…mit anderen Worten dem Fremdvergleich nicht standhält. Neben einer objektiven Bereicherung der Körperschaft durch den Anteilsinhaber oder eine ihm nahestehende Person (siehe Rz 593) muss für das Vorliegen einer Einlage auch eine Zuwendungsabsicht causa societatis vorliegen bzw. müssen im Zweifelsfall die Umstände des Einzelfalles für…
…Personen Rz 762: Zwischen dem begünstigten Rechtsträger und den Mitgliedern, Gesellschaftern usw. kann sich ebenso ein Leistungstausch vollziehen wie zwischen dem Rechtsträger und ihm nicht nahestehenden Personen. Vorteile und Bezüge der Empfänger gehören bei diesen zu den steuerpflichtigen Einkünften, wenn sie unter eine Einkunftsart des …
…für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung sind - neben der Eigentums- oder Nahebeziehung zwischen den beteiligten Personen - das objektive Tatbild der Bereicherung des Gesellschafters oder einer ihm nahestehenden Person zu Lasten der Gesellschaft und das subjektive Tatbild einer auf Vorteilsgewährung gerichteten Willensentscheidung (KStR 2013 Rz 568)…
…0132; VwGH 31.3.2000, 95/15/0056, 95/15/0065). Eine verdeckte Ausschüttung kann auch dann vorliegen, wenn durch überhöhte Mietzinse Nahestehende begünstigt werden (VwGH 3.8.2000, 96/15/0159, 96/15/0160, betreffend um ein Drittel überhöhte Mietzahlungen an eine Kapitalgesellschaft, an…
…Rz 785. Muttergesellschaft Rz 865: Siehe das Stichwort "Verbundene Unternehmen", Rz 959 bis 964. Nahestehende Personen; Nichtgesellschafter Rz 866: Siehe dazu auch die Ausführungen in Rz 583 bis 589. Namensüberlassung Rz 867: Erhält ein seinen Namen für eine Körperschaft zur Verfügung stellender Gesellschafter hiefür eine…
…Im Hinblick auf die subjektive und objektive Steuerpflicht bedeutet dies, dass das der Privatstiftung zuzurechnende Einkommen und Vermögen generell auch getrennt vom Einkommen und Vermögen der ihr "nahestehenden" Personen zu erfassen ist. Folge dieses Trennungsprinzips ist die grundsätzliche Anerkennung der rechtsgeschäftlichen Beziehungen zwischen Privatstiftung und…
…organisiert sind, werden nach diesen Rechtsformen besteuert. Rechtslage ab der Veranlagung 2016 Gemäß § 5 Z 12 KStG 1988 sind ab 1.1.2016 abgabenrechtlich nicht begünstigte Gliederungen mit eigener Rechtspersönlichkeit sowie nahestehende Organisation iSd § 2 Z 3 PartG von wahlwerbenden politischen Parteien für Zwecke des §…
…Zweck aufweist, dass das Vermögen ausschließlich an diesen Zweck gebunden ist, dass die tatsächliche Geschäftsführung dem formal festgelegten Zweck entspricht und dass jede Form von Vorteilszuwendungen (offene oder Verdeckte Ausschüttungen, Liquidationsguthaben) an die Gesellschafter oder diesen nahestehenden Personen ausgeschlossen ist. Rz 180: Bei gemäß den §…
…4 Z 3 PartG erfüllen, fallen nicht unter § 5 Z 12 KStG 1988. Eine nahestehende Organisation ist nach den Bestimmungen des Parteiengesetzes 2012 (§ 2 Z 3 PartG) eine von der politischen Partei (einschließlich ihrer Gliederungen) getrennte Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit, die diese politische Partei unterstützt…
…selben Tag sämtliche GmbH-Anteile übertragen wurden). 13.3.3 Vorteilszuwendungen an dem Anteilsinhaber nahe stehende Personen Rz 593: Die Zuwendung eines Vorteiles an einen Anteilsinhaber kann auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahestehende Person begünstigt wird (vgl. zB VwGH 9.7.2008…
…BGBl. Nr. 369/1984, sind nach § 184a Abs. 87 Z 3 lit. b EStG 1988 veranlassennicht abzugsfähig. Eine Berichtigung durch die Abgabenbehörde ist nur bei nachweislicher Verweigerung einer Berichtigung durch die Empfängerkörperschaft zulässigAuf Grund dieser Regelung sind Zuwendungen an politischen Parteien nahestehende Parteiakademien nicht abzugsfähig.
…die Voraussetzungen für eine Erteilung der Spendenbegünstigung nicht vor bzw. kann diese widerrufen werden. Dabei kommt es nicht auf die Begehung der strafbaren Handlungen durch der Körperschaft nahestehende Personen an, sondern alleine auf den Umstand, dass die Körperschaft selbst die Begehung im dargestellten Sinn fördert…
… § 4b Abs. 1 Z 14 EStG 1988). Bei den begünstigten Zwecken muss es sich um Zwecke gemäßAuf Grund dieser Regelung sind Vermögensstockzuwendungen an politischen Parteien nahestehende § 4a Abs. 2 EStG 1988 handelnParteiakademien nicht abzugsfähig. Neben der Verwendung für die satzungsmäßigen Zwecke der Stiftung, liegt eine…
…wirtschaftlich (nahezu) kein Kursrisiko trägt. Dabei sind Ansprüche des Steuerpflichtigen und ihm nahestehender Personen aus Kurssicherungsgeschäften zu berücksichtigen. Das Mindestwertänderungsrisiko (= angemessenes wirtschaftliches Risiko) ist dabei während der Mindesthaltedauer durchgehend zu tragen. Die Mindesthaltedauer umfasst 45 Tage und muss innerhalb eines Zeitraumes von 45 Tagen…
… 94 Z 2 EStG 1988. Erfolgt eine als verdeckte Ausschüttung qualifizierte Vorteilsgewährung an einen mittelbaren Gesellschafter oder an eine dem unmittelbaren Gesellschafter nahestehende Person, ist immer von einer verdeckten Ausschüttung an den unmittelbaren Gesellschafter auszugehen und ist in weiterer Folge auf jeder Beteiligungsebene das Vorliegen…
…diesen beiden Fällen kommt es sehr wohl auf die Eigenkapitalsituation der Körperschaft an. Ein proportionaler Zuschuss der Anteilsinhaber im Verhältnis ihrer Beteiligung spricht für verdecktes Stammkapital (VwGH 4.3.1983, 81/17/0102). Rz 532: Darlehen einer dem Anteilsinhaber nahestehenden Person, die nicht beteiligt ist…
…VwGH 27.6.2018, Ra 2017/15/0019). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann es im Zusammenhang mit der Nutzungsüberlassung eines Wohngebäudes an eine der Körperschaft nahestehende Person in drei Fällen zu einer Versagung des Vorsteuerabzuges kommen. Beim ersten Fall handelt es sich um die…
…Gesellige und gesellschaftliche Veranstaltungen von wahlwerbenden politischen Parteien, deren nicht gemeinnützigen Gliederungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, sowie nahestehenden Organisationen können allerdings unter den Voraussetzungen des § 5 Z 12 lit. b KStG 1988 von der Körperschaftsteuer befreit sein. Im Rahmen des eigenen gemeinnützigen Satzungszwecks ist jedoch eine…
…Dasselbe gilt für Aufwandsentschädigungen, Kostenersätze usw. Werden dem Fremdvergleich nicht standhaltende überhöhte Vergütungen an dem Verein nahestehende Personen (zB Mitglieder) bezahlt, kann der überhöhte Teil nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden. Es handelt sich dabei um eine Einkommensverwendung (ähnlich der verdeckten Ausschüttung bei Kapitalgesellschaften) die auch…