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6 Treffer1537 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 10343–1036642.5.4.5 Rz 10343 bis Rz 10366
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…das gegenständliche Studium für den Arbeitnehmer kein neues Berufsbild entsteht; es liegen Fortbildungskosten vor. Es ist nicht zu erkennen, dass nach Abschluss des Studiums dem Arbeitnehmer ein konkreter anderer Beruf als der eines Lehrers an einer Berufsschule offen stehen würde. Dass das gegenständliche Studium für…

EStR 2000 Rz 430–4344.1.6.2 Rechtslage ab 2007
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

… 189 UGB an. Die neuen Rechnungslegungsvorschriften gelten grundsätzlich ab dem ersten im Jahr 2007 beginnenden Geschäftsjahr. Es bestehen jedoch sowohl nach dem UGB als auch nach dem EStG bis zum Jahr 2010 reichende Übergangsregelungen. Der bisherige Begriff "Handelsrecht" wurde generell durch den Begriff "Unternehmensrecht" ersetzt…

ZK-20303.4. Gegenstände von Schülern und Studenten (C06)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…Bett-, Tisch- und Leibwäsche und Kleidung, auch neu. Schulmaterial sind Gegenstände und Geräte (einschließlich Rechen- und Schreibmaschinen), die von allen Schülern und Studenten üblicherweise beim Studium verwendet werden, auch neu. Schulmaterial umfasst daher nicht besondere Instrumente oder Apparate, auch wenn diese für spezielle Schulrichtungen oder…

LStR 2002 Rz 360–3615.9.14.3 Umschulungsmaßnahmen - Abzielen auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

…Eine derartige besondere Nachweisführung wird daher vor allem bei folgenden Sachverhalten notwendig sein: Die derzeitige Einkünfteerzielung ist nicht gefährdet oder die Umschulung lässt aus dem neuen Beruf keine höheren Einkünfte erwarten. Beispiel: Ein gutverdienender Informatiker lässt sich zum Hubschrauberpiloten umschulen. Ein Werbungskostenabzug ist nicht zulässig…

LStR 2002 Rz 362–3645.9.14.5 Führerschein
geltende FassungRichtlinien21.11.2007

…Das Studium der Betriebswirtschaftslehre durch einen Juristen (Jusstudium durch einen Betriebswirt) ist daher grundsätzlich Fortbildung (VwGH 7.4.1981, 14/2763/80). Ebenso sind Kosten zur Erlangung des Werkmeisterstatus Fortbildungskosten, da die Berufsstellung eines Werkmeisters gegenüber der Gehilfentätigkeit keinen neuen Beruf darstellt (VwGH 16.1…

LStR 2002 Rz 3585.9.14 Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…wenn sie derart umfassend sind, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichen, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist und auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Beispiele für abzugsfähige Umschulungsmaßnahmen: Ausbildung einer Arbeitnehmerin aus dem Druckereibereich zur Krankenpflegerin Aufwendungen…