RIS AI
4 Treffer1543 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 10343–1036642.5.4.5 Rz 10343 bis Rz 10366
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…Betrag von S 12.143,20 (2.824 km x S 4,30) als Werbungskosten geltend gemacht. Gemäß den LStR 2002 sind Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen durch die beruflich veranlasste Begründung eines eigenen Haushalts an einem außerhalb des Familienwohnsitzes gelegenen Beschäftigungsort erwachsen, als Werbungskosten absetzbar…

VereinsR 2001 Rz 40–1041.1.5 ABC der begünstigten Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…sich Fertigkeiten anzueignen, ist Ziel der Ausbildung. Die unmittelbare Förderung eines Berufsstandes (siehe Rz 21 bzw. 79a "Wirtschaftsförderung") kann daraus noch nicht abgeleitet werden. Beschäftigung Rz 41: Werden schwer vermittelbare und zuvor längere Zeit arbeitslose Personen, insbesondere SuchtkrankeSuchterkrankte, ArbeitsentwöhnteLangzeitarbeitslose oder geistig bzw. körperlich BehinderteMenschen mit…

LStR 2002 Rz 41.2.3 Gewöhnlicher Aufenthalt ausländischer ArbeitnehmerInnen
geltende FassungRichtlinien27.11.2006

…Rechtsgrundlage für die Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen ist derzeit das am 1. Jänner 1976 in Kraft getretene Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975. Gemäß § 7 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, ist die Beschäftigungsbewilligung zu befristen und darf jeweils längstens für die Dauer eines Jahres erteilt werden…

LStR 2002 Rz 51.2.4 Ausländische Saisonarbeiter
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Geschäftsreisen oder Familienheimfahrten der Fall. Auch im Fall der Aussetzung eines Beschäftigungsverhältnisses (zB vorübergehende Karenzierung oder Beurlaubung) kann von einer Hemmung des Fristenlaufes ausgegangen werden. Die Dauer der kurzfristigen Unterbrechung oder Aussetzung wird bei Berechnung der Sechsmonatsfrist nicht mitgezählt. Beispiel: Eine Arbeitnehmerin ohne Wohnsitz in…