…allgemeinen (§ 1 Zinsvortrags-ÜbergangsV) und besonderen (§ 2 Zinsvortrags-ÜbergangsV) Grundsätze der Zinsvortrags-ÜbergangsV für den Übergang eines Zins- oder EBITDA-Vortrages sind sinngemäß auch für einen beim Gruppenträger bestehenden und zum Umgründungsstichtag noch nicht verrechneten Gruppen-Zinsvortrag oder Gruppen-EBITDA-Vortrag anzuwenden (dh. objektbezogener Übergang)…
…einer vorgelagerten Umgründung mit einem (Teil)Betrieb Verluste übernommen, die sie bis zum Verschmelzungsstichtag noch nicht verwerten konnte, ist ein objektbezogener Übergang nur möglich, wenn der verlustverursachende (Teil)Betrieb am Verschmelzungsstichtag als eigenständiges Verlustzuordnungsobjekt tatsächlich vorhanden ist. Hat ein (Teil)Betrieb, der die Verluste verursachte…
…Übergang eines Zins- oder EBITDA-Vortrages bei den von § 2 Zinsvortrags-ÜbergangsV erfassten Umgründungen gleichermaßen, dass das Vermögen, dem der Zins- oder EBITDA-Vortrag jeweils zuordenbar ist, am Umgründungsstichtag noch (vergleichbar) bei der übertragenden Körperschaft vorhanden ist (objektbezogener Zins- oder EBITDA-Vortragsübergang; siehe zum objektbezogenen…
…vortragsfähiger Verluste der übertragenden Körperschaft (Rz 567 ff), weiters die allfällige Zuordnung übergehender Verluste auf eine Mehrheit von Rechtsnachfolgern (Rz 574 ff) und andererseits die fortgesetzte Vortragsfähigkeit von Verlusten von Rechtsnachfolger-Körperschaften (Rz 584 ff). Für die Frage des Übergangs einer steuerrechtlichen Rechtsposition ist entscheidend…
…Frage eines Verlustüberganges auf die übernehmende Körperschaft nicht, da mangels Geltung des Art. III UmgrStG ein Übergang eines objektbezogenen Verlustvortrages auf den Rechtsnachfolger nicht in Betracht kommt. 3.8.1.3. Vergleichbarkeit des vorhandenen Vermögens 3.8.1.3.1. Allgemeines Rz 1189: Auf Grund…
…Vortragsfähige Verluste der spaltenden Körperschaft 6.4.1.1. Gemeinsamkeiten bei der Auf- und Abspaltung 6.4.1.1.1. Allgemeines Rz 1703: Grundvoraussetzung für den zwingenden objektbezogenen Übergang von Verlusten gemäß § 35 UmgrStG in Verbindung mit § 21 UmgrStG im Zuge einer Auf- und Abspaltung…
…dem Grunde nach unter Beachtung des Vorliegens entsprechender Gründe und der Periodenrichtigkeit zulässig (VwGH 2.3.2006, 2002/15/0158). Rz 169: Die Veräußerung des Betriebes, dessen verschmelzungsbedingter Übergang zur Berücksichtigung eines steuerwirksamen Buchverlustes im Sinne des § 3 Abs. 2 Z 2 UmgrStG geführt hat…
…dem Beteiligungsunternehmen in die Beteiligungskörperschaft (up-stream-Einbringung), wenn vortragsfähige Verluste objektbezogen auf die übernehmende Muttergesellschaft übergehen. In den Fällen der mittelbaren Doppelverlustverwertung bei Einbringung von der Enkel-Gesellschaft in die Großmutter-Gesellschaft ist Rz 227 ff sinngemäß anzuwenden. Rz 1209: Die Kürzung betrifft nur…
…Von diesem vortragsfähigen Verlust entfallen objektbezogen und vergleichbar a) 500 und b) 225 (entspricht 50% des Gesamtverlustes der T-GmbH) auf den abgespaltenen Teilbetrieb X. Fall a) Verlustvortrag der T-GmbH 1.000 Die übernehmende M-GmbH kann den übertragenen vortragsfähigen Verlust im Jahr 04…
…Gruppen-Zins- oder Gruppen-EBITDA-Vortrag eine gruppenbezogene Betrachtung anzustellen ist (siehe dazu näher Rz 255i ff, zu den zu differenzierenden Umgründungskonstellationen im Besonderen siehe Rz 255j). Mindeststeuer: Umgründungen führen zum Übergang von Vorgruppenmindeststeuern und Mindeststeuern, die während aufrechter Gruppe entstanden sind. Mindestzugehörigkeit: Die in …
…hinzuzurechnen. Eine darüberhinausgehende Verlustverwertung kann objektbezogen im Rahmen der Durchführung des Verlustrücktrages vorgenommen werden: 2020 beträgt der Verlust unter Berücksichtigung der Auflösung der Rücklage beim Erben -170.000 Euro. Davon können -120.000 Euro primär beim Erben berücksichtigt werden; der Überhang in Höhe von -50…
…ob und wieweit er auf CA und CB übergeht. Zur "Fortsetzung" der Firmenwertabschreibung aufgrund eines spaltungsbedingten Übergangs einer in der Unternehmensgruppe die Firmenwertabschreibung auslösenden Beteiligung auf eine andere Unternehmensgruppe siehe Rz 354 sowie KStR 2013 Rz 1123. Offene Vorgruppen-Mindestkörperschaftsteuerbeträge der spaltenden Körperschaft gehen nach…
6. Erledigung 6.1. Allgemeines 6.1.1. Neues Zollverfahren Art. 215 UZK, Leitlinien, nationale Weisung Das Verfahren der vorübergehenden Verwendung wird ordnungsgemäß erledigt, wenn die Einfuhrwaren vor Ablauf der Beendigungsfrist in ein anschließendes Zollverfahren übergeführt werden, aus dem Zollgebiet der Union verbracht oder zerstört…
…Wegfall der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 siehe Rz 430b. Rz 719: Der Übergangsgewinn ist stets im Rahmen jenes Wirtschaftsjahres zu erfassen, in dem der Gewinn erstmals nach der neuen Methode ermittelt wird. Randzahlen 720 bis 723: entfallen Rz 724: Im Falle der Veräußerung oder…
2.2.3.3. Überführung von Wirtschaftsgütern Rz 322: Kommt es zu einer unternehmensinternen Überführung von körperlichen oder unkörperlichen Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte, dann ist für diese Übertragung ein fremdüblicher Verrechnungspreis anzusetzen, der zur Aufdeckung der im Wirtschaftsgut erfassten stillen Reserven führt. Diese aus…
…Voraussetzungen: Bei der Hauptwohnsitzbefreiung insbesondere das Vorliegen der objektbezogenen Kriterien - Eigenheim oder Eigentumswohnung (zB Grundbuchsauszug oder Baupläne), die Erfüllung der notwendigen Fristen (zB Vorlage einer Meldebestätigung, aus der die Meldehistorie ersichtlich ist und die vertragliche Fixierung der Übergabe innerhalb der Jahresfrist), die Nutzung als Hauptwohnsitz…
2.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 218 | - | Art. 266 | - Die Rechte und Pflichten des Inhabers des Verfahrens der aV können ganz oder teilweise auf eine andere Person…
…Grundsatz der Totalgewinngleichheit nach § 4 Abs. 10 Z 1 EStG 1988 Bedacht zu nehmen. 4.5.2.2 Totalgewinngleichheit Rz 693: Die Totalgewinngleichheit wird bei der Übergangsgewinnermittlung durch Zu- und Abschläge hergestellt. Durch Zu- und Abschläge soll somit ausgeschlossen werden, dass Veränderungen des Betriebsvermögens sich…
17.2.3. Vertragsübernahme Rz 1146: Die Vertragsübernahme ist mangels Parteienidentität kein Anwendungsfall des § 21 GebG. Die Vertragsübernahme ist ein eigenes Rechtsinstitut und bewirkt, dass durch einen einheitlichen Akt nicht nur die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten übertragen wird, sondern dass der Vertragsübernehmer an…
…es dem Abgabepflichtigen frei, an Stelle der pauschalen Ausgaben die tatsächlichen Betriebsausgaben in der nachgewiesenen Höhe geltend zu machen. Der in der ersten Eröffnungsbilanz ausgewiesene Weinvorrat ist zur Vermeidung einer Doppelerfassung von Betriebsausgaben bei der Ermittlung des Übergangsgewinnes als Zuschlag zu berücksichtigen, weil sich die…