…für den Gläubiger dazu verpflichtet, dem Schuldner die wirtschaftliche Last abzunehmen, welche die Schuld in dessen Vermögen bildet. Der Gläubiger erhält gegen den Erfüllungsübernehmer keine Rechte (VwGH 7.10.1985, 84/15/0071). 27.4.1.4. Garantievertrag Rz 1414: Ein gebührenfreier Garantievertrag liegt vor…
…keine Kaufgeschäfte vor. 1.3. Tatsächlicher Preis Zum tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis nach Artikel 70 Abs. 2 UZK iVm Art. 129 UZK-IA. Ausgangspunkt für die Ermittlung des tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preises ist der Rechnungsendbetrag (Rechnungspreis abzüglich Preisermäßigungen und Skonto). 1…
…so bedarf es keines gesonderten Bescheides über den Abgabenanspruch, weil in diesen Fällen dem Haftungsbescheid sowohl einhebungsrechtliche wie abgabenfestsetzende Wirkungen zukommen (siehe auch Rz 40). Rz 1219: Da dem § 97 Abs. 1 BAO zufolge das Wirksamwerden einer Erledigung die Bekanntgabe an denjenigen, für den sie…
… VwGH 28.11.2002, 2002/13/0045). Vor Erlassung des Haftungsbescheides ist für den potentiell Haftungspflichtigen nämlich noch keine Schuld entstanden; nach Vollstreckbarkeit der den Gegenstand des Haftungsbescheides bildenden Abgabe ist ein Sicherstellungsauftrag nicht mehr zulässig (VwGH 11.12.1996, 96/13/0048). Rz 1554a…
…der Bekanntgabe eines Abgabenbescheides abhängigen Fälligkeit ist daher eine solche Bekanntgabe Voraussetzung für den Beginn des Laufes der Einhebungsverjährungsfrist. Mangels einer derartigen Bekanntgabe gegenüber dem Erstschuldner wäre somit eine zeitlich unbegrenzte Inanspruchnahme des Haftungspflichtigen möglich. Um dies zu verhindern, sieht § 224 Abs. 3 BAO vor…
…Wurde bis zum Ablauf des dem Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres keine Abgabenerklärung für den betroffenen Veranlagungszeitraum abgegeben, ist in Fällen, in denen die Aktenlage zu einer Steuergutschrift führt, jedenfalls eine antragslose Veranlagung durchzuführen. Rz 912h: § 41 Abs. 22a Z 2 lit. f6 EStG 1988 sieht vor…
…keine Verpflichtung zur Prüfung der Erklärungen. Der Nachweis für das Erkennen der Unrichtigkeit bzw. Unvollständigkeit der Abgabenerklärung obliegt der Abgabenbehörde. 8.4a Haftung nach § 6a KommStG 1993 Rz 832a: Im Unterschied zu § 9 BAO ist die nach § 6a Abs. 1 KommStG 1993 bestehende Vertreterhaftung keine…
…| Sonstige Gutschriften mindern ausgesetzte Beträge nur mit Zustimmung des Abgabepflichtigen. | Ein rückzahlungsfähiges Guthaben ist neben ausgesetzten Beträgen nicht möglich. | Ein rückzahlungsfähiges Guthaben ist neben ausgesetzten Beträgen möglich. | Keine Aussetzungszinsen. | Verpflichtung zur Entrichtung von Aussetzungszinsen. Randzahlen 1512 bis 1549: derzeit frei
…Zweckmäßigkeit die Abgabenschuld vor Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen unter Einräumung einer Frist von zwei Wochen einzumahnen. Rz 1371: Die Buchungsmitteilung ist eine Verständigung über Art, Höhe und Zeitpunkt der Zahlungsverpflichtung der Abgaben. Sie muss, damit keine Mahnung erforderlich ist, spätestens eine Woche vor dem Zeitpunkt der…
…81/15/0050). Zur eingabeersetzenden Niederschrift siehe allerdings Rz 481 ff. Beispiel: Wird ein Antrag mündlich gestellt und entscheidet die Behörde nach Durchführung des Verfahrens mit schriftlichem Bescheid über das Ansuchen, entsteht mangels schriftlicher Eingabe durch die schriftliche Erledigung keine Gebührenschuld für die (mündliche) Eingabe.
…2)Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen. Außerordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines für sie festgesetzten Mitgliedsbeitrags fördern. Ehrenmitglieder sind Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden. § 5: Erwerb der…
…oder in das Steuergebiet keine Eingangsmeldung und können für die nicht durchgeführte Übermittlung der Eingangsmeldung keine berücksichtigungswürdigen Gründe glaubhaft gemacht werden, ist der Empfänger von der zuständigen Zollstelle aufzufordern, dies unverzüglich nachzuholen. Falls erforderlich, hat die Zollstelle des Versenders die für den Empfänger zuständige Zollstelle…
…Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen, wie Anträgen oder Erklärungen. Der Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Behörde ist jener, zu welchem ein Anbringen eingereicht, abgegeben oder übermittelt wird. Der amtliche Vordruck ist grundsätzlich (vgl. Rz 100) gemeinsam mit diesem Anbringen - jedenfalls aber vor Ergehen der Erledigung …
…ist keine Meldeverpflichtung im Sinne des § 5 NeuFöG gegeben. Rz 138: Wird lediglich die Rechtsform des neu gegründeten Betriebes geändert, bleiben die Befreiungen erhalten. Die Änderung der Person des Betriebsinhabers ist grundsätzlich nicht schädlich. Schädlich ist diese Änderung nur dann, wenn es dabei zu keiner…
…dass für die neuen Anteile die Anschaffungszeitpunkte der alten Anteile maßgeblich sind. Da es sich bei den untergegangenen Aktien auch nicht um Neubestand iSd § 124b Z 185 lit. a EStG 1988 handelt, liegt hinsichtlich der verschmelzungsbedingt erworbenen Aktien an der Y-AG kein Neuvermögen vor…