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EStR 2000 Rz 737–7404.6.1.4 Nicht abzugsfähige Vorsteuer
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

4.6.1.4 Nicht abzugsfähige Vorsteuer Rz 737: Soweit die bei Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes des Anlage- oder Umlaufvermögens in Rechnung gestellte Vorsteuer nicht abzugsfähig ist (siehe Rz 732), gehört sie zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes, auf das sie entfällt. Nichtabziehbare…

KStR 2013 Rz 1259–126421.1.3 Repräsentationsaufwendungen (§ 12 Abs. 1 Z 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

21.1.3 Repräsentationsaufwendungen (§ 12 Abs. 1 Z 3 KStG 1988) Rz 1259: Siehe EStR 2000 Rz 4808 bis 4829. Die in den EStR 2000 dargestellte Rechtslage gilt auch für Körperschaften. Denn zufolge § 12 Abs. 1 Z 3 KStG 1988 dürfen Repräsentationsaufwendungen nach § 20 Abs…

LStR 2002 Rz 10376–1039142.5.4.6 Rz 10376 bis Rz 10391
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…der AfA abgezogen werden, wobei die Nutzungsdauer grundsätzlich mit 8 Jahren festzusetzen ist. Dadurch steht bei Verkauf des Fahrzeuges vor Ablauf der achtjährigen Nutzungsdauer der nichtabschreibbare Buchwert dem nicht anzusetzenden Verkaufserlös "steuerneutral" gegenüber. Im privaten Bereich ist daher kein Verkaufserlös anzusetzen. Bei der AfA für…

EStR 2000 Rz 742–7434.6.1.7 Forderungsabschreibung
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

4.6.1.7 Forderungsabschreibung Rz 742: Sind Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen abzuschreiben, weil die Forderungen uneinbringlich geworden sind, so ist der Berechnung der Forderungsabschreibung zwar der gesamte uneinbringlich gewordene Forderungsbetrag (also einschließlich Umsatzsteuer) zu Grunde zu legen. Es ist aber zu beachten…

EStR 2000 Rz 4801–480714.3.6 Auswirkungen bei unangemessenen Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

14.3.6 Auswirkungen bei unangemessenen Aufwendungen Rz 4801: Die Aufwendungen bzw. Ausgaben in Zusammenhang mit den im § 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 angeführten Wirtschaftsgütern umfassen die mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten verbundenen Aufwendungen (zB die Absetzung für Abnutzung, Teilwertabschreibung, Investitionsbegünstigungen…

KStR 2013 Rz 1256–125821. Nichtabzugsfähige Ausgaben (§ 12 KStG 1988 in Verbindung mit § 20 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

1821. Nichtabzugsfähige Ausgaben (§ 12 KStG 1988 in Verbindung mit § 20 EStG 1988) 18.121.1 Allgemeines und Verweis Rz 1256: § 12 KStG 1988 entspricht typologisch § 20 EStG 1988, der auf Körperschaften nicht anwendbar ist. Die Vorschrift schließt den Abzug bestimmter Aufwendungen und Ausgaben bei der…

EStR 2000 Rz 3248–32607.8.9 "Negativer" Aktivposten
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

7.8.9 "Negativer" Aktivposten Rz 3248: Der Aktivposten iSd § 8 Abs. 6 Z 2 EStG 1988 begrenzt den von den Anschaffungskosten abgeleiteten Leasingaufwand für PKW und Kombi mit der AfA von diesen Anschaffungskosten. Es erfolgt somit im Ergebnis eine Umstellung von Leasingaufwand zu AfA…

EStR 2000 Rz 4847–485214.8 Nichtabzugsfähige Steuern (§ 20 Abs. 1 Z 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

14.8 Nichtabzugsfähige Steuern (§ 20 Abs. 1 Z 6 EStG 1988) 14.8.1 Steuern vom Einkommen Rz 4847: Veranlagte bzw. im Abzugsweg erhobene Einkommensteuer (wie die Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer) und entsprechende ausländische Steuern sind gemäß § 20 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 nicht abzugsfähig…

EStR 2000 Rz 665–6794.4.3.2 Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

4.4.3.2 Einzelfälle Anschaffung oder Herstellung Rz 665: Aufwendungen zur Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren und nichtabnutzbaren Anlagegütern dürfen nicht im Zeitpunkt der Bezahlung als Betriebsausgaben abgesetzt werden (VwGH 16.6.1987, 86/14/0190). Sie sind im Anlagenverzeichnis zu erfassen und bei…

LStR 2002 Rz 555–5577.7.3 Kein Sonderausgabenabzug
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

7.7.3 Kein Sonderausgabenabzug Rz 555: Nebenkosten, Zinsen für den Erwerb der jungen Aktien sowie Aufwendungen für den Erwerb von Bezugsrechten können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Rz 556: Anschaffungskosten für Genussscheine und junge Aktien sind dann nicht begünstigt, wenn von vornherein nicht die…

EStR 2000 Rz 1595–1605Messen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

Messen Rz 1595: Aufwendungen für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen sind Betriebsausgabe, siehe dazu auch unter "Ausstellung" (Rz 1483). Miet- und Pachtzahlungen Rz 1596: Miet- und Pachtzahlungen sind Betriebsausgaben, sofern sie für betrieblich genutzte Wirtschaftsgüter bezahlt werden. In Bezug auf die Verteilung von Vorauszahlungen…

EStR 2000 Rz 1662–1670Umgründung, Kosten einer
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

Umgründung, Kosten einer Rz 1662: Kosten in Zusammenhang mit einer Umgründung sind wie Gründungskosten sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Umrüstung eines Lkw Rz 1663: Der Umbau zu einem lärmarmen LKW ist sofort abzugsfähig. Umsatzsteuer Rz 1664: Die Umsatzsteuer kann bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner entweder als durchlaufender…

EStR 2000 Rz 1457–14665.7 ABC der Betriebsausgaben
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

5.7 ABC der Betriebsausgaben Abbruchkosten Rz 1457: Siehe Rz 2618 f. Abfertigung an Dienstnehmer Rz 1458: Diese ist grundsätzlich als Lohnaufwand Betriebsausgabe. Dies gilt auch hinsichtlich naher Angehöriger, wenn die für die Anerkennung eines Dienstverhältnisses erforderlichen Kriterien, insbesondere der Fremdvergleich, erfüllt sind (vgl. hiezu…

EStR 2000 Rz 3191–31957.5.3 Ganzjahres- und Halbjahres-AfA
geltende FassungRichtlinien26.06.2006

7.5.3 Ganzjahres- und Halbjahres-AfA Rz 3191: Ist der entgeltlich erworbene Firmenwert (Praxiswert) länger als sechs Monate eines Wirtschaftsjahres im Anlagevermögen, so ist gemäß § 7 Abs. 2 EStG 1988 der gesamte auf ein Jahr entfallende Betrag abzusetzen, sonst die Hälfte. 7.5.4…

KStR 2013 Rz 130922.5.3.2 Erhöhungen des Gesamtbetrages der Einkünfte (§ 1 Z 1 EBITDA-Ermittlungs-VO)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

22.5.3.2 Erhöhungen des Gesamtbetrages der Einkünfte (§ 1 Z 1 EBITDA-Ermittlungs-VO) Rz 1309bq: Zu den dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnenden Absetzungen für Abnutzungen zählen gemäß § 1 Z 1 lit. a EBITDA-Ermittlungs-VO neben der linearen oder degressiven Absetzung für Abnutzung…

EStR 2000 Rz 4853–487314.9 Aufwendungen iZm steuerfreien oder dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 oder § 30a Abs. 1 EStG 1988 unterliegenden Einkünften (§ 20 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

14.9 Aufwendungen iZm steuerfreien oder dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 oder § 30a Abs. 1 EStG 1988 unterliegenden Einkünften (§ 20 Abs. 2 EStG 1988) 14.9.1 Allgemeines Rz 4853: Rechtslage für Veräußerungen vor dem 1.1.2016 § 20 Abs. 2 EStG 1988…

EStR 2000 Rz 3101–31127 Absetzung für Abnutzung (§§ 7, 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

7 Absetzung für Abnutzung (§§ 7, 8 EStG 1988) 7.1 Allgemeine Grundsätze 7.1.1 Anwendungsbereich der allgemeinen Grundsätze Rz 3101: Die Vorschriften über die AfA gelten, soweit nicht gesetzlich etwas Anderes vorgesehen ist, für alle Einkunftsarten (VwGH 23.11.1994, 91/13/0111). Die…

EStR 2000 Rz 1531–1541Finanzierungskosten
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

Finanzierungskosten Rz 1531: Siehe Rz 1421 ff. Firmenwert Rz 1532: Zur Abschreibbarkeit siehe Rz 3187 ff. Fitness-Studio Rz 1533: Siehe Rz 4719, Stichwort "Fitness-Studio". Flugzeug Rz 1534: Siehe Rz 4783 ff. Randzahl 1535: derzeit frei Forschungsprämie - Feststellungsbescheid Rz 1535a: Kosten für eine Bestätigung…

LStR 2002 Rz 237–2385.1.4 Substanzverluste
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.1.4 Substanzverluste Rz 237: Aufwendungen für den Erwerb von Wirtschaftsgütern oder an Wirtschaftgütern erlittene Wertminderungen sind nur in folgenden Fällen als Werbungskosten anzusetzen: Die Absetzung für Abnutzung (§ 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988). Dies gilt auch bei Arbeitsmitteln (§ 16 Abs. 1 Z…

EStR 2000 Rz 794–8004.8.3 Teilwertabschreibung und Verluste
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

4.8.3 Teilwertabschreibung und Verluste Rz 794: Nach § 6 Z 2 lit. c EStG 1988 sind Teilwertabschreibungen auf und Verluste aus der Veräußerung, Entnahme und Einlösung und sonstigen Abschichtungen aus Kapitalanlagen, Derivaten und Kryptowährungen iSd § 27 Abs. 3 bis 4a EStG 1988 vorrangig mit…