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18 Treffer1544 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 6223–622420.3 Besonderer Steuersatz
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…aus aufsichtsrechtlich zulässigen Einlagengeschäften im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 BWG, die jedoch keine Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Geldforderungen bei Kreditinstituten darstellen, dem besonderen Steuersatz in Höhe von 27,5% (zB Einlagen bei Wertpapierfirmen gemäß § 3 Abs. 1 WAG 2018). Mit dem…

EStR 2000 Rz 6226–622920.3.4 Regelbesteuerungsoption
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Bestimmungen des § 27a Abs. 5 EStG 1988 ergänzte - Veranlagung nach den §§ 39 oder 41 EStG 1988. Der Veranlagungsfreibetrag von 730 Euro gilt nicht für Einkünfte aus Kapitalvermögen, auf die die besonderen Steuersätze anwendbar sind (§ 41 Abs. 3 EStG 1988). Zu beachten ist weiters, dass die…

EStR 2000 Rz 623020.3.5 Übergangsfragen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…bis 31.12.2015 von 25%) anwendbar. Fließen Einnahmen aus einer vor dem 1.4.2012 veräußerten Beteiligung im Sinne des § 31 EStG 1988 erst nach dem 31.3.2012 zu, hat die Besteuerung nicht mit dem besonderen Steuersatz von 25%, sondern gemäß § 37 Abs…

EStR 2000 Rz 622520.3.3 Ausnahmen von den besonderen Steuersätzen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…ein der Investmentfondsbesteuerung unterliegendes Gebilde bezogen werden, siehe Rz 6225b. Einkünfte aus nicht öffentlich begebenen Forderungswertpapieren und Anteilen an einem § 40 oder § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes unterliegenden Gebilde sowie Einkünfte aus der nicht öffentlich angebotenen Überlassung von Kryptowährungen (Z 2) Wertpapiere, die ein Forderungsrecht verbriefen…

KStR 2013 Rz 1499–150127.2.1.3 Nicht dem Sondersteuersatz unterliegende Kapitaleinkünfte
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

… 21 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 idF BBG 2012 nicht der beschränkten Steuerpflicht unterlagen, tritt diese grundsätzlich bei Anschaffung beziehungsweise Vertragsabschluss nach dem 31.3.2012 ein. Realisierte Wertsteigerungen werden nur erfasst bei nicht öffentlich begebenen Forderungswertpapieren, wenn diese nach dem 31.3.2012…

EStR 2000 Rz 6237–623820.5 Veranlagungspflicht und Antrag auf Veranlagung
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…Keine Veranlagungspflicht besteht, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen insgesamt nicht mehr als 22 Euro betragen (§ 39 Abs. 1 EStG 1988). Beispiele: Einkünfte aus Privatdarlehen, nicht öffentlich begebenen Forderungswertpapieren, stiller Gesellschaft, nicht verbrieften Derivaten. Beim Bezug von einem besonderen Steuersatz unterliegenden Einkünften aus Kapitalvermögen, für die…

EStR 2000 Rz 7965–797130.1.7 Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Falle von nicht öffentlich begebenen Anteilen bzw. Anteilscheinen ist das der Fondsbesteuerung unterliegende Gebilde zum Einbehalt der Abzugsteuer gemäß § 99 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 verpflichtet. Dabei darf Abzugsteuer auch dann einbehalten werden, wenn dieses Gebilde die Immobilien nicht unmittelbar hält und nicht bereits…

EStR 2000 Rz 34068.6.4.6 Art der Wertpapiere
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Rückstellungsdeckung geeignet sind. Das sind im Wesentlichen auf Inhaber lautende Schuldverschreibungen von privaten oder staatlichen Schuldnern mit Sitz im EU/EWR-Raum. Der Ausgabewert dieser Wertpapiere darf nicht niedriger als 90% des Nennbetrages sein, woraus sich das Verbot des Erwerbs von Nullkuponanleihen ergibt. Indexpapiere oder…

EStR 2000 Rz 7701–770229 Kapitalertragsteuer (§§ 93 bis 97 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Abs. 1 Z 7 EStG 1988 zur Sicherung des Besteuerungsanspruchs eine 27,5-prozentige (bis 31.12.2015 eine 25-prozentige) Abzugsteuer vor, wenn sich ein beschränkt Steuerpflichtiger still an einem inländischen Unternehmen beteiligt. Einkünfte aus nicht öffentlich begebenen Wertpapieren, die ein Forderungsrecht verbriefen, sowie…

InvFR 2018 Rz 408–4214.1.1.3. Besteuerung von laufenden Erträgen (Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge) von Meldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Besteuerung, die mit dem Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu erfolgen hat. Zu nicht öffentlich begebenen Immobilienfondsanteilen siehe aber Rz 388. Rz 421: Die Einkünfte aus den ausschüttungsgleichen Erträgen sind in der Beilage zur Einkommensteuererklärung "E1kv" unter der Kennzahl 937 einzutragen.

InvFR 2018 Rz 126–1342.3. Europäische Sonderformen eines AIF
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…nicht zur Leistung von Informationsaustausch verpflichtet hat und diesen auch nicht gewährleistet. Rz 130: Der EuVECA investiert mittels folgender Instrumente in "qualifizierte Portfoliounternehmen": Eigenkapital, das ist die Beteiligung an einem Unternehmen in Form von Anteilen oder anderen für seine Anleger begebenen Formen der Beteiligung am…

InvFR 2018 Rz 224–2303.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Investmentfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…nach dem 31.3.2012 dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988. Dies gilt ebenfalls für nicht öffentlich begebene Anteile an einem Investmentfonds einschließlich Anteile an einem AIF, der kein AIF in Immobilien ist, und an einem Gebilde gemäß § 188 Abs…

InvFR 2018 Rz 428–4344.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 27a Abs. 1 EStG 1988 in Höhe von 27,5%. Dies gilt nicht für nicht öffentlich begebene Anteile an Immobilienfonds (siehe Rz 388). Erfolgt die Veräußerung eines Anteils an einem Immobilienfonds durch einen Privatanleger vor dem 1.4.2012, sind die dabei erzielten Einkünfte aus…

EStR 2000 Rz 6112–611420.2.1.3 Genussrechte und Partizipationskapital
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…die Kapitalgesellschaft, welches durch Begebung eines Wertpapiers (Genussschein) verbrieft werden kann. Dieses Wertpapier ist ohne Vorliegen besonderer Umstände (Beteiligung am gesamten Gewinn und Verlust, Vermögen und Liquidationsgewinn - Substanzgenussrecht siehe weiter unten) stets ein Forderungswertpapier (obligationenähnliche Genussrechte). Derartige Genussrechte sind Kapitalforderungen iSd § 27 Abs. 2 Z…

EStR 2000 Rz 6185–619020.2.4.4 Callable yield notes
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…einem Zinskupon ausgestattet sind, der über den üblichen Marktzinsen liegt und bei denen Höhe und Zeitpunkt der Rückzahlung durch den Emittenten vom Eintritt bestimmter Bedingungen abhängt. Falls die Bedingungen nicht eintreten, erhält der Anleger sein eingesetztes Kapital in voller Höhe zurück. Bei Eintritt der Bedingungen…

EStR 2000 Rz 33518.5.2.5.2 Weiterführung der Abfertigungsrückstellung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…den steuerrechtlichen Bestimmungen ist für jene Arbeitnehmer möglich, deren Arbeitsverhältnis laut Arbeitsvertrag vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat und deren Ansprüche nicht an eine betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse oder ein Versicherungsunternehmen (Rz 3369a) übertragen wurden. Wird die Abfertigungsrückstellung weitergeführt, sind die entstehenden Abfertigungsansprüche weiterhin sofort steuerlich…

EStR 2000 Rz 6191–619420.2.4.7 Veräußerung von Dividendenscheinen
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…b EStG 1988 die auszahlende Stelle. Die negativen Einkünfte aus der Verteilung der Anschaffungskosten über die Restlaufzeit der Dividendenscheine sind nicht im Wege des Kapitalertragsteuerabzugs zu berücksichtigen (kein Verlustausgleich durch die Bank). Werden die Dividendenscheine weiter veräußert, sind daraus erzielte positive Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen…

EStR 2000 Rz 2325–23426.7.2 Forderungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…und nicht erst anlässlich der bescheidmäßigen Festsetzung oder kassentechnischen Ausweisung eine bewertbare Forderung dar (VwGH 19.9.1972, 1054/72); bei der Nachsicht einer Abgabennachforderung ist auf den Zeitpunkt des Nachsichtsbescheides abzustellen (VwGH 8.6.1982, 81/14/0160). Bei Forderungen aus Leistungen der öffentlichen…