…7.1. Feste Gebühren Rz 128: Für die festen Gebühren, die für Schriften und Amtshandlungen iSd Tarifposten des § 14 GebG anfallen, sieht das Gesetz einerseits eine zwingende Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge einer nicht ordnungsgemäßen Entrichtung vor (§ 9 Abs. 1 GebG), andererseits eine zusätzliche, im Ermessen…
…beschränkt sich jedoch auf die ertragsteuerliche Beurteilung. Für das Vorliegen einer gemäß § 121a BAO meldepflichtigen Schenkung muss zusätzlich zur objektiven Unentgeltlichkeit einer der in § 3 ErbStG 1955 genannten Tatbestände (Bereicherungswille) verwirklicht werden. Rz 312: Eine freigebige Zuwendung setzt voraus, dass im Vermögen des Bedachten eine…
…97/09/0134). Für das Entstehen der Säumniszuschlagspflicht ist allein maßgeblich, ob die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Diesfalls genügt der Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuldigkeit und zwar unabhängig von der sachlichen Richtigkeit der Abgabenfestsetzung oder des Ergebnisses einer Selbstbemessung (VwGH 27.9.1994, 91/17/0019…
…Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung sind - neben der Eigentums- oder Nahebeziehung zwischen den beteiligten Personen - das objektive Tatbild der Bereicherung des Gesellschafters oder einer ihm nahestehenden Person zu Lasten der Gesellschaft und das subjektive Tatbild einer auf Vorteilsgewährung gerichteten Willensentscheidung (KStR 2013…
…siehe ebenfalls Rz 1182. Ein nach Verrechnung mit dem Gewinn verbleibender Restbetrag ist darauf hin zu prüfen, ob und wieweit er mit dem zu übertragenden Vermögen in objektivem Zusammenhang steht. Der so ermittelte Verlust geht zwingend auf die übernehmende Körperschaft über, die ihn ab dem…
3.9. Sonstige Rechtsfolgen der Einbringung (§ 22 UmgrStG) 3.9.1. Arbeitsverhältnisse 3.9.1.1. Allgemeines Rz 1216: Im Rahmen von Einbringungsvorgängen gehen die dienstrechtlichen Verpflichtungen auf Grund der zivilrechtlichen Rechtsnachfolge auf die übernehmende Körperschaft über, sodass diesbezüglich keine Rückwirkung gegeben ist. Zur Begründung…
4.5. Sonstige Rechtsfolgen des Zusammenschlusses (§ 26 UmgrStG) 4.5.1. Arbeitsverhältnisse (§ 26 Abs. 2 UmgrStG, § 41 UmgrStG) 4.5.1.1. Allgemeines Rz 1467: Sofern die übernehmende Mitunternehmerschaft Dienstnehmer arbeitsrechtlich übernimmt, tritt bezüglich der Lohnabgaben "Gesamtrechtsnachfolge" ein (§ 41 UmgrStG). Der Übergang der Abfuhrverpflichtungen von…
6.6. Sonstige Rechtsfolgen der Spaltung (§ 38 UmgrStG) 6.6.1. Arbeitsverhältnisse 6.6.1.1. Lohnsteuerliche Rechtsnachfolge Rz 1777: Die übernehmende(n) Körperschaft(en) tritt (treten) als zivilrechtliche(r) Gesamtrechtsnachfolger gemäß § 19 BAO grundsätzlich in die lohnsteuerlichen Verhältnisse der spaltenden Gesellschaft ein. Auf Grund…
…Eine einheitliche Leistung liegt nur dann vor, wenn mehrere Leistungen erbracht werden, die so eng miteinander verbunden sind, dass sie in wirtschaftlicher Hinsicht objektiv ein Ganzes bilden, dessen Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre. Um festzustellen, ob der Steuerpflichtige dem Verbraucher mehrere selbständige Hauptleistungen oder eine einheitliche Leistung…
…unter Beachtung der Grundsätze des § 4 Abs. 1 EStG 1988 (siehe Rz 1389 ff). Aus der Bilanzerstellung ist allerdings nicht die Rechtsfolge des Wechsels der Gewinnermittlung abzuleiten, dh. die Bilanz des übertragenden Einnahmen-Ausgaben-Rechners hat diesbezüglich bloß Statuscharakter (Evidenzstatus; es liegt daher kein Anwendungsfall…
…24 Abs. 2 letzter Satz UmgrStG im Sinne der §§ 24 und 37 EStG 1988 als Veräußerungsgewinn quotenmäßig zu versteuern. Rz 1604: Die Rechtsfolge der ertragssteuerwirksamen Realteilung ist nicht zu ziehen, wenn sich der (die) Nachfolgeunternehmer bzw. die verbleibende Personengesellschaft im Teilungsvertrag ausdrücklich verpflichten, durch Ausgleichsposten…
…Verhalten ("hätte wissen müssen") vorzuwerfen ist. Dieses Verschulden ist nach der Lage des Einzelfalls zu beurteilen, wobei ein objektiver Maßstab anzulegen ist (Sicht des Durchschnittsbeteiligten, durch persönliche Umstände allein bedingte Unkenntnis vermag nicht gutgläubig zu machen). Es kommt dabei nicht nur auf das Verhalten des…
…der Anwendung der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalregelung auf 600.000 Euro angehoben. Für die Ermittlung der Umsatzgrenze von 600.000 Euro (400.000 Euro für Veranlagungszeiträume bis 2022) und für den Zeitpunkt des Eintritts der aus der Über- oder Unterschreitung dieser Betragsgrenze resultierenden Rechtsfolgen ist …
…Ein Übergangsgewinn ist im ersten Wirtschaftsjahr nach dem Einbringungsstichtag, ein Übergangsverlust verteilt auf sieben Jahre zu erfassen. Im Hinblick auf die fiktive Gesamtrechtsnachfolge hat die übernehmende Körperschaft auch die Rechtsfolgen des § 30 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 idF vor dem BudBG 2011 zu vertreten…
…dann nicht in Betracht, wenn zur Erreichung der festgelegten begünstigten Zwecke in der Rechtsgrundlage nicht verankerte Mittel (insbesondere solche zur Finanzierung der Körperschaft) eingesetzt werden oder die eingesetzten Mittel zur Erreichung der begünstigten Zwecke objektiv nicht geeignet sind (VwGH 30.1.2001, 95/14/0135…
…95/16/0018). Die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels muss für jede mit der Sache vertraut gemachte, urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar sein (VwGH 17.5.2001, 2000/16/0383). Rz 457: Es besteht keine gesetzliche Grundlage, die Aussetzung der Einhebung von Abgaben wegen einer bei…
…BestandRückerstattung kommt es dabei nicht an. Verbleibt nach Rückerstattung kein zugewendeter Betrag, ist der Spendenbegünstigung keine negativen Rechtsfolgen nach sichGesamtbetrag in der Berichtigung mit Null anzugeben. Sobald Zuwendungen angenommen werden, für die die Datenübermittlung durch Bekanntgabe der Identifikationsdaten begehrt wird, ist die Organisation zur Datenübermittlung…
…Der Umstand, dass die Einrichtung keine Maßnahmen zur Erfüllung der Spendenbegünstigung getroffen hat, zieht in diesem Fall für den Bestand der Spendenbegünstigung keine negativen Rechtsfolgen nach sich. Sobald Zuwendungen angenommen werden, für die die Datenübermittlung durch Bekanntgabe der Identifikationsdaten begehrt wird, ist die Organisation zur…
10.5. Verfahrensrechtliche Folgen der Prüfung auf Gemeinschaftsebene bzw. der Sphäre der Gesellschafter 10.5.1. Einkunftsquelle bei Gesellschaft, nicht jedoch bei allen Gesellschaftern Rz 204: Ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung von Einkünften unterbleibt, ist ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188…
…Leitungsrechtes siehe den Anhang VI. Eine in Verträgen getroffene Zuordnung der Entschädigungssumme zu den einzelnen Komponenten ist für das Finanzamt nicht bindend (VwGH 1.6.2006, 2003/15/0093). Die Zuordnung selbst ist keine Rechtsfrage, sondern ein Teil der Sachverhaltsermittlung. Das Ergebnis sowie die Überlegungen…