RIS AI
5 Treffer1514 msnur geltende Fassungen
VB-05003.7. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
geltende FassungRichtlinien30.06.2025

3.7. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen.

VB-03012.6. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
geltende FassungRichtlinien04.12.2020

2.6. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen.

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. | Z 12 | Eingaben von Personen, die nicht durch berufsmäßige Parteienvertreter vertreten sind, um Anleitung zur Vornahme von Verfahrenshandlungen während eines Verfahrens | | Z 13 | Eingaben von Zeugen und Auskunftspersonen zur Erlangung der gesetzlich vorgesehenen…

VB-03502.5. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
geltende FassungRichtlinien14.06.2011

2.5. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen.

EnAbgR Rz 208–2224.2 Anspruchsberechtigung und Antragstellung
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…berechtigt, die Energieabgabenvergütung zu beantragen. Zur Ermittlung des Nettoproduktionswertes siehe Rz 184 f. 4.2.1.1.3 Liebhaberei Rz 222: Ist eine Tätigkeit nach § 2 Abs. 5 Z 2 UStG 1994 als Liebhaberei zu beurteilen, liegt auch kein Betrieb im Sinne der Energiesteuerrichtlinie vor.