RIS AI
5 Treffer1518 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 306–3133.2.2 Erwerb von Anteilsrechten auf Grund einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§ 3 Abs. 1 Z 29 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…auf die Kapitalerhöhung vergleichbarer ausländischer Kapitalgesellschaften. Der Erwerber der neuen Anteile hat den Nachweis zu führen, dass die ausländische Gesellschaft einer inländischen Kapitalgesellschaft entspricht und die neuen Anteilsrechte nicht nur den inländischen Gratisaktien (GmbH-Anteilen) ähnlich sind, sondern auch auf einer der nominellen Kapitalerhöhung vergleichbaren…

EStR 2000 Rz 2600–26096.19.2.2 Offene und verdeckte Einlagen sowie Nutzungseinlagen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…2 UmgrStG handelt. Siehe UmgrStR 2002 Rz 1275 ff. 6.20 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Kapitalberichtigung) 6.20.1 Unternehmens- und gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen sowie Wirkungen der Kapitalberichtigung Siehe Rz 306 ff. 6.20.2.16.20.1.1 Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten der Gesellschaftsanteile gemäß § 6 Z…

LStR 2002 Rz 112519a.2 Voraussetzungen (§ 67a Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…der Anteile umfasst, nicht jedoch die verbilligte Abgabe über das Nominale hinaus. Dies vermeidet eine ansonsten notwendige Bewertung der Beteiligung im Zeitpunkt der Abgabe - wobei die Abgabe gegen Leistungen bis zum Nominale (etwa im Zuge einer Kapitalerhöhung) wie eine unentgeltliche Abgabe behandelt wird. Nachschussverpflichtungen schließen…

UmgrStR 2002 Rz 1091–11053.7. Behandlung der Anteilsinhaber (§ 20 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…der Anteile betragen 250.000. A beschließt im September 2012 die Einbringung seines Betriebes mit oder ohne Kapitalerhöhung in die A-GmbH rückwirkend auf den 31.12.2011 mit einem Buchwert in Höhe von 1.000.000 (Verkehrswert 2.250.000). Die Anschaffungskosten der Beteiligung…

UmgrStR 2002 Rz 725–7603.1.6.6. Kapitalanteil
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…gleichen Körperschaft, die gemeinsam einen mindestens 25-prozentigen Anteil am rechnerischen Wert des Gesamtkapitals ergeben. Beispiel: Das Grundkapital der X-AG beträgt € 100.000. A hält 10% der Aktien und besitzt Substanzgenussrechte im Nominale von € 20.000. Weitere Genussrechtsinhaber sind nicht vorhanden. A…