RIS AI
8 Treffer1518 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 111619.13 Sonstige Bezüge, die nicht unter § 67 Abs. 1 bis 8 EStG 1988 fallen (§ 67 Abs. 10 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien10.12.2008

…sonstige Bezüge) bis zum vereinbarten Ende der Altersteilzeit im Zeitpunkt des Ausscheidens an den Arbeitnehmer ausbezahlt, ist wie folgt vorzugehen: Endet die Altersteilzeit vorzeitig wegen Todes des Arbeitnehmers bzw. Zuerkennung einer Pension (Berufsunfähigkeitspension, vorzeitige Alterspension - "Hacklerregelung") sind jene Bezugsbestandteile, die in abgelaufenen Kalenderjahren erworben wurden…

EStR 2000 Rz 3370–33958.6 Vorsorge für Pensionen
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…einer so genannten "beitragsorientierten direkten Leistungszusage" verspricht der Arbeitgeber Pensionsleistungen (Alterspension und allfällige zusätzliche Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung), deren Höhe mit dem Veranlagungserfolg eines Finanzierungsinstruments (zB Lebensversicherung, Fonds) verknüpft ist. Eine derartige Pensionszusage berechtigt nur dann zu einer steuerlichen Rückstellung nach § 14 Abs. 6 EStG 1988…

LStR 2002 Rz 81–843.3.16 Zukunftsicherungsmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.12.2018

…werden (keine steuerschädliche Novation). Eine Auflösung des Vertrages ohne Nachversteuerung kann in diesem Fall erst zum Zeitpunkt des tatsächlichen (späteren) Pensionsantritts (Beginn des Bezuges einer gesetzlichen Alterspension) erfolgen. Fondsgebundene Lebensversicherungen sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Er- und Ablebensversicherungen zulässig. Hinsichtlich des gleichteiligen Risikos siehe…

InvFR 2018 Rz 60–672.1.3.3. Pensionsinvestmentfonds (§§ 168 bis 174 InvFG 2011)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…1 ImmoInvFG oder Anteile an Immobilienfonds, die von einer Verwaltungsgesellschaft mit Sitz innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes verwaltet werden, angelegt werden. Optionsscheine dürfen generell nicht erworben werden. Derivative Produkte darf ein Pensionsinvestmentfonds nur zur Absicherung von Vermögensgegenständen des Fondsvermögens eingehen (§ 172 InvFG 2011; Verbot spekulativer Derivate)…

LStR 2002 Rz 135940.13.3 Steuerliche Behandlung von Pensionsleistungen, die auf Beiträgen an einen Pensionsinvestmentfonds beruhen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

40.13.3 Steuerliche Behandlung von Pensionsleistungen, die auf Beiträgen an einen Pensionsinvestmentfonds beruhen Rz 1359: Das angesparte Kapital wird dem Auszahlungsplan entsprechend steuerneutral als Einmalerlag in eine Pensionszusatzversicherung übertragen. Die daraus resultierenden Rentenzahlungen (einschließlich Hinterbliebenenrente) sind insoweit steuerbefreit, als sie auf prämienbegünstigten Erwerben beruhen…

InvFR 2018 Rz 68–732.1.3.3.3. Pensionsinvestmentfonds als Zukunftsvorsorge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 108h Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988). Dafür sind folgende Voraussetzungen erforderlich: Die Fondsbestimmungen und tatsächliche Veranlagungspolitik eines Pensionsinvestmentfonds haben für Vertragsabschlüsse vor dem 1. Jänner 2010 eine Veranlagung von 30% in Aktien vorzusehen; für Vertragsabschlüsse nach dem 31. Dezember 2009 und vor…

LStR 2002 Rz 1361–136340.14.2 Pensionsinvestmentfonds im Todesfall
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

…in der Fassung BGBl. I Nr. 10/2003), wenn der Erbe einen Auszahlungsplan (§ 108b EStG 1988), bezogen auf seine Pension, abschließt. In diesem Fall, unterbleibt auch die Prämienrückforderung und die Nachversteuerung. Rz 1362: Wird kein derartiger Auszahlungsplan abgeschlossen, so ist die Prämie zurückzuerstatten (§ 108a Abs…

LStR 2002 Rz 1348–134940.10 Prämienbegünstigter Pensionsinvestmentfonds (§ 108b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

40.10 Prämienbegünstigter Pensionsinvestmentfonds (§ 108b EStG 1988) Rz 1348: Ein prämienbegünstigter Pensionsinvestmentfonds liegt nur vor wenn der Fonds die Voraussetzungen des Abschnittes I. a (§§ 23a bis 23g) des Investmentfondsgesetzes 1993 (InvFG 1993), BGBl. Nr. 532/1993, erfüllt und mit der depotführenden Bank ein unwiderruflicher Auszahlungsplan…