… 16 Abs. 1 EStG 1988 - Werbungskosten bei Ausübung politischer Ämter (Rz 230 und Rz 383b) Siehe Rz 10230 Rz 10383c: § 16 Abs. 1 EStG 1988 - Werbungskosten für die Begleitung von (Ehe)Partnern von Arbeitnehmern (politischen Funktionären) (Rz 383c, Rz 383d und Rz 383h) (1997) Wie…
…GebG) Rz 35: § 2 Z 3 GebG befreit gewisse juristische Personen persönlich von der Gebühr, der Umfang der Befreiung ist allerdings auf den Schriftverkehr mit den öffentlichen Behörden und Ämtern eingeschränkt. Rz 36: Der Schriftverkehr umfasst die Eingabengebühr (§ 14 TP 6 bzw. TP 7 Abs…
… 16 Abs. 1 EStG 1988 - Werbungskosten bei Ausübung politischer Ämter (Rz 230 und Rz 383b) (2004) Fall 1: Die Werbungskosten eines politischen Mandatars übersteigen seit Jahren beträchtlich die Einnahmen aus seiner Tätigkeit als Vizebürgermeister. Die Überprüfung der geltend gemachten Aufwendungen führte zu keiner nennenswerten Kürzung…
…rechtliche Eigenschaft des Verwalters nicht begründet, sodass die Eingaben des Insolvenzverwalters gebührenpflichtig sind. Rz 410: Eingaben von Abgeordneten oder politischen Mandataren sind nicht gebührenpflichtig, wenn sie diese Eingaben im Rahmen des ihnen verfassungsgesetzlich übertragenen Aufgabenkreises an öffentliche Behörden und Ämter richten. Sie sind jedoch gebührenpflichtig…
…die die Steuer wirtschaftlich trägt (Steuerträger), nicht identisch. Die Verbrauchsteuern sind ein altbewährtes Steuerinstrument, mit dem neben fiskalischen Zielen auch politische Lenkungseffekte zB im Bereich Umweltpolitik oder Gesundheitspolitik erzielt werden können. 2.2. Historische Entwicklung 2.2.1. EU-Binnenmarkt Wie auch Österreich erhoben viele…
…Gegenwart in politischer, wirtschaftlicher, rechtlicher, sozialer oder kultureller Hinsicht sowie bezüglich Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltung und den Schutz allgemeiner oder besonderer bürgerlicher Rechte ist, gleichgültig in wessen Eigentum stehend) (generelle Genehmigungspflicht gemäß § 16 Abs. 1 Z 3 DMSG). Ansonsten Archive und Archivalien, wenn älter als 50…