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9 Treffer1527 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 995–99814.2.2.2 Voraussetzungen
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…unmittelbar vor den Strukturänderungen herzustellen. Wirtschaftliche Vergleichbarkeit ist gegeben, solange die bedeutendsten betriebswirtschaftlichen Parameter (Umsatz, Anlagevermögen, Auftragsvolumen) der betrieblichen Sphäre nicht auf ein bloß unwesentliches Ausmaß (dh. 25% und weniger) abgesunken sind. Befindet sich eine Kapitalgesellschaft im Zeitpunkt der finanziellen und organisatorischen Änderungen in Liquidation…

KStR 2013 Rz 999–100314.2.2.3 Wirkung
geltende FassungRichtlinien22.12.2014

…Wirkung Rz 999: Fallen die Elemente des Mantelkaufes innerhalb eines Wirtschaftsjahres an, ist der Verlustvortrag ab diesem Wirtschaftsjahr verloren. Verteilen sich die Strukturänderungen gesamthaft über mehr als ein Wirtschaftsjahr, geht der Verlustvortrag ab jenem Wirtschaftsjahr verloren, in dem das erste Tatbestandselement des Mantelkaufes gegeben ist…

UmgrStR 2002 Rz 241–2551.4.6. Mantelkauf
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Personal) wird aber beibehalten. Trotz Änderung der Beteiligungsstruktur und der organisatorischen Struktur ist der Mantelkauftatbestand mangels Änderung der wirtschaftlichen Struktur nicht erfüllt. 1.4.6.2. Ausnahmetatbestände Rz 251: Trotz Vorliegen aller Strukturänderungen ist ein Mantelkauf bei Verschmelzungen dann nicht anzunehmen, wenn entweder die Sanierungsklausel…

UmgrStR 2002 Rz 1192–12153.8.1.4. Zeitliche Wirkung des Verlustabzugs bei der übernehmenden Körperschaft
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Der Einbringende und die übernehmende Körperschaft sind hinsichtlich der Strukturänderungen im Sinne des § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 als eine Einheit zu betrachten. Haben sowohl der Gesellschafterwechsel als auch die Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur bei der übernehmenden Körperschaft vor Beschlussfassung der…

KStR 2013 Rz 991–99414. Sonderausgaben (§ 8 Abs. 4 KStG 1988 in Verbindung mit § 18 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…der Körperschaft (organisatorisch, wirtschaftlich, gesellschaftlich) auf entgeltlicher Grundlage innerhalb eines überschaubaren kurzen Zeitraumes bei unverändert zivilrechtlichem Weiterbestand. Der Regelung liegt eine Aufgabe der körperschaftsteuerrechtlichen Identität zugrunde. Im Gegensatz zur Bezeichnung setzt der Mantelkauftatbestand nicht die Vermögenslosigkeit der zu beurteilenden Körperschaft voraus. Sämtliche Strukturänderungen müssen zwar…

UmgrStR 2002 Rz 1493–15084.6. Zusammenschluss und Unternehmensgruppen
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Beitrittserklärung abgegeben und die Einlage zu leisten und muss die Meldung beim zuständigen FA erfolgt sein. 4.7.4. Formwechselnde Umwandlung Rz 1500: Eine formwechselnde Umwandlung einer Mitunternehmerschaft mit strukturändernder Wirkung dadurch, dass ein atypisch stiller Gesellschafter Hauptgesellschafter oder ein Hauptgesellschafter atypisch stiller Gesellschafter wird…

VPR 2021 Rz 176–1781.3.6. Konzernstrukturänderungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…3.6.1. Strukturänderungsmodelle Rz 176: Konzernstrukturänderungen (Business Restructurings) sind international beispielsweise in folgenden Erscheinungsbildern zu beobachten: Änderung der Vertriebsstrukturen: Die Funktion nationaler Vertriebsgesellschaften wandelt sich von jener eines Eigenhändlers zu jener eines bloßen Kommissionärs oder eines Limited-Risk-Distributor (siehe hierzu auch Rz 278); …

NeuFöR Rz 1727.3. Änderung der Rechtsform
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

7.3. Änderung der Rechtsform Rz 172: Vergleiche auch die Ausführungen in Rz 82 f. Wird bloß die Rechtsform geändert, unter der ein Betrieb geführt wird, liegt keine Betriebsübertragung vor. Eine solche bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits existierenden Betrieb ist dann…

VPR 2021 Rz 179–1911.3.6.2. Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.3.6.2. Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes Rz 179: Für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Konzernreorganisationen gilt Kapitel IX der OECD-VPL. Dabei ist maßgeblich (Z 9.39 OECD-VPL): ob etwas an Wert (zB Wirtschaftsgüter oder eine Geschäftstätigkeit) übertragen wird oder ob bestehende Verträge…