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LStR 2002 Rz 312–3135.6.7.6 Auslandsreisen
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

5.6.7.6 Auslandsreisen Rz 312: Bei Auslandsreisen ist für den Verpflegungsmehraufwand an Stelle des Betrages von 30 Euro (bis 2024: 26,40 Euro) täglich - unabhängig von der Höhe der Einkünfte - der in der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten für das jeweilige Land (siehe auch Rz…

LStR 2002 Rz 140542.2 Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen (Höchststufe in Euro) sowie Differenzverpflegungsaufwendungen
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

42.2 Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen ab 2002 (Höchststufe in Euro) sowie Differenzverpflegungsaufwendungen Rz 1405: In der folgenden Tabelle sind die Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen ab 2002 gemäß der Verordnung der Bundesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland (BGBl. II…

LStR 2002 Rz 705–71410.5.1.2 Reisevergütungen - Fahrtkosten
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

10.5.1.2 Reisevergütungen - Fahrtkosten 10.5.1.2.1 Abgrenzung Dienstreisen - Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Rz 705: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein gegebenenfalls zustehendes Pendlerpauschale sowie den Pendlereuro…

LStR 2002 Rz 923.3.18c Steuerfreie, pauschale Reiseaufwandsentschädigungen (§ 3 Abs. 1 Z 16c EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…gemacht werden (davon wirken sich 100 Euro steuermindernd aus, da bereits 600 Euro durch steuerfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigungen umfasst sind). Erfolgt der Steuerabzug vom Arbeitslohn, können die pauschalen Aufwandsentschädigungen grundsätzlich nur dann steuerfrei belassen werden, wenn neben diesen keine Reisevergütungen, Tages- oder Nächtigungsgelder im Sinne des …

LStR 2002 Rz 3145.6.7.7 Arbeitsessen im Zuge einer Reise
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Rückfahrt fällt, mindestens einen Aufenthaltstag, können pro Aufenthaltstag die pauschalen Mehraufwendungen für Verpflegung (Tagessätze) dann als Werbungskosten anerkannt werden, wenn für den einzelnen Aufenthaltstag eine (zumindest beinahe) ausschließliche berufliche Veranlassung vorliegt. b)Verpflegungsmehraufwendungen für die Tage der Hin- und Rückfahrt sind nur dann abzugsfähig, wenn…

VereinsR 2001 Rz 762–7927 Einkünfte der Mitglieder des Rechtsträgers und anderer Personen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…siehe LStR 2002 Rz 92k. Erfolgt der Steuerabzug vom Arbeitslohn (dh. Einkünfte gemäß § 25 EStG 1988), können die pauschalen Aufwandsentschädigungen nur steuerfrei belassen werden, wenn neben diesen keine Reisevergütungen, Tages- oder Nächtigungsgelder im Sinne des § 26 Z 4 EStG 1988 oder Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 3 Abs…

LStR 2002 Rz 2204.3.3 Incentive-Reisen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

4.3.3 Incentive-Reisen Rz 220: Veranstaltet der Arbeitgeber so genannte Incentive-Reisen, um bestimmte Arbeitnehmer für besondere Leistungen zu belohnen, so liegt grundsätzlich ein geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, wenn die Reisen einschlägigen Touristikreisen entsprechen. Wird die Incentive-Reise vom eigenen Arbeitgeber…

EStR 2000 Rz 1378–13805.5.7 Reisekosten
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

5.5.7 Reisekosten 5.5.7.1 Allgemeines Rz 1378: Der Reisebegriff des § 4 Abs. 5 EStG 1988 deckt sich mit jenem des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988, ist aber von der Dienstreise iSd § 26 Z 4 EStG 1988 zu unterscheiden (vgl…

LStR 2002 Rz 3115.6.7.5 Inlandsreisen
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

5.6.7.5 Inlandsreisen Rz 311: Der Werbungskostenabzug für den Verpflegungsmehraufwand beträgt 30 Euro (bis 2024: 26,40 Euro) für 24 Stunden. Die Aliquotierung erfolgt stets nach 24-Stunden-Zeiträumen. Diese Frist wird durch jede Reise ausgelöst. Eine Fortbewegung bis zu drei Stunden löst…

LStR 2002 Rz 389–3905.9.27 Studienreisen
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

…400 Euro pro Monat der Tätigkeit, zu berücksichtigen. Ein nichtsteuerbarer Kostenersatz bleibt bei der Berechnung der pauschalen Werbungskosten außer Ansatz. Erhält die Tagesmutter zusätzlich zum Entgelt als Tagesmutter Kostenersätze für Verpflegung und Unterkunft der betreuten Kinder, so sind diese gemäß § 26 Z 2 EStG 1988…

LStR 2002 Rz 297–2995.6.7 Verpflegungsmehraufwand
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

5.6.7 Verpflegungsmehraufwand 5.6.7.1 Allgemeines Rz 297: Die Rechtfertigung für die Annahme von Werbungskosten bei Reisebewegungen liegt in dem dabei in typisierender Betrachtungsweise angenommenen Verpflegungsmehraufwand gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen (üblichen) Verpflegungsaufwendungen…

LStR 2002 Rz 285–2865.6.5 Absetzbare Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

5.6.5 Absetzbare Aufwendungen Rz 285: Werbungskosten aus dem Titel "Reisekosten" liegen nur in dem Umfang vor, in dem sie vom Steuerpflichtigen selbst getragen werden. Als Reisekosten kommen insbesondere Fahrtkosten (Werbungskosten allgemeiner Art), VerpflegungsmehraufwandTagesgelder gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 iVm § 26…

LStR 2002 Rz 315–3185.6.8 Nächtigungsaufwand
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…können im Allgemeinen pro Aufenthaltstag die pauschalen Nächtigungsaufwendungen (Nächtigungssätze) nur dann als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten anerkannt werden, wenn für den einzelnen Aufenthaltstag eine (zumindest beinahe) ausschließliche berufliche Veranlassung vorliegt. b)Pauschale Nächtigungsgelder für die Tage der Hin- und Rückfahrt im Rahmen einer gemischt veranlassten Reise…

LStR 2002 Rz 730–73410.5.1.4 Nächtigungsgelder
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Bei Auslandreisen ist es möglich, die Auslandsreisesätze für die Nächtigung nach der Höchststufe (RGV) zu verrechnen. Das pauschale Nächtigungsgeld für einen bestimmten Einsatzort kann bei Vorliegen von tatsächlichen Nächtigungen nur für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten (Dienstreise - 2. Tatbestand) gemäß § 26 Z 4 EStG…

LStR 2002 Rz 721–72910.5.1.3.2 Mittelpunkt der Tätigkeit bei Dienstreisen nach dem zweiten Tatbestand
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…erst nach einem Zeitraum von sechs Monaten analog zu § 26 Abs. 2 BAO zum Mittelpunkt der Tätigkeit wird. Ab dem siebenten Monat gezahlte Tages- und pauschale Nächtigungsgelder sind steuerpflichtig. Bei einem Wechsel des Arbeitsortes beginnt eine neue Sechsmonatsfrist zu laufen. Ein solcher liegt nur vor…

LStR 2002 Rz 263–2665.4.4 Vorgangsweise bei von der Wohnung aus angetretenen Dienstreisen
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

5.4.4 Vorgangsweise bei von der Wohnung aus angetretenen Dienstreisen 5.4.4.1 Zeitliches Überwiegen Rz 263a: Werden Fahrten zu einem Einsatzort in einem Kalendermonat überwiegend unmittelbar vom Wohnort aus angetreten, liegen hinsichtlich dieses Einsatzortes ab dem Folgemonat Fahrten von der Wohnung zur…

LStR 2002 Rz 140642.3a Steuerliche Behandlung von Zahlungen an öffentlich Bedienstete, die in Twinning- (und ähnlichen) Projekten tätig sind
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…der Besteuerung. Mit diesen Einkünften im Zusammenhang stehende Aufwendungen können als Werbungskosten nach den Bestimmungen des § 16 EStG 1988 geltend gemacht werden. Wird zB vom Verein ein pauschales Tagesgeld (auch auf Grund von EU-Bestimmungen) ausgezahlt, dann liegt grundsätzlich ein steuerpflichtiger Bezug vor, als Werbungskosten…

EStR 2000 Rz 1166–11765.4.6.2.5.3 Weitere Vergütungen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

5.4.6.2.5.3 Weitere Vergütungen Rz 1166: In folgenden Fällen wurden beispielsweise Vergütungen an nahe Angehörigen von der Rechtsprechung nicht anerkannt: Rz 1167: Abfertigung Abfertigung, die an den Betriebsübernehmer im Rahmen einer unentgeltlichen Betriebsübergabe geleistet wird (VwGH 1.12.1992, 89/14…

LStR 2002 Rz 3835.9.21.4 Reisekosten
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…anderen Arbeitnehmern zusätzlich zu allfälligen Fahrtkosten unter der Voraussetzung des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 pauschale Tagesgelder zu. Die Berücksichtigung von pauschalen Tages- und Nächtigungsgeldern setzt voraus, dass die Reiseentfernung 25 Kilometer in eine Richtung überschreitet (VwGH 12.4.1983, 82/14/0227)…

LStR 2002 Rz 423–4266.8 Kostenersätze
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…1 EStG 1988) und für Fortbildungskosten (§ 26 Z 3 EStG 1988). Bei Vertretern (siehe Rz 406) kürzen die Kostenersätze erst ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2018 den Pauschbetrag. Das Telearbeitspauschale (bis 2024: Homeoffice-Pauschale) gemäß § 26 Z 9 EStG 1988 kürzt nicht den Pauschbetrag.