RIS AI
7 Treffer1528 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 297–2995.6.7 Verpflegungsmehraufwand
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…und gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen (üblichen) Verpflegungsaufwendungen. Bei längeren Aufenthalten ist in der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise von der Möglichkeit der Inanspruchnahme der üblichen (günstigeren) Verpflegsmöglichkeiten auszugehen, deren Aufwendungen als Teil der Kosten der Lebensführung nicht abzugsfähig sind (VwGH 22.3.2000, 95/13…

LStR 2002 Rz 875–87612.7.2 Zwangsläufigkeit der auswärtigen Berufsausbildung
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…oder Universität nicht angeboten wird (zB UFS 05.02.2013, RV/1576-W/10 betreffend Zusatzausbildungen zum "Fit-Lehrwart" und zum "Snowboardbegleitlehrer" an einem Realgymnasium mit sportlichem Schwerpunkt). Ein praxisbezogenes dreijähriges Bachelorstudium ist mit einem um Jahre längeren, stärker wissenschaftsbezogenen Diplomstudium nicht im Sinne des …

LStR 2002 Rz 721–72910.5.1.3.2 Mittelpunkt der Tätigkeit bei Dienstreisen nach dem zweiten Tatbestand
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…nur dann zu, wenn der Auslandsaufenthalt länger als drei Stunden dauert. Für eine kürzere Verweildauer im Ausland steht der Satz für eine Inlandsreise zu, wenn die Reise insgesamt länger als drei Stunden dauert. Beispiel: Die Reise Wien-Frankfurt erfolgt mit dem Pkw bzw. mit der…

LStR 2002 Rz 51.2.4 Ausländische Saisonarbeiter
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…und Neuaufnahme einer (saisonalen) Beschäftigung im Inland auszugehen. Die unbeschränkte Steuerpflicht tritt daher bei ausländischen Saisonarbeitern, die im Inland über keinen Wohnsitz verfügen, nur dann ein, wenn der Aufenthalt im Inland länger als sechs Monate dauert. Sie besteht in diesem Fall vom ersten Tag an.

EStR 2000 Rz 7588–760428.7 Progressionsvorbehalt
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…erfolgt kein Progressionsvorbehalt. Rz 7596: Bei kurzfristigen Auslandsaufenthalten (im Ausmaß von weniger als zwei Jahren) wird idR davon auszugehen sein, dass keine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in das Ausland erfolgt. Bei länger als fünf Jahre dauernden Aufenthalten im Ausland wird hingegen die äußere Vermutung…

LStR 2002 Rz 41.2.3 Gewöhnlicher Aufenthalt ausländischer ArbeitnehmerInnen
geltende FassungRichtlinien27.11.2006

1.2.3 GastarbeiterGewöhnlicher Aufenthalt ausländischer ArbeitnehmerInnen Rz 4: Ausländische Arbeitnehmer, die eine Arbeitserlaubnis oder einen Arbeitsvertrag für die Dauer von mehr als sechs Monaten besitzen, haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und sind daher bereits ab Beginn des Inlandsaufenthaltes unbeschränkt steuerpflichtig (§ 26 BAO). Sie…

LStR 200212.8.7 Auswärtige Berufsausbildung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.8.7 Auswärtige Berufsausbildung Siehe Rz 873 ff.