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LStR 2002 Rz 1090942.5.11a § 41 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

…betrug nach Berücksichtigung von Werbungskosten und Sonderausgaben 6.126,35 Euro. Die Nachforderung ergibt sich lediglich aufgrund der Hochrechnung. Wäre die geringfügige Beschäftigung im Oktober beendet worden, läge kein Pflichtveranlagungsgrund vor und die Nachforderung (219,63 Euro) wäre nicht zu entrichten. Kann der Antrag auf…

EStR 2000 Rz 6512–651621.7.2 Höhe der besonderen Einkünfte
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…für die beschleunigten AbsetzungenErmittlung von Herstellungsaufwendungen auf eine "Normal-AfA" umzustellen. Besondere EinkünfteEinkünften aus Vermietung und Verpachtung entsprechend (§ 28 Abs. 7 EStG 1988 idF des AbgÄG 2012). Siehe dazu Rz 650 ff. Insbesondere Fehler in Bezug auf die Höhe der AfA-Bemessungsgrundlage sind daher grundsätzlich…

VPR 2021 Rz 72–731.2.2.3. Zeitfragen bei der Vergleichbarkeit
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Liegen allerdings keine ordnungsgemäßen Belege für eine betriebswirtschaftlich gedeckte Kostenermittlung vor, kann eine Verrechnungspreiskorrektur durch die Außenprüfung auf die tatsächlich angefallenen Ist-Kosten gestützt werden (Rz 409). Rz 73: Aufgrund der ex-ante-Betrachtung sind auch sogenannte "Year-End-Adjustments" (Jahresendanpassungen) oder "Compensating Adjustments" (kompensierende…

LStR 2002 Rz 1300–130139.2.2 Wegfall von Erhöhungsbeträgen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…2 Wegfall von Erhöhungsbeträgen Rz 1300: Ändern sich die Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Erhöhungsbeträgen (zB weil für ein Kind im Sinne des § 106 EStG 1988 kein Kinderabsetzbetrag mehr zusteht), ist dies der Bausparkasse mitzuteilen. Der Anspruch auf den Erhöhungsbetrag erlischt bei Wegfall der Familienbeihilfe…

LStR 2002 Rz 138341.3.4 Erhöhung der Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.3.4 Erhöhung der Bemessungsgrundlage Rz 1383: Wird bei einem Rechtsträger eine Erhöhung der prämienbegünstigten Bemessungsgrundlage beantragt, muss der Abgabepflichtige beim Rechtsträger eine neue Abgabenerklärung abgeben (§ 8 VO betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988, BGBl. II Nr. 529/2003). Ausgenommen die Erhöhung bezieht…

LStR 2002 Rz 1068–106919.2.4 Beispiele zur Funktionsweise des Jahressechstels, des Freibetrages und der Freigrenze
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Euro aus der Besteuerung mit dem festen Satz auszuscheiden und zum Tarif zu versteuern. Da das Jahressechstel unter 2.100 Euro liegt, fällt auf die innerhalb des Jahressechstels liegenden sonstigen Bezüge in Höhe von 1.500 Euro keine Steuer an. | Ermittlung der Bemessungsgrundlage laufender…

LStR 2002 Rz 131739.7.2 Tod des Steuerpflichtigen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

39.7.2 Tod des Steuerpflichtigen Rz 1317: Mit dem Todestag des Steuerpflichtigen (Antragsteller) verliert die Abgabenerklärung ihre Wirksamkeit. Somit ist eine prämienbegünstigte Weiterführung des Bausparvertrages nicht möglich. Änderungen (Senkung) der Bemessungsgrundlage für die Steuererstattung, welche durch den Tod einer mitberücksichtigten Person (Ehe)Partner, Kinder…

LStR 2002 Rz 1311–131239.4 Nachträglich beantragte Erhöhungsbeträge (§ 108 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…bestanden haben. Rz 1312: Sind die Voraussetzungen für die Gewährung von Erhöhungsbeträgen nicht mehr gegeben, hat dies der Steuerpflichtige innerhalb eines Monats dem Finanzamt Wien 1/23für Großbetriebe im Wege der Bausparkasse mitzuteilen. Die Änderung der Voraussetzungen für Erhöhungsbeträge wird erst nach Ablauf des Kalenderjahres…

LStR 2002 Rz 2074.2.6b Zinsenersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 5 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 404/2023)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…November für das Folgejahr in der Findok zu verlautbaren ist, und dem vereinbarten niedrigeren variablen Sollzinssatz. Für Arbeitgeberdarlehen und Gehaltsvorschüsse mit einem variablen Sollzinssatz kommt es mit der Fassung der Sachbezugswerteverordnung BGBl. II Nr. 404/2023 zu keiner Änderung der bisherigen Rechtslage: die Ermittlung dieses…

LStR 2002 Rz 133040.2.4 Erhöhung der Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

40.2.4 Erhöhung der Bemessungsgrundlage Rz 1330: Wird bei einem Rechtsträger eine Erhöhung der prämienbegünstigten Bemessungsgrundlage beantragt, muss der Abgabepflichtige beim Rechtsträger eine neue Abgabenerklärung abgeben, ausgenommen die Erhöhung bezieht sich auf eine Indexanpassung (§ 8 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988, BGBl…

LStR 2002 Rz 1296–129939.2 Bemessungsgrundlage (§ 108 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

…für eine Bemessungsgrundlage von insgesamt 1.200 Euro (bis 2008 1.000 Euro) erfolgen. Rz 1299: Die Prämienbegünstigung vervielfacht sich entsprechend der Anzahl der mitberücksichtigten Personen. (Ehe)Partner und Kinder, für die ein Steuerpflichtiger einen Erhöhungsbetrag beansprucht hat, können für das selbe Kalenderjahr keine Bausparprämie…

LRL 2012 Rz 93–1014.6. Änderung der Bewirtschaftung (§ 2 Abs. 4 LVO)
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…Zur Änderung der Bewirtschaftung bei Betätigungen nach § 1 Abs. 1 LVO siehe Rz 55. Rz 94: Treten bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO Verluste auf, ohne dass ein Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) tatsächlich zu erwarten ist (siehe Rz 68 ff), ist das Vorliegen von…

EStR 2000 Rz 6876–6882Veränderungen, organisatorische
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…1988 zu subsumieren (VwGH 26.1.1993, 88/14/0108). Eine Versicherungsleistung, die aus Anlass eines ärztlichen Fehlers an den daraufhin erwerbsunfähigen Steuerpflichtigen in Höhe der Differenz zwischen der Invaliditätspension und dem ohne den Fehler im Erwerbsleben erzielbaren Einkommen gezahlt wird, stellt eine Entschädigung iSd §…

LStR 2002 Rz 912–91413.4 Ermittlung der lohnsteuerpflichtigen Einkünfte (§ 41 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Siebentel der ausgezahlten Beträge als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 zu berücksichtigen. Rz 914: Lohnsteuer, die im Zuge von Prüfungen dem Arbeitgeber gemäß § 82 EStG 1988 als Haftungspflichtiger vorgeschrieben wurde, ist nach § 46 Abs. 1 EStG 1988 nur dann bei der Veranlagung…

LStR 2002 Rz 6318.1.2 Nachzahlungen von bescheidmäßig zugestandenen Pensionen gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Auszahlungen bzw. die Nachzahlung von Ansprüchen, über die nicht gesondert bescheidmäßig abgesprochen wurde, sind weiterhin nach dem Zuflussprinzip (Rz 631 ff) zu erfassen; bei regelmäßigen Bezügen sind Rz 642 ff anzuwenden. Die Berechnung der Lohnsteuer erfolgt nach den Vorschriften und Tarifbestimmungen jener Lohnzahlungszeiträume, für die…

EStR 2000 Rz 6136–613920.2.1.10 Lebensversicherungen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…als das Zweifache der ursprünglichen Versicherungssumme gegen eine nicht laufende, im Wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlung wird wie ein neuer Versicherungsvertragsabschluss gewertet. Hingegen stellt eine ausschließliche Verlängerung der Laufzeit eines Versicherungsvertrages vor Ablauf der ursprünglich vereinbarten Dauer keine Änderung des Vertrages dar, weshalb keine neue Versicherungslaufzeit beginnt…

LRL 2012 Rz 194–21010.2. Bemessungsverjährung
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

…die Erlassung (Abänderung, Aufhebung) von Bescheiden über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO (vgl. zB VwGH 3.9.2008, 2006/13/0167). Dies gilt gleichermaßen für "Nichtfeststellungsbescheide" (Bescheide des Inhalts, dass Feststellungen zu unterbleiben haben). Feststellungserklärungen (§ 43 EStG 1988) unterliegen der Entscheidungspflicht (§ 311 Abs…

LStR 2002 Rz 1063–106719.2.3 Berücksichtigung des Freibetrages und der Freigrenze bei der laufenden Lohnverrechnung (§ 67 Abs. 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…unter die Höhe der Freigrenze, dann kann die von den früheren sonstigen Bezügen mit dem festen Steuersatz einbehaltene Lohnsteuer vom Arbeitgeber gutgeschrieben werden. In beiden Fällen handelt es sich um keine Aufrollung im Sinne des § 77 Abs. 4 EStG 1988. Rz 1065: Der Freibetrag und…

LStR 2002 Rz 141.2.8 Auswirkungen auf Absetz- und Freibeträge
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

1.2.8 Auswirkungen auf Absetz- und Freibeträge Rz 14: Auswirkungen des Umfangs der Steuerpflicht auf die Absetz- und Freibeträge: | | unbeschränkte Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 2 EStG 1988 | beschränkte Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 3 EStG 1988 | beantragte unbeschränkte Steuerpflicht gem. § 1…

UmgrStR 2002 Rz 1526–15355.1.7. Erfordernis eines Teilungsvertrages
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…A hätte daher ohne Ausgleichmaßnahmen um 50.000 zu viel und B um 50.000 zu wenig zu versteuern. Eine Buchwertfortführung ist zulässig, wenn A und B zur Vermeidung dieser Verschiebung Ausgleichsposten in Höhe von je 50.000 einstellen. Die Eröffnungsbilanzen der Einzelunternehmen haben dann…