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UStR 2000 Rz 2381–239316. Änderung der Bemessungsgrundlage (§ 16 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…in großem Umfang Umsätze ausführen, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen, auf Antrag gegen jederzeitigen Widerruf Erleichterungen für die Trennung nachträglicher Entgeltsminderungen gewähren. Diesen Unternehmern kann ebenfalls gestattet werden, die Entgeltsminderungen eines Voranmeldungszeitraumes in dem gleichen Verhältnis aufzuteilen, in dem die nichtsteuerbaren, steuerfreien und die verschiedenen Steuersätzen…

UStR 2000 Rz 2521–257718. Aufzeichnungspflichten und buchmäßiger Nachweis
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Aufzeichnungen führen. 18.7.3. Erleichterte Trennung nachträglicher Entgeltsminderungen Rz 2577: Unternehmer, für die gemäß § 18 Abs. 7 UStG 1994 ein Verfahren zur erleichterten Trennung der Entgelte nach Steuersätzen zugelassen worden ist, sind berechtigt, nachträgliche Entgeltsminderungen (zB durch Skonti, Rabatte und sonstige Preisnachlässe) für umsatzsteuerliche…

EnAbgR Rz 187–2034.1.2 Vorleistungen
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…unter der Voraussetzung, dass sie im Inland steuerbaren Umsätzen entweder eindeutig oder zumindest mittelbar zugeordnet werden können. Rz 194: Nachträgliche Entgeltsminderungen führen beim Zahlenden zu einer Kürzung der Vorleistungen. 4.1.2.2 nicht abzugsfähige Vorleistungen Rz 195: Bei den Vorleistungen sind gemäß § 1 Abs…

LStR 2002 Rz 1105–110619.8.4 Nachzahlungen (§ 67 Abs. 8 lit. c EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung einzubehalten. Rz 1106: Die Anwendung des § 67 Abs. 8 lit. c EStG 1988 kommt bei Nachzahlungen (nachträglichen Zahlungen) nur dann in Betracht, wenn die rechtzeitige Auszahlung des Bezuges aus Gründen, die nicht im Belieben des Arbeitgebers standen, unterblieben ist (vgl…

LStR 2002 Rz 6318.1.2 Nachzahlungen von bescheidmäßig zugestandenen Pensionen gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

8.1.2 Nachzahlungen von bescheidmäßig zugestandenen Pensionen gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 Rz 631a: Nachzahlungen von Pensionen gelten in den Kalendermonaten als zugeflossen, für die der Anspruch besteht. Diese Vorschrift ist auch bei der Veranlagung von Nachzahlungen entsprechender ausländischer Pensionen, für die Österreich…

KStR 2013 Rz 1590–159230.2 Nachträgliche Änderungen (§ 9 Abs. 9 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Formulare G 1 bis G 4a (siehe Rz 1583 bis Rz 1590) sinngemäß für den Gruppenträger und die eintretende Körperschaft. Liegen bei der neu eintretenden Körperschaft die Voraussetzungen vor, ist der Feststellungsbescheid abzuändern. In allen Fällen der nachträglichen Änderung besteht die Unternehmensgruppe ohne Unterbrechung fort.

LStR 2002 Rz 110419.8.3 Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

19.8.3 Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988) Randzahl 1104: derzeit frei 19.8.3.1 Kündigungsentschädigungen Rz 1104a: In Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis durch Verschulden des Arbeitgebers wegen Nichteinhaltung…

GebR 2025 Rz 1136–114117.1.1. Änderung des Vertragsinhaltes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

17.1.1. Änderung des Vertragsinhaltes Rz 1136: Gebührenrechtlich relevant sind nur solche Änderungen des ursprünglichen Rechtsgeschäftes, mit denen zusätzliche Rechte oder Pflichten begründet werden, die für die Höhe der Gebührenschuld maßgeblich sind. Ein Zusatz oder Nachtrag unterliegt der Art nach der gleichen Gebühr wie…

LStR 2002 Rz 6318.1.3 Nachzahlungen im Insolvenzverfahren gemäß § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

8.1.3 Nachzahlungen im Insolvenzverfahren gemäß § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 Rz 631e: Durch das Abgabenänderungsgesetz 2005, BGBl. I Nr. 161/2005 wurde der § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 dahingehend geändert, dass Nachzahlungen aus dem Insolvenzverfahren - wie bisher nur für…

LStR 2002 Rz 138341.3.4 Erhöhung der Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.3.4 Erhöhung der Bemessungsgrundlage Rz 1383: Wird bei einem Rechtsträger eine Erhöhung der prämienbegünstigten Bemessungsgrundlage beantragt, muss der Abgabepflichtige beim Rechtsträger eine neue Abgabenerklärung abgeben (§ 8 VO betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988, BGBl. II Nr. 529/2003). Ausgenommen die Erhöhung bezieht…

LStR 2002 Rz 133140.2.5 Nachzahlungen, Vorauszahlungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

40.2.5 Nachzahlungen, Vorauszahlungen Rz 1331: Beitragsnachzahlungen für Vorjahre sind nicht zulässig und können daher zu keiner Prämiengutschrift führen. Beitragszahlungen für das Folgejahr sind zulässig, wenn die Zahlungen nach dem 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres erfolgen (§ 4 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG…

LStR 2002 Rz 133040.2.4 Erhöhung der Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

40.2.4 Erhöhung der Bemessungsgrundlage Rz 1330: Wird bei einem Rechtsträger eine Erhöhung der prämienbegünstigten Bemessungsgrundlage beantragt, muss der Abgabepflichtige beim Rechtsträger eine neue Abgabenerklärung abgeben, ausgenommen die Erhöhung bezieht sich auf eine Indexanpassung (§ 8 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988, BGBl…

LStR 2002 Rz 138441.4 Nachzahlungen, Vorauszahlungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.4 Nachzahlungen, Vorauszahlungen Rz 1384: Beitragsnachzahlungen für Vorjahre sind nicht zulässig und können daher zu keiner Prämiengutschrift führen. Beitragszahlungen für das Folgejahr sind zulässig, wenn die Zahlungen nach dem 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres erfolgen (§ 4 VO betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988…

LStR 2002 Rz 1311–131239.4 Nachträglich beantragte Erhöhungsbeträge (§ 108 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

39.4 Nachträglich beantragte Erhöhungsbeträge (§ 108 Abs. 4 EStG 1988) 39.4.1 Wirksamkeit der Erhöhungsbeträge Rz 1311: Werden Erhöhungsbeträge im Sinne des § 108 Abs. 2 EStG 1988 nachträglich geltend gemacht, ist ein entsprechender Antrag bis spätestens 31. Jänner an die Bausparkasse zu stellen. Die…

LStR 2002 Rz 1100–110219.8 Besteuerung von Vergleichssummen, Kündigungsentschädigungen und Nachzahlungen
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

19.8 Besteuerung von Vergleichssummen, Kündigungsentschädigungen und Nachzahlungen 19.8.1 Allgemeines Rz 1100: Vergleichssummen (§ 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988§ 67, Rz 1103 Abs. 8 lit. a EStG 1988), Kündigungsentschädigungen (§ 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988, Rz 1104a), Kündigungsentschädigungen undbei Auszahlung bis…

EStR 2000 Rz 6876–6882Veränderungen, organisatorische
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

Veränderungen, organisatorische Rz 6876: Siehe unter "Abfindungen" (Rz 6822). Veränderungen, rechtliche Rz 6877: Siehe unter "Abfindungen" (Rz 6822). Verdienstentgang Rz 6878: Vergütungen für unfallbedingten Verdienstentgang wegen Arbeitsunfähigkeit oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit sind unter §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit…

LStR 2002 Rz 273–2755.4.9 Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro durch den Arbeitgeber
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…Rz 257 und 262) Das Zutreffen der Voraussetzungen für die Gewährung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro wird im Zuge der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge überprüft. Stellt sich nachträglich heraus, dass nicht offensichtlich unrichtige Angaben des Arbeitnehmers zu einem falschen Ergebnis des Pendlerrechners geführt haben…

UStR 2000 Rz 147610.4. Änderung des Steuersatzes und Anzahlungen
geltende FassungRichtlinien04.11.2015

10.4. Änderung des Steuersatzes und Anzahlungen Rz 1476: Ändert sich der Steuersatz, regelt grundsätzlich § 28 UStG 1994 ab welchem Zeitpunkt der neue Steuersatz zur Anwendung gelangt. Dabei wird grundsätzlich auf den Leistungszeitpunkt bzw. Zeitpunkt der Einfuhr oder des ig. Erwerbs abgestellt. Werden Anzahlungen geleistet…

LStR 2002 Rz 2074.2.6b Zinsenersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 5 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 404/2023)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Nr. 404/2023 anzuwenden. Rz 207v: Die nachträgliche Umstellung von einem variablen auf einen fixen Zinssatz stellt für Zwecke der Sachbezugsbewertung auf Grund der unterschiedlichen Berechnung des geldwerten Vorteils einen neu zu bewertenden Sachverhalt dar und gilt demnach als neuer Darlehensvertrag im Sinne der Verordnung…

GebR 2025 Rz 1131–113517. Zusätze und Nachträge (§ 21 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Anwendung, wenn über das abzuändernde Rechtsgeschäft eine Urkunde errichtet wurde und nachträglich in einer weiteren Urkunde (Zusatz oder Nachtrag) die bereits beurkundeten Rechte oder Verbindlichkeiten ihrer Art oder ihrem Umfang nach geändert werden oder die Geltungsdauer des Rechtsgeschäftes verlängert wird (VwGH 24.3.1994, 92…