die Versicherungssteuer ist nicht als Werbungskosten absetzbar (VwGH 21.4.2005, 2004/15/0155). Für den Wert der einjährigen Nutzung ist mangels einer eigenen einkommensteuerrechtlichen Vorschrift gemäß § 1 Abs. 1…

KfzBStR 2021 Rz 1670–1677D.3. Steuerberechnung (§ 5 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…die in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Werte maßgeblich (siehe Rz 1526 ff). Beispiel: Ein Pkw ist in Österreich zugelassen und bei einem österreichischen Versicherer kraftfahrzeughaftpflichtversichert. Der Versicherer hat die motorbezogene Versicherungssteuer von den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Daten berechnet. Zwei Jahre nach der Zulassung wird festgestellt…

KStR 2013 Rz 1374–138425.3.2 Prämienrückerstattungen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

23.3.225.3.2 Prämienrückerstattungen 23.3.2.125.3.2.1 Allgemeines Rz 1374: Das Wesen der Prämienrückerstattung besteht darin, dass dem Versicherungsnehmer jene Prämienteile rückerstattet werden, die zur Deckung der mit der Leistung der Versicherungsunternehmen verbundenen Aufwendungen nicht benötigt werden (Rückerstattung "überhobener…

LStR 2002 Rz 134340.9.1 Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

40.9.1 Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung Rz 1343: Pensionszusatzversicherungen sind Rentenversicherungen, die im Versicherungsvertrag ausdrücklich als Pensionszusatzversicherungen bezeichnet sind. Sofern das EStG 1988 nicht anderes vorsieht, gelten daher die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes für Rentenversicherungen.

LStR 2002 Rz 135740.13 Steuerliche Behandlung der Leistungen aus der begünstigten Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

40.13 Steuerliche Behandlung der Leistungen aus der begünstigten Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988 40.13.1 Steuerliche Behandlung der Leistungen aus einer Pensionszusatzversicherung Rz 1357: Die Rentenzahlungen aus einer Pensionszusatzversicherung sind nur insoweit steuerbefreit, als sie auf prämienbegünstigten Beiträgen beruhen. Die Rentenleistungen (einschließlich Hinterbliebenenrente…

KStR 2013 Rz 1350–135525.3 Versicherungsunternehmen und Pensionskassen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

23.325.3 Versicherungsunternehmen und Pensionskassen 23.3.125.3.1 Versicherungstechnische Rückstellungen 23.3.1.125.3.1.1 Sondervorschriften für Versicherungsunternehmen Rz 1350: Der Versicherungsschutz umfasst einerseits das Dienstleistungsgeschäft und andererseits ein Risikogeschäft. Im Bereich des Dienstleistungsgeschäfts sind die damit verbundenen Risiken, dh…

KStR 2013 Rz 1356–136525.3.1.3 Steuerliche Abzugsfähigkeit
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

23.3.1.325.3.1.3 Steuerliche Abzugsfähigkeit Rz 1356: Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und die sonstigen Rückstellungen gemäß § 144 Abs. 3 D VII VAG 2016 sind mit 80% des Teilwertes anzusetzen. Zu den sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen zählen insbesondere die Stornorückstellung…

LStR 2002 Rz 135840.13.2 Steuerliche Behandlung der Leistungen aus einer Pensionskasse, einer betrieblichen Kollektivversicherung iSd § 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 oder auf Grund einer freiwilligen Höherversicherung, für die eine Prämie erstattet wurde
geltende FassungRichtlinien16.12.2016

40.13.2 Steuerliche Behandlung der Leistungen aus einer Pensionskasse, einer betrieblichen Kollektivversicherung im Sinne desiSd § 18f93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 oder auf Grund einer freiwilligen Höherversicherung, für die eine Prämie erstattet wurde Rz 1358: Die Rentenzahlungen (einschließlich Hinterbliebenenrente) aus prämienbegünstigten Arbeitnehmerbeiträgen an eine Pensionskasse oder betriebliche…

KStR 2013 Rz 1366–137325.3.1.6 Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

23.3.1.625.3.1.6 Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Rz 1366: Gemäß § 153 VAG 2016 sind Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle für die dem Grunde und der Höhe nach noch nicht feststehenden Leistungsverpflichtungen aus bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Versicherungsfällen sowie…