15.8 Ertragsteuerliche Behandlung von Entschädigungen für die Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen in Naturschutzgebieten und Nationalparks 15.8.1 Allgemeines Rz 5176: Im Zusammenhang mit der Errichtung von Naturschutzgebieten und Nationalparks werden bisher land und forstwirtschaftlich genutzte Grundflächen nach Landesnaturschutz- und Landesnationalparkgesetzen durch…
…Rz 5071: Steht bei der Vermietung landwirtschaftlicher Nutzflächen hingegen wirtschaftlich eine Vermögensverwaltung wie bei der Vermietung anderer (üblicherweise nicht dem Betriebsvermögen einer Land- und Forstwirtschaft zugehörender) Objekte im Vordergrund, so wird der land- und forstwirtschaftliche Bereich verlassen. Solche nicht landwirtschaftliche Nutzungen von Grund und Boden …
…denen zur Zucht oder Haltung der Tiere überwiegend zugekaufte Futtermittel verwendet werden, gelten aber noch als landwirtschaftliche Betriebe, wenn die im § 30 Abs. 5 bis 7 BewG 1955 angeführten Voraussetzungen (Vieheinheiten bezogen auf die reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche, wobei Flächen im Ausland unbeachtlich sind) vorliegen. Einzeljahre…
…bis 75.000 Euro; bis 2014: 100.000 Euro, selbst bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche bis 60 ha und nicht mehr als 120 Vieheinheiten) durch Anwendung des landwirtschaftlichen Gewinnprozentsatzes von 42% (bis 2014: 39%; siehe Rz 4147) auf den Einheitswert für Bienenzucht ermittelt. Da für Imkereien…
…siehe auch Rz 4141d): Vollpauschalierung: Keine der folgenden Grenzen darf überschritten werden: Einheitswert von 75.000 Euro die selbst bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche von 60 ha die Zahl der tatsächlich erzeugten oder gehaltenen Vieheinheiten von 120. Teilpauschalierung: bei Überschreitung einer der oben genannten Grenzen oder…
…mittels eines Durchschnittssatzes von 42% vom maßgebenden Einheitswert (§ 1 Abs. 2) zu ermitteln (Grundbetrag), wenn 1.der maßgebende Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes 75 000 Euro nicht übersteigt und 2.die selbst bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche (§ 30 Abs. 6 des Bewertungsgesetzes 1955 - BewG. 1955…
…nicht mehr als 75.000 Euro (bis 2014: 100.000 Euro) beträgt, (bis 2019: die selbst bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche 60 ha nicht übersteigt und die Vieheinheitengrenze von 120 Vieheinheiten nicht überschritten wurde) sowie weder die Teilpauschalierungsoption (siehe Rz 4148a) noch die Beitragsgrundlagenoption (§ 23 Abs…
…reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche 60 ha nicht übersteigt und die die Vieheinheitengrenze von 120 Vieheinheiten nicht überschreiten, zu unterbleiben, wenn die weinbaulich genutzte Grundfläche 60 Ar nicht übersteigt. In diesem Fall erfolgt lediglich eine Ableitung des Gewinnes aus dem Einheitswert wie bei einer Vollpauschalierung eines landwirtschaftlichen…
…Teilpauschalierung). Siehe dazu auch Rz 4166 ff. Rechtslage 2015 bis 2019 Beträgt der Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mehr als 75.000 Euro oder übersteigt die selbst bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche 60 ha oder übersteigt die Zahl der tatsächlich erzeugten oder gehaltenen Vieheinheiten 120…
…bis zu einem Gesamteinheitswert von 75.000 Euro (bis zur Veranlagung 2014: 100.000 Euro; bis zur Veranlagung 2019 zusätzlich: einer selbst bewirtschafteten reduzierten landwirtschaftlichen Nutzfläche von maximal 60 ha, von nicht mehr als 120 Vieheinheiten) und einem Forsteinheitswert bis 15.000 Euro (bis zur…
…Ausgaben-Rechnung zu ermitteln: 1.Bei einem Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes von mehr als 75 000 Euro. 2.Bei Vorliegen einer selbst bewirtschafteten reduzierten landwirtschaftlichen Nutzfläche von mehr als 60 Hektar. 3.Bei Vorliegen von mehr als 120 tatsächlich erzeugten oder gehaltenen Vieheinheiten…
…1-Ermittler, Rz 432 bis 434). Sofortabschreibung eingelegter geringwertiger Wirtschaftsgüter (Rz 441). ABC der Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens (Rz 482 bis 556). Gemischte Nutzung von Gebäuden: Aufteilung nach Nutzfläche (Regelfall) oder Kubatur oder nach zeitlichem Nutzungsausmaß; 80/20%-Regel (Rz 557 bis 573). Gebäude im…
11.3.2.5 Gewinn aus Gartenbau (§ 5 der Verordnung) Rz 4163: Rechtslage bis 2014 § 5. (1) Der Gewinn aus Gartenbau (§ 49 Bewertungsgesetz 1955) ist durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu ermitteln. (2) Die Betriebsausgaben sind mit einem Durchschnittssatz von 70% der Betriebseinnahmen (einschließlich Umsatzsteuer) anzusetzen…
…überlassen, ist zu prüfen, ob die betroffenen Grundflächen weiterhin Teil des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens sind. Bejahendenfalls zählt das Entgelt für die Überlassung der Flächen zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft und es kann von einer landwirtschaftlichen Nutzung iSd § 30 BewG 1955 ausgegangen werden…
…Flächen bilden die Untergrenze des verbleibenden Bodenwertes. [Grafik] 1.4.4. Nutzungsform Nutzungsform Die Durchführung des Vergleichswertverfahrens ist insbesondere für folgende auf einer konkreten Leitungstrasse vorgefundene Nutzungen durchzuführen: Landwirtschaftlich genutzte Flächen Alpen Wald unproduktive bzw. minderwertige Flächen hochalpine Geröll- bzw. Gesteinsflächen Bauland 1.5…