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7 Treffer1737 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 289–3233.15. Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Rz 298: Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) wegen Versäumung eines Ratentermins ist im Analogieweg einem neuen Ansuchen um Zahlungserleichterung gleichzuhalten, weshalb ihm aufschiebende Wirkung gemäß § 230 Abs. 4 BAO zuerkannt werden kann. Der Antrag löst keine Stundungszinsenpflicht aus. 3.15…

RAE Rz 900–9299. Säumniszuschläge (§ 217 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…21.4.1983, 83/16/0016). Rz 914: Im Fall der Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO), etwa bei nicht zeitgerechter Entrichtung infolge höherer Gewalt (zB Murenabgang, Hochwasser), unterbleiben bei spätestens im Zeitpunkt der Antragstellung auf Wiedereinsetzung erfolgender Entrichtung der Abgabe (§ 308…

RAE Rz 973–10089.8. Vollstreckungsbescheid vor Ablauf einer Zahlungsfrist (§ 217 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…bei Vorliegen leichter Fahrlässigkeit anwendbar. Rz 976: Bei nicht grob verschuldeter Versäumung einer Zahlungsfrist kommt auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) in Betracht. Die Bewilligung der Wiedereinsetzung beseitigt nicht nur den Säumniszuschlagsbescheid aus dem Rechtsbestand, sondern im Gegensatz zu den Auswirkungen des …

StiftR 2009 Rz 24–323. Die Besteuerung der eigennützigen Privatstiftungen (§§ 7 und 13 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Abs. 2 BAO beantragt werden. Bei Fristversäumnis kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO in Betracht kommen. Rz 28: Die vorstehenden Grundsätze gelten auch für den Fall, dass eine Privatstiftung zunächst ihren Offenlegungsverpflichtungen vollinhaltlich nachgekommen ist, eine…

UmgrStR 2002 Rz 776–8093.2.3. Zuständige Behörde
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…bei Fristversäumnis eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO grundsätzlich in Betracht. Dies ist zB bei einem Betriebsurlaub des ganzen Betriebes oder im Falle eines Brandes denkbar. Wird als unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis ein Rechtsirrtum angegeben, stellt dies im Allgemeinen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar…

UmgrStR 2002 Rz 114–1601.3. Übernehmende Körperschaft (§ 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…sie auch keinen eigenen Investitionshöchstbetrag in Anspruch nehmen. Anschaffungen und Herstellungen, die von der übertragenden Körperschaft nach dem Umgründungsstichtag (im Rückwirkungszeitraum) getätigt werden, sind bereits der übernehmenden Körperschaft zuzurechnen, sodass die übernehmende Körperschaft im Hinblick auf diese Anschaffungen und Herstellungen der übertragenden Körperschaft den Investitionshöchstbetrag…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei den Verwaltungsgerichten (VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV): Beschwerden, Wiedereinsetzungs…