…nicht nur bei Fahrten zu politischen Veranstaltungen im engeren Sinne, sondern bei allen durch die Funktion des Politikers bedingten Fahrten (also zB der Besuch aller "human relations" - Veranstaltungen) vor (VwGH 21.7.1998, 98/14/0021). Beispiel: Verschiedene politische Betätigungen können durchaus eine homogene Einheit…
…zur Förderung politischer Zwecke siehe untenRz 65). Dies ist jeweils unabhängig davon, ob diese Zielverfolgung in analogen oder digitalen Formaten bzw. in schriftlicher, mündlicher oder audiovisueller Form, regelmäßig oder einmalig erfolgt. Zur Ausstellung eines so genannten Spendenbegünstigungsbescheides für KörperschaftenAuch die Förderung der journalistischen Betätigung mit…
…Veranstaltungen von wahlwerbenden politischen Parteien, deren nicht gemeinnützigen Gliederungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, sowie nahestehenden Organisationen können allerdings unter den Voraussetzungen des § 5 Z 12 lit. b KStG 1988 von der Körperschaftsteuer befreit sein. Im Rahmen des eigenen gemeinnützigen Satzungszwecks ist jedoch eine politische Betätigung (zB…
…weshalb in diesen Fällen Liebhaberei im Sinne von § 1 Abs. 2 LVO von vornherein nicht anzunehmen ist. Dies gilt auch für Betätigungen von juristischen Personen des privaten Rechts, an denen unmittelbar oder mittelbar ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind (vgl. VwGH 11.12.2009…
…ist für jeden Betrieb gesondert zu prüfen. Eine Zusammenfassung mehrerer Einrichtungen zu einem einheitlichen Betrieb ist nur dann anzuerkennen, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse objektiv zwischen den verschiedenen Betätigungen eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung besteht (wirtschaftliche, personelle, finanzielle oder organisatorische Verknüpfung - VwGH 28…
…seine Repräsentationskosten ausnahmslos selbst zu tragen. Eine eindeutige Verbindung seiner Tätigkeit beim Amt der NÖ Landesregierung und der politischen Tätigkeit sei auch in dem Umstand begründet, dass er im Ausmaß von durchschnittlich 48 Stunden monatlich ohne Kürzung seiner Bezüge (Mehrdienstleistungen und Zulagen ausgenommen) dienstfrei gestellt…
…wird jeweils für Partei- und Klubbeiträge sowie für Bewirtungsspesen geleistet. Besteht ein Sachzusammenhang zwischen verschiedenen politischen Betätigungen, dann sind alle diesbezüglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus der politischen Funktion zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn Werbungskosten in Zusammenhang mit einer politischen Betätigung beantragt werden…
…99/16/0033), sondern darauf an, ob begünstigte Zwecke tatsächlich ausschließlich und unmittelbar gefördert werden. Betätigungen, die in der Rechtsgrundlage nicht verankert sind, vermögen selbst dann keine Gemeinnützigkeit herbeizuführen, wenn sie einem an sich begünstigten Zweck entsprechen. Rz 107: Werden in der Rechtsgrundlage neben begünstigten…
…mehreren Körperschaften getragen werden, die die Voraussetzungen einer Begünstigung auf abgabenrechtlichem Gebiet im Übrigen erfüllen. Zu den Abgrenzungskriterien siehe Rz 306 f. Rz 177b: Erfüllt eine mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete Gliederung einer wahlwerbenden politischen Partei oder einer nahe stehenden Organisation die Voraussetzungen der §§ 34 ff BAO…
…für sämtliche Veranstaltungen des Kalenderjahres ein steuerpflichtiger Betrieb gewerblicher Art vordass die gastgewerbliche Betätigung von Beginn bis zum Ende der geselligen Veranstaltung durchgängig ist. Rz 283a: Beispiele:Zur Vorbeugung von Wettbewerbsverzerrungen beträgt die Umsatzgrenze aus geselligen Veranstaltungen von politischen Parteien 15.000 Euro im Kalenderjahr…
…11.1999, 96/13/0115). Rz 4812: Hinsichtlich Werbungskosten politischer Funktionäre siehe LStR 2002 Rz 383a bis 383i. 14.5.1.2 Einzelfälle aus der Judikatur zu nicht abzugsfähigen Geschenken Rz 4813: Übliche Geschenke an Kunden und Klienten anlässlich deren persönlicher Anlässe wie Einstand, Beförderung…
…zu behandeln. Nicht abzugsfähig sind hingegen Mitgliedsbeiträge an die Partei selbst oder ihre Gliederungen, die auch von Mitgliedern ohne politische Funktion geleistet werden. Nicht abzugsfähig ist die Weitergabe von Politikerbezügen an wohltätige Organisationen, auch wenn dazu auf Grund von Parteibeschlüssen eine Verpflichtung besteht. Die Weitergabe…
…als Werbungskosten zu behandeln. Nicht abzugsfähig sind hingegen Mitgliedsbeiträge an die Partei selbst oder ihre Gliederungen, die auch von Mitgliedern ohne politische Funktion geleistet werden. Nicht abzugsfähig ist die Weitergabe von Politikerbezügen an wohltätige Organisationen, auch wenn dazu auf Grund von Parteibeschlüssen eine Verpflichtung besteht…