RIS AI
6 Treffer1582 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 1214–124711.4. Rechtsschutz des Haftungspflichtigen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Tragen, der es generell nicht zulässt, eine Haftung für eine nicht mehr bestehende Abgabenschuld konstitutiv auszusprechen. Die Bezahlung des Haftungsbetrages durch den Haftenden selbst aber steht in ihrer rechtlichen Qualität als Tilgung einer Abgabenschuld so unter der Bedingung des Verbleibens des Haftungsbescheides im Rechtsbestand, wie…

EStR 2000 Rz 6804–680923.2 Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…Dritten gewährt wird, ist für die Anwendung des §§ 32 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 32 Z 1 EStG 1988 nicht von Bedeutung. Rz 6807: Die konstitutive Bedeutung des §§ 32 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 32 Z 1 EStG 1988 liegt darin, dass er…

KStR 2013 Rz 411–4183.4 Gewinnermittlungszeitraum (§ 7 Abs. 4 und 5 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…Abs. 3 AktG bzw. § 49 Abs. 2 GmbHG konstitutive Wirkung zukommt. Hat im Zuge dieser Vertragsänderung das zuständige Firmenbuchgericht einer Umstellung des Geschäftsjahres mit Wirkung ab einem bestimmten Stichtag zugestimmt, kann die genannte Umstellung folglich auch erst zum genannten Zeitpunkt erfolgen. Dieser Zeitpunkt ist gemäß …

ZK-07703.9. Zollschuld bei Bestehen von Verboten oder Beschränkungen (Art. 83 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…gemäß § 224 Abs. 1 BAO ist daher konstitutiv für das Entstehen eines Gesamtschuldverhältnisses mit dem Zollschuldner bzw. die Erweiterung eines bereits bestehenden Gesamtschuldverhältnisses. Die Haftung des Bürgen hingegen wird durch privatrechtlichen Vertrag begründet und ist dementsprechend auch im Zivilrechtsweg geltend zu machen. 3.13. Besonderheiten…

UmgrStR 2002 Rz 776–8093.2.3. Zuständige Behörde
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…785c). Rz 783: Im Gegensatz zu den Fällen der Anmeldung beim Firmenbuch (Sachgründung; Kapitalerhöhung) erfolgt auf Grund der Meldung beim zuständigen FA keine mit Konstitutivwirkung verbundene Bestätigung oder Zurückweisung. Die steuerliche Wirksamkeit einer Einbringung ist daher mit dem Tag des Einlangens der Meldung selbst gegeben…

UmgrStR 2002 Rz 1536–15445.1.9. Teilungsstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…1539b: Das System der Meldung ist dem System der Anmeldung beim Firmenbuch nachempfunden. Im Gegensatz zu den Fällen der Anmeldung beim Firmenbuch erfolgt auf Grund der Meldung beim zuständigen FA jedoch keine mit Konstitutivwirkung verbundene Bestätigung oder Zurückweisung. Die steuerliche Wirksamkeit einer alle Voraussetzungen des …