…Rz 253: Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln ist gegeben, wenn zumindest auf dem halben Arbeitsweg ein Massenverkehrsmittel überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit (zB Nachtarbeit) verkehrt. 5.4.2.2 Unzumutbarkeit wegen Behinderung (§ 2 Abs. 1 Z 1 lit. b und c Pendlerverordnung) Rz…
…die einen Kraftfahrlinienverkehr - mit Ausnahme der Sonderformen des Linienverkehrs - benützen, müssen während der gesamten Fahrt einen Einzel- oder Sammelfahrausweis mit sich führen, der folgende Angaben enthält: den Abfahrts- und Zielort sowie gegebenenfalls die Rückfahrt, die Gültigkeitsdauer des Fahrausweises sowie den Beförderungspreis. (2) Die Fahrausweise müssen…
…und Wasserfahrzeuge zum eigenen Gebrauch Als "Eigener Gebrauch" eines Beförderungsmittels gelten folgende Fälle Die Benutzung eines Beförderungsmittels (auch Mietfahrzeuge) durch den Beteiligten selbst. Die Verwendung von Firmenfahrzeugen durch Geschäftsreisende, Vertreter, Monteure, Servicetechniker usw. Die Mitnahme von Waren im persönlichen Gepäck ist zulässig. Die Mitnahme von…