…ein der Investmentfondsbesteuerung unterliegendes Gebilde bezogen werden, siehe Rz 6225b. Einkünfte aus nicht öffentlich begebenen Forderungswertpapieren und Anteilen an einem § 40 oder § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes unterliegenden Gebilde sowie Einkünfte aus der nicht öffentlich angebotenen Überlassung von Kryptowährungen (Z 2) Wertpapiere, die ein Forderungsrecht verbriefen…
… 21 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 idF BBG 2012 nicht der beschränkten Steuerpflicht unterlagen, tritt diese grundsätzlich bei Anschaffung beziehungsweise Vertragsabschluss nach dem 31.3.2012 ein. Realisierte Wertsteigerungen werden nur erfasst bei nicht öffentlich begebenen Forderungswertpapieren, wenn diese nach dem 31.3.2012…
…Keine Veranlagungspflicht besteht, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen insgesamt nicht mehr als 22 Euro betragen (§ 39 Abs. 1 EStG 1988). Beispiele: Einkünfte aus Privatdarlehen, nicht öffentlich begebenen Forderungswertpapieren, stiller Gesellschaft, nicht verbrieften Derivaten. Beim Bezug von einem besonderen Steuersatz unterliegenden Einkünften aus Kapitalvermögen, für die…
…Falle von nicht öffentlich begebenen Anteilen bzw. Anteilscheinen ist das der Fondsbesteuerung unterliegende Gebilde zum Einbehalt der Abzugsteuer gemäß § 99 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 verpflichtet. Dabei darf Abzugsteuer auch dann einbehalten werden, wenn dieses Gebilde die Immobilien nicht unmittelbar hält und nicht bereits…
…aus aufsichtsrechtlich zulässigen Einlagengeschäften im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 BWG, die jedoch keine Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Geldforderungen bei Kreditinstituten darstellen, dem besonderen Steuersatz in Höhe von 27,5% (zB Einlagen bei Wertpapierfirmen gemäß § 3 Abs. 1 WAG 2018). Mit dem…
…Bestimmungen des § 27a Abs. 5 EStG 1988 ergänzte - Veranlagung nach den §§ 39 oder 41 EStG 1988. Der Veranlagungsfreibetrag von 730 Euro gilt nicht für Einkünfte aus Kapitalvermögen, auf die die besonderen Steuersätze anwendbar sind (§ 41 Abs. 3 EStG 1988). Zu beachten ist weiters, dass die…
…bis 31.12.2015 von 25%) anwendbar. Fließen Einnahmen aus einer vor dem 1.4.2012 veräußerten Beteiligung im Sinne des § 31 EStG 1988 erst nach dem 31.3.2012 zu, hat die Besteuerung nicht mit dem besonderen Steuersatz von 25%, sondern gemäß § 37 Abs…
…Immobilien-Investmentfonds, wenn diese bei ihrer Begebung in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht keinem unbestimmten Personenkreis angeboten werden. Diese Bestimmung ist für Investmentfonds (einschließlich AIF sowie Gebilde im Sinne des § 188 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011) nicht anwendbar. Werden diese daher nicht öffentlich angeboten, unterliegen…
…ausgenommen die vom Bund, einem Bundesland, einem anderen Mitgliedstaat, einem Gliedstaat eines anderen Mitgliedstaates oder einer internationalen Organisation öffentlich rechtlichen Charakters, der ein oder mehrere Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden dürfen, höchstens 5% des Fondsvermögens, Veranlagungen in Vermögenswerten von Ausstellern, die einer einzigen Unternehmensgruppe…
…nach dem 31.3.2012 dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988. Dies gilt ebenfalls für nicht öffentlich begebene Anteile an einem Investmentfonds einschließlich Anteile an einem AIF, der kein AIF in Immobilien ist, und an einem Gebilde gemäß § 188 Abs…
… 27a Abs. 1 EStG 1988 in Höhe von 27,5%. Dies gilt nicht für nicht öffentlich begebene Anteile an Immobilienfonds (siehe Rz 388). Erfolgt die Veräußerung eines Anteils an einem Immobilienfonds durch einen Privatanleger vor dem 1.4.2012, sind die dabei erzielten Einkünfte aus…
…Abs. 1 Z 7 EStG 1988 zur Sicherung des Besteuerungsanspruchs eine 27,5-prozentige (bis 31.12.2015 eine 25-prozentige) Abzugsteuer vor, wenn sich ein beschränkt Steuerpflichtiger still an einem inländischen Unternehmen beteiligt. Einkünfte aus nicht öffentlich begebenen Wertpapieren, die ein Forderungsrecht verbriefen, sowie…
…1988 öffentlich begeben wurden (siehe Rz 388). Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer sind sämtliche Einkünfte aus einem Immobilienfonds bei natürlichen Personen, die den Immobilienfonds in ihrem Privatvermögen halten, gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 abschließend besteuert. Rz 403: Unterliegen die Einkünfte aus dem Immobilienfonds nicht…
…Besteuerung, die mit dem Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu erfolgen hat. Zu nicht öffentlich begebenen Immobilienfondsanteilen siehe aber Rz 388. Rz 421: Die Einkünfte aus den ausschüttungsgleichen Erträgen sind in der Beilage zur Einkommensteuererklärung "E1kv" unter der Kennzahl 937 einzutragen.
…nicht zur Leistung von Informationsaustausch verpflichtet hat und diesen auch nicht gewährleistet. Rz 130: Der EuVECA investiert mittels folgender Instrumente in "qualifizierte Portfoliounternehmen": Eigenkapital, das ist die Beteiligung an einem Unternehmen in Form von Anteilen oder anderen für seine Anleger begebenen Formen der Beteiligung am…
…in der Regel an jedem Arbeitstag von ihrem Wohnort dorthin begeben (§ 16 Abs. 1 Z 4 lit. g EStG 1988). Beiträge auf Grund freiwillig übernommener Verpflichtungen, wie zB eine Höher- oder Weiterversicherung (Einkauf von Versicherungszeiten) in der gesetzlichen Sozialversicherung, sind grundsätzlich nicht als Werbungskosten abzugsfähig…
…des öffentlichen Rechts abhebt (Vorliegen exakter Ermittlung der Kosten für das überlassene Personal und eigener Inrechnungstellung dieser Personalkosten in im Wesentlichen monatlichen Abrechnungen gegenüber dem ausgegliederten Rechtsträger). Abgesehen von der Entgeltshöhe sprechen zudem auch die besonderen Aufgaben des ausgegliederten Rechtsträgers bzw. das solcherart gegebene spezifische…
…zivilrechtlich ein Darlehen an die Kapitalgesellschaft, welches durch Begebung eines Wertpapiers (Genussschein) verbrieft werden kann. Dieses Wertpapier ist ohne Vorliegen besonderer Umstände (Beteiligung am gesamten Gewinn und Verlust, Vermögen und Liquidationsgewinn - Substanzgenussrecht siehe weiter unten) stets ein Forderungswertpapier (obligationenähnliche Genussrechte). Derartige Genussrechte sind Kapitalforderungen iSd…
…steuerlichen EBITDA maßgebliche Ausgangsgröße in einem Mitgliedstaat steuerwirksam erhöht haben. Der Inanspruchnahme der Ausnahmebestimmung steht nicht entgegen, dass sich ein Infrastrukturprojekt auf mehr als einen Mitgliedstaat der Europäischen Union erstreckt (zB bei Verkehrsinfrastrukturprojekten; siehe Rz 1309cl). Rz 1309cl: Ein langfristiges öffentliches Infrastrukturprojekt im Sinne des …
…Grenzgänger sind im Ausland ansässige Dienstnehmer, die im Inland ihren Arbeitsort haben und sich in der Regel an jedem Arbeitstag von ihrem Wohnort dorthin begeben. Nicht in einem Dienstverhältnis stehen Personen, die aufgrund eines echten Werkvertrages für den Verein tätig werden. 4.2.2 Arbeitskräfteüberlassung…