RIS AI
6 Treffer1548 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 324–3443.17. Widerruf einer Zahlungserleichterung (§ 212 Abs. 3 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Abgabenentrichtung keine Nachfrist zu; ein Anspruch auf Hemmung ist somit nicht gegeben. Rz 336: § 212 Abs. 3 BAO gilt nicht in den Fällen der Zurückweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens wegen mangelnder Aktivlegitimation des Antragstellers. 3.19. Bescheidbeschwerde gegen Bescheide betreffend Abweisung einer Zahlungserleichterung (§ 212 Abs. 4 BAO)…

RAE Rz 930–9729.4. Erster Säumniszuschlag (§ 217 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…zweiter Satz BAO steht dem Abgabepflichtigen eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe (§ 97 BAO) des dem zeitgerecht eingebrachten Zahlungserleichterungsansuchen nicht stattgebenden Bescheides zu. Solche Bescheide können Abweisungsbescheide, Zurückweisungsbescheide (außer wegen mangelnder Legitimation des Einschreiters) oder Zurücknahmebescheide nach § 85 Abs. 2 BAO oder § 86a Abs…

NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

4.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG) Rz 95: Die begünstigenden Wirkungen des NeuFöG treten nur bei Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen ein (VwGH 04.12.2003, 2003/16/0472). Die Vorlage der Erklärung auf einem amtlichen Vordruck sowie die "begleitende Beratung" sind…

KStR 2013 Rz 124817.4.4.2.3 Vermutung des Fehlens einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

17.4.4.2.3 Vermutung des Fehlens einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit Rz 1248cz: Insbesondere bei den folgenden Tätigkeiten besteht die Vermutung, dass eine oder mehrere dieser Tätigkeiten noch keine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit begründen (§ 4 Z 3 VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften): das bloße Halten von…

VereinsR 2001 Rz 793–8328 Haftungsfragen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

8 Haftungsfragen 8.1 Zur Vertretung von Vereinen Rz 793: Vereine sind juristische Personen. Sie können daher nur durch ihre Organe handeln. Vereine werden durch jene Personen vertreten, die in den Statuten als Vertretungsbefugte genannt sind. Wer den Verein nach außen vertritt, muss nach § 3…

LRL 2012 Rz 204–20710.5. Verfahrensrechtliche Folgen der Prüfung auf Gemeinschaftsebene bzw. der Sphäre der Gesellschafter
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

10.5. Verfahrensrechtliche Folgen der Prüfung auf Gemeinschaftsebene bzw. der Sphäre der Gesellschafter 10.5.1. Einkunftsquelle bei Gesellschaft, nicht jedoch bei allen Gesellschaftern Rz 204: Ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung von Einkünften unterbleibt, ist ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188…