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UStR 2000 Rz 2876–290222.3. Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…oben angeführten einkommensteuerlichen und bewertungsrechtlichen Auslegungsgrundsätzen zu beurteilen. Zur Abgrenzung zum Gewerbebetrieb siehe EStR 2000 Rz 4226 bis Rz 4228 . 22.4.3. Nebenerwerbe und Nebentätigkeiten Rz 2896: Den landwirtschaftlichen Nebenbetrieben werden andere Nebentätigkeiten gleichgestellt, das sind Tätigkeiten, die wegen ihres engen Zusammenhanges mit der…

EStR 2000 Rz 4201–420811.3.6 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb bzw. Nebentätigkeiten (§ 7 LuF-PauschVO 2015 bzw. § 6 LuF-PauschVO 2011)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…aus nichtselbständiger Arbeit führt. Der Abzug der Sätze des Österreichischen Kuratoriums für Landtechnik und Landentwicklung (ÖKL-Sätze) im Rahmen des landwirtschaftlichen Nebenerwerbs gegenüber Nichtlandwirten ist unzulässig. Beispiel: Ein pauschalierter Landwirt erbringt über die Maschinenring-Service-Genossenschaft die Schneeräumung für die Gemeinde. Von der Maschinenring-Service…

EStR 2000 Rz 4192–419311.3.4.2.3 Einnahmen aus Vermietungen und Verpachtungen
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…5070 ff): Entschädigungen für die Überlassung landwirtschaftlicher Grundstücke für die (vorübergehende) Lagerung von Humus und Mutterboden. (Vorübergehende) Vermietung von Grund- und Boden, Gebäuden oder Gebäudeteilen für nicht landwirtschaftliche Zwecke. Die Zimmervermietung mit Frühstück im Ausmaß von höchstens zehn Betten stellt land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb dar…

EStR 2000 Rz 5139–514815.2 Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

15.2 Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe Rz 5139: Landwirtschaftliche Tierhaltung bedeutet das Halten von Tieren unter Nutzung der Bodenbewirtschaftung (Verwertung von pflanzlichen Erzeugnissen als Futtermittel) zur Verwertung der von ihnen und/oder aus ihnen erzeugten Produkte (Milch, Samen, Fleisch), aber auch zu ihrer Verwendung zB als…

EStR 2000 Rz 7388–739227.10 Verteilung der Einkünfte auf drei Jahre (§ 37 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Einräumung von Rechten (zB von Leitungsrechten). Einkünfte aus der laufenden Verpachtung von Betriebsvermögen sind verteilungsfähig (zB laufende Pachteinnahmen aus der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen). 3.Einkünfte, die typischerweise keinen gravierenden Ertragsschwankungen ausgesetzt sind, wie Einkünfte aus Nebenbetrieben, Nebenerwerb und Nebentätigkeiten, aus be- und/oder verarbeiteten eigenen…

EStR 2000 Rz 5056–507315.1.7 Landwirtschaft
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit eine vermögensverwaltende Tätigkeit, hat das auf die Einkünftequalifikation der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit keine Auswirkung. Rz 5065: Werden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowohl in der landwirtschaftlichen Urproduktion als auch in der steuerlich gewerblichen Vermarktung verwendet, so ist eine aliquote Aufteilung der Abschreibung…

EStR 2000 Rz 4209–421411.3.7 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…21 Abs. 1 Z 1 letzter Satz EStG 1988). Ohne diese Bestimmung wäre jeglicher Verkauf zugekaufter land- und forstwirtschaftlicher Produkte schon eine gewerbliche Betätigung. Ein einheitlicher landwirtschaftlicher Betrieb ist auf Grund der Bestimmung des § 30 Abs. 9 erster Satz BewG 1955 noch anzunehmen, wenn der…

EStR 2000 Rz 5149–515015.3 Land- und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…Hauptbetrieb seiner Funktion nach zu dienen bestimmt ist. Näheres siehe Rz 4209 ff. 15.4 Land- und forstwirtschaftliche Nebenerwerbe und Nebentätigkeiten Rz 5150: Eine land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit ist eine an sich nicht land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit, die wegen ihres engen Zusammenhanges mit der Haupttätigkeit…

UStR 2000 Rz 2851–287322. Besteuerung der Umsätze bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (§ 22 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…II Nr. 471/2010 idgF, nicht mehr oder wiederum als land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb oder Nebenerwerb zu beurteilen sind (zB Be- oder Verarbeitung von eigenen oder zugekauften Urprodukten iSd Rz 2893 f. bei Über- oder Unterschreitung der Einnahmengrenze von 55.000 [ab 2025; 2023 - 2024…

EStR 2000 Rz 4215–422011.3.7.2 Be- und/oder Verarbeitung von Urprodukten
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Nebenerwerb 45.00055.000 Euro nicht überschreiten. Rz 4217: Da der Gewinn aus der Veräußerung von Urprodukten bei vollpauschalierten Betrieben bis zu einem Gesamteinheitswert von 75.000 Euro (bis zur Veranlagung 2014: 100.000 Euro; bis zur Veranlagung 2019 zusätzlich: einer selbst bewirtschafteten reduzierten landwirtschaftlichen…

EStR 2000 Rz 4166–417011.3.3 Gewinnermittlung im Rahmen der Teilpauschalierung (§§ 9 bis 14 LuF-PauschVO 2015)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Ausgaben-Rechnung zu ermitteln: 1.Bei einem Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes von mehr als 75 000 Euro. 2.Bei Vorliegen einer selbst bewirtschafteten reduzierten landwirtschaftlichen Nutzfläche von mehr als 60 Hektar. 3.Bei Vorliegen von mehr als 120 tatsächlich erzeugten oder gehaltenen Vieheinheiten…

EStR 2000Einleitung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb bzw. zur Nebentätigkeit (Rz 4201 bis 4208); Aussagen und Beispiele zum land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieb (Rz 4209 bis 4241); Produktkatalog zur Abgrenzung der abpauschalierten Urproduktion von der gesondert zu erfassenden Be- und Verarbeitung (Rz 4220); Abgrenzung des landwirtschaftlichen Most- oder Weinbuschenschanks…

EStR 2000 Rz 4221–423011.3.7.3 Beispiele für Nebenbetriebe
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…und die Belege sieben Jahre hindurch aufzubewahren. Für die Feststellung des Überschreitens der Umsatzgrenze von 55.000 Euro ist die Höhe des Umsatzes aus dem Verkauf von Nichturprodukten erforderlich, aber auch die Höhe der Einnahmen aus dem Nebenerwerb. Um festzustellen, wie hoch der Zukauf ist…

EStR 2000 Rz 5134–513815.1.15 Teilbetrieb
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…haben und die landwirtschaftlichen Flächen des Gesamtbesitzes gemeinschaftlich verwaltet und geführt worden sind. Der Umstand, dass die verkauften Flächen über eine eigene Hofstelle verfügt haben, vermag für sich allein einen Teilbetrieb nicht zu begründen (VwGH 11.12.1990, 90/14/0199). Ein landwirtschaftlicher Nebenbetrieb kann…

EStR 2000 Rz 420811.3.6.4 Prüfung der wirtschaftlichen Unterordnung bei einer Mehrzahl von Nebenbetrieben und/oder Nebenerwerben
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

11.3.6.4 Prüfung der wirtschaftlichen Unterordnung bei einer Mehrzahl von Nebenbetrieben und/oder Nebenerwerben Rz 4208a: Nach § 21 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 ist das Beurteilungsobjekt für die wirtschaftliche Unterordnung grundsätzlich der einzelne Nebenbetrieb. Dabei ist aber zu beachten, dass für die…

EStR 2000 Rz 5001–501115 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…forstwirtschaftlich tätig ist (§ 21 Abs. 2 Z 2 EStG 1988). Rz 5006: Geht eine an sich gewerbliche Tätigkeit über den Bereich des land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetriebes bzw. Nebenerwerbes nicht hinaus, dann bleibt die Mitunternehmerschaft weiter Land- und Forstwirtschaft (VwGH 16.3.1979, 2979/76, betr…

EStR 2000 Rz 512315.1.13 Bienenzucht
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

15.1.13 Bienenzucht Rz 5123: Die Bienenzucht zählt gemäß § 50 BewG 1955 zum übrigen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und ist daher der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen, auch wenn kein Zusammenhang mit einem land- und forstwirtschafltlichen Betrieb besteht. Unmaßgeblich ist auch, woher die zusätzlich verabreichten…

EStR 2000 Rz 5045–505515.1.6 Zukauf im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

… 30 Abs. 9 bis 11 BewG 1955 (§ 21 Abs. 1 Z 1 letzter Satz EStG 1988). Rz 5046: Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist auf Grund der Bestimmung des § 30 Abs. 9 erster Satz BewG 1955 noch anzunehmen, wenn der Einkaufswert zugekaufter Erzeugnisse nachhaltig nicht mehr als…